Die Einfuhr von Waren nach Vietnam zum Zwecke des Vertriebs
durch ausländische Investoren oder Unternehmen mit
ausländischer Beteiligung unterliegen strengen
Genehmigungserfordernissen, die insbesondere in der Verordnung
09/2018/ND-CP niedergelegt sind.
Das Einfuhrrecht nach Artikel 3 Nr. 3 der Verordnung beinhaltet das
Recht, Waren aus dem Ausland nach Vietnam zum Zwecke des Verkaufs
an Gewerbetreibende einzuführen, die ihrerseits an diesen
Waren ein Vertriebsrecht haben. Umfasst ist auch das Recht, seinen
Namen in der Einfuhranmeldung anzugeben, um das Einfuhrverfahren
durchzuführen und die Haftung für das Verfahren zu
übernehmen. Nicht umfasst ist hingegen das Recht, einen
Warenvertriebssystem aufzubauen oder sich an einem solchen zu
beteiligen, es sei denn, es sei denn, das vietnamesische Recht oder
ein internationaler Vertrag, dem Vietnam beigetreten ist, eine
abweichende Regelung trifft.
Der Begriff Vertrieb wird nach Artikel 3 Nr. 4 der Verordnung
werden als Tätigkeiten des Großhandels, Einzelhandels,
Verkaufsagenturen und Franchising definiert.
Genehmigungserfordernisse
Für den Warenhandel mit Unternehmen und Endverbrauchern ist
gem. Artikel 5 der Verordnung 09/2018/ND-CP grundsätzlich eine
Gewerbeerlaubnis und, sofern ein Vertrieb über eine eigene
Verkaufsstelle erfolgen soll, eine Verkaufsstättenerlaubnis
erforderlich.
Gewerbeerlaubnis
Das Genehmigungsverfahren für eine Gewerbeerlaubnis wird in
Kapitel 2, Artikel 9 bis 21 der Verordnung geregelt. Für den
Antrag auf Erteilung der Gewerbeerlaubnis sind nach Artikel 12 der
Verordnung folgende Unterlagen notwendig:
1. Antragsformular für die Gewerbeerlaubnis;
2. Erläuterndes Dokument zu:
a) Erklärung zu den Bedingungen für die Erteilung der
entsprechenden Gewerbeerlaubnis im Sinne des Artikel 9 dieser
Verordnung
b) Geschäftsplan: Beschreibung des Inhalts und der Art und
Weise der Durchführung der Geschäftstätigkeiten;
Darstellung des Geschäftsplans und der Marktentwicklung, des
Arbeitskräftebedarfs sowie eine Bewertung der Auswirkungen und
der sozioökonomischen Effizienz des Geschäftsplans
c) Finanzplan: Geschäftsergebnisse auf der Grundlage der
geprüften Jahresabschlüsse des letzten Jahres, wenn der
Antragsteller seit mindestens einem Jahr in Vietnam niedergelassen
ist, sowie eine Erläuterung des Kapitals, der Kapitalquellen
und der Methoden zur Kapitalmobilisierung unter Beifügung von
Finanzdaten;
d) Im Falle der Beantragung einer Gewerbeerlaubnis für ein
Unternehmens mit ausländischer Beteiligung im Sinne des
Artikel 5 Nr. 6 der Verordnung: Aktuelle Geschäftslage zum
Warenhandels und der direkt damit verbundenen Tätigkeiten;
finanzielle Verhältnisse des Unternehmens mit
ausländischer Beteiligung bis zum Zeitpunkt der Beantragung
der Gewerbeerlaubnis
3. Bescheinigung der Steuerbehörde, aus der hervorgeht, dass
das Unternehmen keine Steuerrückstände hat
(Unbedenklichkeitsbescheinigung);
4. Soweit vorhanden: Kopien der
Unternehmensregistrierungsbescheinigung (ERC) und der
Investitionsregistrierungsbescheinigung (IRC) für den
Warenverkauf und andere damit zusammenhängende
Tätigkeiten
Verkaufsstättenerlaubnis
Das Genehmigungsverfahren für eine
Verkaufsstättenerlaubnis wird in Kapitel 3, Artikel 22 bis 39
der Verordnung geregelt. Für den Antrag auf Erteilung dieser
Erlaubnis sind nach Artikel 27 der Verordnung folgende Unterlagen
notwendig:
1. Antragsformular für die Verkaufsstättenerlaubnis
2. Erläuterndes Dokument zu:
a) dem Standort der Verkaufsstelle: Anschrift der
Verkaufsstätte; Beschreibung der Gemeinschaftsflächen,
der angrenzenden Flächen sowie der Flächen, die für
die Errichtung der Verkaufsstelle genutzt werden sollen;
Erklärung über die Einhaltung der vorgeschriebenen
Auflagen des Artikel 22 der Verordnung unter Beifügung eines
Nachweises über das Recht, das Grundstück oder den
Standort zur Errichtung der Verkaufsstätte zu nutzen.
b) Geschäftsplan für den Betrieb der Verkaufsstelle:
Darstellung des Geschäftsplans, der Marktentwicklung sowie des
Personalbedarfs; Bewertung der Auswirkungen und der
sozioökonomischen Effizienz des Geschäftsplans
c) Finanzplan: Geschäftsergebnisse auf der Grundlage der
geprüften Jahresabschlüsse des letzten Jahres, wenn der
Antragsteller seit mindestens einem Jahr in Vietnam niedergelassen
ist, sowie eine Erläuterung des Kapitals, der Kapitalquellen
und der Methoden zur Kapitalmobilisierung unter Beifügung von
Finanzdaten
3. Bescheinigung der Steuerbehörde, aus der hervorgeht, dass
das Unternehmen keine Steuerrückstände hat
(Unbedenklichkeitsbescheinigung);
4. Soweit vorhanden: Kopien der
Unternehmensregistrierungsbescheinigung (ERC) und der
Investitionsregistrierungsbescheinigung (IRC) für den
Warenverkauf und andere damit zusammenhängende
Tätigkeiten
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Bei Fragen und für weitere Einzelheiten steht Ihnen Dr. Oliver
Massmann unter omassmann@duanemorris.com gerne zur Verfügung.
Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam
LLC.
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