Japan: Plans for the introduction of a new travel authorization system for Japan
For visitors from 71 visa-exempt countries and regions, it has been very easy to travel to Japan as a tourist, as they have not had to apply for a short-stay visa at a local embassy before traveling. However, this is set to change in the future as the Japanese government has announced plans to introduce a new travel authorization system that will require visitors to provide personal details online in order to enter the country.
The new system will work in a similar way to ESTA (Electronic System for Travel Authorization) in the US, which was introduced as an anti-terrorism measure. Just as ESTA determines the eligibility of visitors to enter the United States under the Visa Waiver Program, the Japanese version, tentatively called JESTA by the government, will screen visitors before entry using a similar online system.
According to the government, the aim of the new system is to reduce the number of illegal immigrants who enter Japan from visa waiver countries and regions and stay beyond the valid period of stay, which is currently between 14 and 90 days depending on the passport. Under the current system, international airlines submit passenger details to the government for screening shortly after departure, meaning that travelers who do not pass screening still arrive in Japan, and although they are officially asked to leave the country, many do not comply.
According to the government, the number of people abusing the system and staying in the country illegally is significant - of the 49,801 illegal short-term visitors registered in January 2016, more than 28,000 came from visa-exempt countries and regions.
Under JESTA, visa-exempt foreign nationals must declare the purpose of their entry and whereabouts online so that immigration authorities can check them before they travel. If the application is deemed a risk of illegal stay, the travel authorization required to leave the country will not be granted and the traveler will be asked to apply for an official visa at their local embassy instead.
As it stands, nationals from 71 countries are exempt from visa requirements. These include the UK, US, Canada, Australia, and much of mainland Europe, including Austria, France, Germany, Italy, Spain, Switzerland.
In next year's budget, the Japanese government intends to provide the costs for the development of JESTA, which is scheduled to be operational by 2030. In addition, another system will be introduced on a trial basis in this financial year, in which passenger data will be transmitted to the immigration authorities once the boarding process has been completed.
This information will be checked against a "blacklist" of travelers, which includes foreign nationals of interest and people with criminal records.
While JESTA is intended to keep Japan and its visitors safe, it will undoubtedly complicate the process and increase hassle for travelers accustomed to easy entry under the visa waiver agreement. Further details on how the JESTA website will operate, including application deadlines and personal information requirements, will be announced by the Japanese authorities shortly before the launch date.
NEWS UPDATE SEPTEMBER 19,2024
Japan: Pläne für die Einführung eines neuen Reisegenehmigungssystems für Japan
Für Besucher aus 71 Ländern und Regionen, die von der Visumspflicht befreit sind, war es bisher sehr einfach, als Tourist nach Japan zu reisen, da sie vor der Reise kein Visum für einen Kurzaufenthalt bei einer örtlichen Botschaft beantragen mussten. Das wird sich jedoch in Zukunft ändern, denn die japanische Regierung hat Pläne zur Einführung eines neuen Reisegenehmigungssystems bekannt gegeben, bei dem Besucher persönliche Daten online angeben müssen, um in das Land einreisen zu können.
Das neue System soll ähnlich wie ESTA («Electronic System for Travel Authorization») in den USA funktionieren, das als Anti-Terror-Massnahme eingeführt wurde. So wie ESTA die Berechtigung von Besuchern zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen («Visa Waiver Program») feststellt, wird auch die japanische Version, die von der Regierung vorläufig JESTA genannt wird, Besucher vor der Einreise mithilfe eines ähnlichen OnlineSystems überprüfen.
Ziel des neuen Systems ist es nach Angaben der Regierung, die Zahl der illegalen Einwanderer zu verringern, die aus Ländern und Regionen, die von der Visumspflicht befreit sind, nach Japan einreisen und über die gültige Aufenthaltsdauer hinaus bleiben, die derzeit je nach Reisepass zwischen 14 und 90 Tagen liegt. Nach dem derzeitigen System übermitteln die internationalen Fluggesellschaften der Regierung kurz nach dem Abflug die Passagierdaten für die Kontrolle, was bedeutet, dass Reisende, die die Kontrolle nicht bestehen, trotzdem in Japan ankommen. Und obwohl sie offiziell aufgefordert werden, das Land zu verlassen, halten sich viele nicht daran und verbleiben im Land.
