ARTICLE
9 October 2026

Bafin veröffentlicht MaRisk für kleine und mittlere Wertpapierinstitute

PL
PwC Legal Germany

Contributor

In today’s rapidly evolving marketplace, our clients are increasingly concerned with business collaborations, restructuring, mergers and acquisitions, financing and questions of social responsibility. They need legal security when dealing with such complex issues. That is why we work closely with PwC’s tax, human resources and finance experts and draw on the resources of our legal network in more than 100 countries to deliver comprehensive advice. Whether a global player, a public body or a wealthy individual, each client can rely on a personal account manager to address his or her specific legal needs. This dedication helps us ensure our client’s long-term business success. PwC Legal. More than 220 lawyers at 18 locations. Integrated legal advice for the real world.
Die BaFin hat die finalen WpI MaRisk veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2027 neue Standards für kleine und mittlere Wertpapierinstitute setzen. Die Regelungen zur Compliance-Funktion wurden grundlegend neugefasst und die Auslagerungsanforderungen verschärft, wobei betroffene Institute frühzeitig relevante Anpassungen vornehmen sollten.
Germany Finance and Banking

EU RegCORE Client Alert | Deutsche regulatorische Entwicklungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) hat am 24. August 2026 die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Wertpapierinstituten („WpI MaRisk“) für kleine und mittlere Wertpapierinstitute veröffentlicht.1 Die Veröffentlichung folgt auf die durchgeführte Konsultation aus dem Frühjahr/Sommer diesen Jahres.2

Die WpI MaRisk treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gelten für kleine und mittlere Wertpapierinstitute die MaRisk für Kreditinstitute, die Änderungen der 9. MaRisk-Novelle können sie im Übergangszeitraum berücksichtigen. Große Wertpapierinstitute müssen die MaRisk für Kreditinstitute anwenden.3

Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung

Die Regelungen zur Compliance-Funktion wurden grundlegend neugefasst (AT 4.4.2 der WpI MaRisk). Der Zweck der Compliance-Funktion erschöpft sich nunmehr nicht mehr in der Beratung und Unterstützung der Geschäftsleiter bei der Einhaltung der wesentlichen rechtlichen Vorschriften. Zusätzlich muss die Compliance-Funktion auf die Implementierung wirksamer Verfahren und Kontrollen hinwirken, um den Risiken aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen entgegenzuwirken (Rz. 1 Satz 2 AT 4.4.2 der WpI MaRisk).

Ebenfalls wurden die Auslagerungsanforderungen verschärft (AT 9 der WpI MaRisk). Die Interne Revision des auslagernden Instituts muss sich regelmäßig von der Einhaltung der Voraussetzungen überzeugen, und die relevanten Prüfungsergebnisse müssen weitergegeben werden (Rz. 4 Satz 5 AT 9 der WpI MaRisk). In der Entwurfsfassung fehlte diese explizite Nachprüfungspflicht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass das Auslagerungsunternehmen im Falle einer Weiterverlagerung auf ein Subunternehmen weiterhin gegenüber dem auslagernden Institut berichtspflichtig bleibt (Rz. 8 Satz 3 AT 9 der WpI MaRisk). Erleichtert wurde jedoch das Formerfordernis des Auslagerungsvertrags bei wesentlichen Auslagerungen: Hier genügt die Textform (Rz. 7 Satz 1 AT 9 der WpI MaRisk).

Ausblick

Ab dem 1. Januar 2027 setzen die WpI MaRisk neue, individuelle Standards für kleine und mittlere Wertpapierinstitute. Betroffene Institute sollten frühzeitig relevante und notwendige Anpassungen vornehmen, um Risiken zu vermeiden und den regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Dies stärkt die Risikokontrolle und den Anlegerschutz nachhaltig.

Footnotes

1. Pressemitteilung der Bafin hier abrufbar.

2.Siehe auch den PwC Legal Client Alert vom 18. Mai 2026, hier abrufbar.

3. Abrufbar hier.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

[View Source]

Mondaq uses cookies on this website. By using our website you agree to our use of cookies as set out in our Privacy Policy.

Learn More