Malaysia erhebt für Einkommen, die aus malaysischen Quellen stammen, Steuern. Der Steuersatz hängt dabei von der Gebietsansässigkeit der Person ab und wird aufgrund der Aufenthaltsdauer in Malaysia festgelegt. Um die Ansässigkeit in Malaysia zu bestimmen, werden Personen einer der nachfolgenden vier Kategorien zugordnet. Falls diese Zuordnung nicht möglich sein sollte, so gelten die Personen für das betreffende Steuerjahr als nicht in Malaysia ansässig.

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