Nach Angaben der Regierung ist die Zahl der Menschen, die das System missbrauchen und sich illegal im Land aufhalten, beträchtlich - von den 49 801 illegalen Kurzzeitbesuchern, die im Januar 2016 registriert wurden, kamen mehr als 28 000 aus Ländern und Regionen, die von der Visumspflicht befreit sind.
Im Rahmen von JESTA müssen ausländische Staatsangehörige, die von der Visumspflicht befreit sind, den Zweck ihrer Einreise und ihren Aufenthaltsort online angeben, damit die Einwanderungsbehörde sie vor ihrer Reise prüfen kann. Wird der Antrag als Risiko für einen illegalen Aufenthalt eingestuft, wird die für die Ausreise erforderliche Reisegenehmigung nicht erteilt, und der Reisende wird aufgefordert, stattdessen ein offizielles Visum bei seiner örtlichen Botschaft zu beantragen.
Gegenwärtig sind Staatsangehörige aus 71 Ländern von der Visumpflicht befreit. Dazu gehören unter anderem das Vereinigte Königreich, die USA, Kanada, Australien und große Teile des europäischen Festlands, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz, Spanien.
Die japanische Regierung beabsichtigt, in dem Haushalt für das kommende Jahr die Kosten für den Aufbau von JESTA bereitzustellen, das bis 2030 in Betrieb genommen werden soll. Darüber hinaus wird in diesem Haushaltsjahr versuchsweise ein weiteres System eingeführt, bei dem die Passagierdaten nach Abschluss des Einsteigevorgangs an die Einwanderungsbehörde übermittelt werden.
Diese Angaben werden mit einer "schwarzen Liste" von Reisenden abgeglichen, auf der unter anderem ausländische Staatsangehörige von Interesse und Personen mit Vorstrafen aufgeführt sind.
JESTA soll zwar für die Sicherheit Japans und seiner Besucher sorgen, wird aber zweifellos für Reisende, die an die einfache Einreise im Rahmen des Abkommens über die Befreiung von der Visumpflicht gewöhnt sind, den Prozess erschweren und den Aufwand erhöhen. Weitere Einzelheiten über die Funktionsweise der JESTA-Website, einschliesslich der Fristen für die Beantragung und der Anforderungen an die persönlichen Daten, werden kurz vor dem Starttermin von den japanischen Behörden bekannt gegeben.
Malaysia: Online applications that are returned for any reason and not resubmitted within 90 days will be automatically canceled.
Malaysia: Online-Anträge, die aus irgendeinem Grund zurückgesendet wurden und nicht innerhalb von 90 Tagen erneut eingereicht wurden, werden automatisch storniert.
The Expatriate Services Division (ESD) announced that online applications returned for any reason must be resubmitted within 90 days from the date of return; otherwise, they will be automatically canceled. As a result, the processing fee will not be refunded.
The ESD will send reminder emails every three months, two months, one month, three weeks, two weeks and one week prior to the auto-cancel date to the contacts listed on the company's letter of commitment. This rule will go into effect on October 1, 2024 and will affect all pending and future applications. Applicants and sponsoring companies should ensure that all required information and documents are provided at the time of submission and continuously monitor their applications after submission.
Die Expatriate Services Division (ESD) kündigte an, dass Online-Anträge, die aus irgendeinem Grund zurückgesendet wurden, innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Rücksendung erneut eingereicht werden müssen; andernfalls werden sie automatisch storniert. In der Folge verfällt die Bearbeitungsgebühr und wird nicht zurückerstattet.
