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14 August 2026

ESMA Bestätigt Anwendung Bestehender Verbote Für Binäre Optionen Auf Event Contracts

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PwC Legal Germany

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Die ESMA hat klargestellt, dass Event Contracts mit binärem Auszahlungsprofil als Derivate unter bestehende EU-Produktinterventionsmaßnahmen fallen und deren Vertrieb an Retail-Kunden EU-weit verboten ist. Unternehmen, die solche Produkte oder vergleichbare Prediction-Market-Instrumente anbieten, müssen ihre Produktklassifizierung, Vertriebskanäle und MiFID-II-Zulassungsstatus dringend überprüfen und dokumentieren.
Germany Finance and Banking
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EU RegCORE Client Alert | Kapitalmarktunion + Spar- und Investitionsunion

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 3. Juli 2026 ein Public Statement zur Anwendung der nationalen Produktinterventionsmaßnahmen für binäre Optionen auf sogenannte Event Contracts veröffentlicht. Hintergrund ist das zunehmende Angebot von Event Contracts und das rasante Wachstum sogenannter Prediction Markets – Produkte mit binärem Auszahlungsprofil, deren Ergebnis von einer Ja-oder-Nein-Frage zu einem zukünftigen Ereignis abhängt. ESMA stellt klar, dass Event Contracts, die als Finanzinstrumente im Sinne der MiFID II einzuordnen sind, als Derivate in den Anwendungsbereich der bestehenden nationalen Produktinterventionsmaßnahmen für binäre Optionen fallen. Damit ist die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf solcher Produkte an Retail-Kunden in der gesamten EU verboten.

Betroffen sind sämtliche Unternehmen, die Event Contracts oder Produkte mit vergleichbaren binären Merkmalen anbieten, vertreiben oder vermarkten – einschließlich Wertpapierfirmen, Betreiber von Handelsplätzen und Prediction-Market-Plattformen, unabhängig davon, ob diese in der EU ansässig sind oder grenzüberschreitend Dienstleistungen erbringen. ESMA betont zudem, dass eine MiFID-II-Zulassung auch dann erforderlich ist, wenn Event Contracts ausschließlich an nicht-professionelle Kunden vertrieben werden. Die Produktklassifizierung stellt dabei die zentrale Frage dar: Nur Event Contracts, deren Ereignisfrage sich auf einen Basiswert gemäß Anhang I Abschnitt C Nrn. 4 bis 10 MiFID II bezieht, gelten als Finanzinstrumente. Darüber hinaus können Event Contracts auch unter nationales Glücksspielrecht oder – bei tokenisierter Form – unter die MiCAR fallen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für Unternehmen, eine systematische Produktklassifizierungsanalyse durchzuführen, bestehende Vertriebskanäle und Kundenkategorisierungskontrollen zu überprüfen, den MiFID-II-Zulassungsstatus zu verifizieren sowie die Multi-Regime-Implikationen zu bewerten und zu dokumentieren. ESMA hat die Erwartung einer sorgfältigen rechtlichen Analyse ausdrücklich formuliert – Unternehmen, die diese proaktiv durchführen und dokumentieren, sind für die sich verschärfende Aufsichtspraxis besser aufgestellt. Eine ausführlichere Darstellung der regulatorischen Hintergründe, der Abgrenzung zum ESMA-Beschluss (EU) 2018/795, der praktischen Implikationen sowie konkreter Handlungsempfehlungen findet sich im englischsprachigen Client Alert.

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Englische Version

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