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Das Gewerbesteuerliche Schachtelprivileg Bei (Qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung Der Vorbesitzzeiten Des Übertragenden Rechtsträgers
Mit Urteil vom 17.12.2025 (I R 9/23) hat der BFH bestätigt, dass beim (qualifizierten) Anteilstausch nach § 21 UmwStG die Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers für die Anwendung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs (§§ 8 Nr. 5, 9 Nr. 2a GewStG) unberücksichtigt bleiben.
POELLATH
