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25 March 2025

Verrechnungspreisregister Und Berichtspflichten Ab 2025

KP
Katona & Partners Attorneys at Law

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Die Verrechnungspreisbuchhaltung und die damit verbundenen Berichtspflichten sind zu einem zentralen Thema für Unternehmen geworden...
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Die Verrechnungspreisbuchhaltung und die damit verbundenen Berichtspflichten sind zu einem zentralen Thema für Unternehmen geworden, insbesondere im Hinblick auf die neuen Vorschriften ab 2025. Die Berichterstattung ist nicht nur für die Erstellung von Verrechnungspreisaufzeichnungen notwendig, sondern spielt auch eine wichtige Rolle in der Steuererklärung. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht darüber, wer von der Meldepflicht betroffen ist und wie sie sich auf die Körperschaftssteuererklärung auswirkt.

Wer ist von der Meldepflicht betroffen?

Die Verpflichtung zur Bereitstellung von Verrechnungspreisinformationen gilt für Unternehmen, die:

  • Durch Transaktionen mit verbundenen Unternehmen bei ihren Verkäufen oder anderen Transaktionen einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen HUF oder Transaktionen, die diesen Betrag übersteigen, erzielen.
  • Sie führen internationale Transaktionen durch, d.h. sie üben ihre Tätigkeit mit in anderen Ländern registrierten Unternehmen in Übereinstimmung mit ungarischem Recht aus, und in diesem Zusammenhang kann die Steuerbehörde Verrechnungspreiskontrollen durchführen.

Die Verpflichtung, Verrechnungspreisaufzeichnungen zu führen und die entsprechenden Informationen bereitzustellen, wurde nicht nur auf multinationale Unternehmen ausgeweitet, sondern auf alle Unternehmen, die einen bestimmten finanziellen Schwellenwert überschreiten und die sich durch ihre Geschäftsbeziehungen auf die Körperschaftssteuereinnahmen auswirken können.

 Warum ist es wichtig, Verrechnungspreisaufzeichnungen zu führen?

Verrechnungspreisaufzeichnungen enthalten Informationen, die belegen, dass die Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt wurden. Das Register hilft den Unternehmen, die lokalen und internationalen Steuergesetze einzuhalten und die Rechtmäßigkeit ihrer Steuererklärungen und Steuerprüfungen zu unterstützen.

Die Bereitstellung von Daten ist nicht nur bei der Erstellung des Registers, sondern auch während des Zeitraums der Körperschaftssteuererklärung von entscheidender Bedeutung. Gemäß der Gesetzgebung wird es ab 2025 nicht mehr ausreichen, lediglich Verrechnungspreisaufzeichnungen zu führen: Die entsprechenden Daten müssen auch im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung vorgelegt werden.

 Meldung von Daten in der Körperschaftssteuererklärung

Die Verrechnungspreisaufzeichnungen und die damit verbundenen Daten sind nun Teil der Körperschaftssteuererklärung. Das bedeutet, dass die Unternehmen nicht nur das Register erstellen, sondern auch die entsprechenden Daten an die Steuerbehörden übermitteln müssen. Wird dies versäumt oder werden falsche Angaben gemacht, können hohe Geldstrafen verhängt werden.

 Welche Informationen sind zu übermitteln?

Die Steuererklärung muss Folgendes enthalten:

  • Eine detaillierte Beschreibung der Transaktionen mit verbundenen Unternehmen, ihre Art, ihr Volumen und ihr finanzieller Betrag.
  • Die verwendete Verrechnungspreismethode und die Begründung dafür.
  • Eine Analyse der relevanten Märkte und ähnlicher Transaktionen, die die Anwendung von Marktpreisen rechtfertigen.

 Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?

Das Versäumnis, Verrechnungspreisaufzeichnungen zu führen und die entsprechenden Informationen vorzulegen, kann erhebliche Strafen nach sich ziehen und bei Steuerprüfungen ernsthafte Probleme verursachen. Es ist wichtig, dass die Unternehmen der ordnungsgemäßen Dokumentation und den Fristen die gebührende Aufmerksamkeit schenken.

Was die Unternehmen tun sollten

  1. die Erstellung des Registers: Es ist ratsam, dass die betroffenen Unternehmen bereits jetzt mit der Erstellung von Verrechnungspreisregistern beginnen, um den Verpflichtungen rechtzeitig nachkommen zu können.
  2. die Überprüfung der Datenbereitstellung: Da die Daten, die Teil des Registers sind, als Teil der Steuererklärung bereitgestellt werden müssen, empfehlen wir den Unternehmen, sicherzustellen, dass sie genaue und aktuelle Informationen bereitstellen.
  3. einen Experten hinzuziehen: Die Erstellung von Verrechnungspreisaufzeichnungen und die Bereitstellung von Daten ist eine komplexe Aufgabe, weshalb es sich lohnt, einen Experten hinzuzuziehen, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Aufzeichnung von Verrechnungspreisen und die Meldung der entsprechenden Daten ab 2025 für alle betroffenen Unternehmen verpflichtend wird und die entsprechenden Daten in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen. Eine ordnungsgemäße Vorbereitung und rechtzeitige Übermittlung der Daten wird dazu beitragen, rechtliche Probleme zu vermeiden und den reibungslosen Betrieb von Unternehmen zu gewährleisten.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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