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Vereinfachung Der Gesetzlichen Voraussetzungen Für Eine Freistellung Alter Bahnflächen?
§ 23 AEG ist die zentrale Norm für die Entwidmung (Freistellung) alter Bahnflächen von Bahnbetriebszwecken. Für die Realisierung bahnfremder Vorhaben ist die Freistellung unumgänglich.
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