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Wenn Der Gesellschafter Zum Prozessfinanzierer Wird: Der BGH Zieht Die Grenzen Der Treuepflicht Neu
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Reichweite der gesellschafterlichen Treuepflicht bei Prozessfinanzierungsvereinbarungen zwischen einer GmbH und einem nahestehenden Gesellschafter befasst. Zugleich wurden grundlegende Anforderungen an die ordnungsgemäße Einberufung von Gesellschafterversammlungen und die Grenzen der Vertretungsmacht nach § 37 Abs. 2 GmbHG bei gesellschafterbeherrschten Vertragspartnern geklärt.
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