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Passive Entstrickung Infolge DBA-Änderung – Anwendungsbereich Und Besteuerungszeitpunkt Nach BFH
Der BFH hat mit Urteil vom 19.11.2025 (I R 41/22) entschieden: Allein der Abschluss eines neuen DBA genügt, um eine Entstrickungsbesteuerung nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auszulösen – ohne jedes aktive Zutun des Steuerpflichtigen.
POELLATH