Der ESD sendet alle drei Monate, zwei Monate, einen Monat, drei Wochen, zwei Wochen und eine Woche vor dem automatischen Stornierungsdatum Erinnerungsmails an die in der Verpflichtungserklärung des Unternehmens angegebenen Kontaktpersonen. Diese Regelung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und wirkt sich auf alle anhängigen und künftigen Anträge aus.
Antragsteller und sponsernde Unternehmen sollten sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen und Dokumente bei der Einreichung vorgelegt werden, und ihre Anträge nach der Einreichung kontinuierlich überwachen.
United Kingdom: Overview of the nationalities subject to the ETA
Vereinigtes Königreich: Überblick über die Nationalitäten, die der ETA unterliegen werden
The Government has announced the list of nationalities that will soon be able to apply for an Electronic Travel Authorization (ETA) in a new Statement of Changes.
The key points are:
- The Statement of Changes published further information for travelers wishing to register under the ETA system
- The national ETA list outlines the expansion of the ETA system in two phases
- Eligible non-European nationals will be able to apply for an ETA from November 27, 2024 and travel with an ETA from January 8, 2025
- Eligible European nationals can apply for an ETA from March 5, 2025 and travel with an ETA from April 2, 2025.
Additional information: As part of the Statement of Changes, the Government also announced the removal of the visa waiver for Jordanian nationals. Jordanian nationals will no longer be allowed to apply for an ETA and will now require a visa to enter the UK.
The ETA pilot program was originally introduced on 25 October 2023 for Qatari nationals. The ETA is a precheck system for visa-exempt foreign nationals to obtain digital approval to travel or transit through the UK. Under the ETA system, visitors may stay in the UK for up to six months for tourism, visiting family and friends, business or study, or three months under the Creative Workers' Concession. In addition, nationals of Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar and Saudi Arabia traveling to the UK can now apply for an ETA via the UK ETA app. More nationalities will soon be subject to the ETA requirement and employees and employers should be aware of the upcoming changes and prepare now for upcoming travel or transit through the UK.
Die wichtigsten Punkte hierzu sind:
- Mit dem Statement of Changes wurden weitere Informationen für Reisende veröffentlicht, die sich im Rahmen des ETA-Systems registrieren lassen wollen
- Die nationale ETA-Liste umreisst die Ausweitung des ETA-Systems in zwei Phasen
- Anspruchsberechtigte nicht-europäische Staatsangehörige können ab dem 27. November 2024 eine ETA beantragen und ab dem 8. Januar 2025 mit einer ETA reisen
- Anspruchsberechtigte europäische Staatsangehörige können ab dem 5. März 2025 eine ETA beantragen und ab dem 2. April 2025 mit einer ETA reisen.
Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Statement of Changes kündigte die Regierung auch die Aufhebung der Visumbefreiung für jordanische Staatsangehörige an. Jordanische Staatsangehörige dürfen keine ETA mehr beantragen und benötigen nun ein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich.
Das ETA-Pilotprogramm wurde ursprünglich am 25. Oktober 2023 für katarische Staatsangehörige eingeführt. Das ETA ist ein Vorabprüfungssystem für visumfreie ausländische Staatsangehörige, um eine digitale Genehmigung für Reisen oder die Durchreise durch das Vereinigte Königreich zu erhalten. Im Rahmen des ETA-Systems dürfen sich Besucher bis zu sechs Monate lang zu touristischen Zwecken, zum Besuch von Familie und Freunden, zu geschäftlichen Zwecken oder zum Studium im Vereinigten Königreich aufhalten, oder drei Monate lang im Rahmen der Konzession für Kreativarbeiter.
Ergänzend: Staatsangehörige von Bahrain, Kuwait, Oman, Katar und Saudi-Arabien, die in das Vereinigte Königreich reisen, können jetzt ein ETA über die ETAApp für das Vereinigte Königreich beantragen. Weitere Nationalitäten werden bald der ETA-Pflicht unterliegen, und Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten sich der bevorstehenden Änderungen bewusst sein und sich bereits jetzt auf zukünftige Reisen oder Transit durch das Vereinigte Königreich vorbereiten.
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