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Ab dem 1. Mai 2025 wird der auf die Arbeitnehmerlöhne anwendbare Index von 944,43 auf 968,04 erhöht.
Diese Indexerhöhung beinhaltet eine obligatorische Erhöhung von 2,5% auf Bruttolöhne, die im Rahmen von Arbeitsverträgen gezahlt werden, die dem luxemburgischen Recht unterliegen.
Die automatische Lohnindexierung ist ein Mechanismus, mit dem die Gehälter an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden, die vom STATEC1 ermittelt werden. Somit werden die Gehälter automatisch angehoben, sobald der Verbraucherpreisindex im vorangegangenen Halbjahr um mindestens 2,5% gestiegen ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den durch die Inflation verursachten Kaufkraftverlust mittels einer Erhöhung des Arbeitnehmereinkommens auszugleichen.
Zum 1. Mai 2025 wird der Bruttomindestlohn der Arbeitnehmer daher wie folgt um 2,5% erhöht:
Footnote
1.Institut National de la Statistique et des Études Economiques (Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien).
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