Die Luxemburger Regierung hat einer Anhebung des sozialen Mindestlohns um 3,2 % zum 1. Januar 2023 zugestimmt. Wie die anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union muss auch Luxemburg bis November 2024 sicherstellen, dass die Höhe des sozialen Mindestlohns der neuen EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne entspricht.

1. Aussicht auf eine Erhöhung des sozialen Mindestlohns und der Sozialgehälter

Am 25. November 2022 hat der Ministerrat zwei Gesetzentwürfen zur Hebung des Lebensstandards von Personen, die angesichts der aktuellen Wirtschaftslage am stärksten gefährdet sind, zugestimmt.

Es handelt sich hierbei um Gesetzentwürfe zur Änderung:

  • von Artikel L. 222-9 des Arbeitsgesetzbuchs1; und
  • des Gesetzes vom 12. September 2003 über Menschen mit Behinderungen und des Gesetzes vom 28. Juli 2018 über das Einkommen für soziale Inklusion.

Ziel dieser Gesetzentwürfe ist die Erhöhung um 3,2%2

  • des sozialen Mindestlohns ab dem 1. Januar 2023;
  • des Einkommens für soziale Inklusion (Revenu d'inclusion sociale - REVIS); und
  • des Einkommens für Schwerbehinderte (Revenu pour Personnes Gravement Handicapées - RPGH).

Diese Maßnahmen sind Teil der Vereinbarung des dreiparteilichen Koordinierungsausschusses vom 28. September 2022, der unter anderem eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Inflation und zur Abschwächung ihrer negativen Auswirkungen auf die Budgets der privaten Haushalte einführen wollte.

Zum Zeitpunkt dieser Kurzmeldung waren die beiden Gesetzentwürfe der Abgeordnetenkammer noch nicht vorgelegt worden. Dies dürfte aber in Kürze der Fall sein.

2. Aufwertung des sozialen Mindestlohns?

Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (die Richtlinie") wurde am 19. Oktober 2022 verabschiedet und ist am 14. November 2022 in Kraft getreten. Luxemburg muss sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umwandeln.

Ziel der Richtlinie ist, angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union zu fördern und dabei sowohl die Lohnverteilung, die Produktivität, die Wirtschaft im Allgemeinen als auch die Höhe des Kaufkraftniveaus in den verschiedenen Mitgliedsstaaten" zu berücksichtigen3, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der europäischen Arbeitnehmer zu verbessern.

Die Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten weder eine Harmonisierung der sozialen Mindestlöhne noch einen einheitlichen und verbindlichen europäischen Mindestlohn als solchen vor; stattdessen regelt sie Folgendes:

  • Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der gesetzlichen Mindestlöhne nach einer Reihe von genauen Kriterien, damit sie angemessen sind und menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen gewährleisten können
  • Förderung von Tarifverhandlungen4 zur Lohnfestlegung anhand eines zu erstellenden Aktionsplans für Länder wie Luxemburg5, in denen Tarifverträge weniger als 80 % der Arbeitnehmer abdecken
  • Maßnahmen zur Verbesserung des effektiven Zugangs der Arbeitnehmer zu dem Schutz, den gesetzliche Mindestlöhne bieten (verschärfte Kontrollen, Zugang zu Informationen, Sanktionen)

Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Aktualisierungen des gesetzlichen Mindestlohns mindestens alle zwei Jahre stattfinden müssen (oder spätestens alle vier Jahre in Ländern wie Luxemburg mit automatischer Indexierung).

Die Richtlinie muss bis zum 15. November 2024 in luxemburgisches Recht umgesetzt werden.

Footnotes

1. Gemäß Artikel L.222-2 des Arbeitsgesetzes wird die Höhe des sozialen Mindestlohns per Gesetz festgelegt. Absatz 2 dieses Artikels verpflichtet die Regierung, der Abgeordnetenkammer alle zwei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Bedingungen und der Einkommen vorzulegen, dem gegebenenfalls ein Gesetzentwurf zur Anhebung des sozialen Mindestlohns beigefügt ist. Angesichts dieses Berichts hat die Regierung die Möglichkeit, eine Erhöhung des Soziallohns vorzuschlagen. Daraus ergibt sich keine Verpflichtung zur Anhebung der gesamten Lohnskala in den Unternehmen.

2. Diese Zahl muss auf der Grundlage zukünftiger Gesetzesentwürfe bestätigt werden.

3. CSL, Un salaire minimum non conforme aux engagements européens, Econews, Nr. 11, September 2022.

4. Tarifverhandlungen sind der Prozess, bei dem die Arbeitnehmer über ihre Gewerkschaftsvertreter mit ihren Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden Verträge aushandeln, die ihre Beschäftigungsbedingungen festlegen.

5. Die Abdeckung durch Tarifverträge liegt im luxemburgischen Privatsektor bei 53 % (Statec, Panorama sur le monde du travail luxembourgeois à l'occasion du 1er Mai, Regards, Nr. 03, 04/2022).

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.