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10 June 2025

Teil 1: Entsendungen Ins Ausland: Was Isteine Entsendung – Grundlagen

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CONVINUS

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Internationale Mitarbeitereinsätze sind für viele Unternehmen ein bewährtes HR-Instrument; sei es für Projekte im Ausland, zum Know-how-Transfer oder als Teil gezielter Personalentwicklungsprogramme.
Switzerland Employment and HR

Internationale Mitarbeitereinsätze sind für viele Unternehmen ein bewährtes HR-Instrument; sei es für Projekte im Ausland, zum Know-how-Transfer oder als Teil gezielter Personalentwicklungsprogramme. Doch sobald der Arbeitsort ins Ausland verlagert wird, verändert sich das Spielfeld, denn Entsendungen unterliegen komplexen Anforderungen in Bezug auf Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsbewilligungen.

Im ersten Teil dieser fünfteiligen Serie geht es um die Grundlagen der klassischen Entsendung, also um befristete, arbeitsvertraglich geregelte Auslandseinsätze, bei denen das ursprüngliche Beschäftigungsverhältnis bestehen bleibt. Wir klären, was eine Entsendung ausmacht und warum es auf die gelebte Praxis ankommt und nicht auf das Etikett. Denn genau daraus ergeben sich die rechtlichen und administrativen Konsequenzen, die über Aufwand, Risiken und Kosten entscheiden.

1. Was versteht man unter einer Entsendung?

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Mitarbeiter befristet für einen bestimmten Zeitraum im Ausland tätig wird, ohne dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen im Heimatland beendet oder vollständig auf das Zielland übertragen wird. Das Arbeitsverhältnis bleibt rechtlich bestehen und wird für den Auslandseinsatz in der Regel durch einen Zusatzvertrag oder eine Entsendevereinbarung ergänzt.

Typische Einsatzszenarien sind:

  • Know-how-Transfer in Auslandsgesellschaften
  • Operative Unterstützung bei Projekten
  • Gezielter Aufbau oder Stabilisierung internationaler Strukturen
  • Weiterentwicklung von Führungs- und Nachwuchskräften im Rahmen globaler Programme

Wie komplex eine Entsendung wird, hängt nicht nur vom Zielort und von der Dauer, sondern auch von der konkreten Ausgestaltung ab. Bleibt der Mitarbeiter im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes? Entsteht eine Steuerpflicht im Gastland? Muss eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden? Je nach Konstellation unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich - und damit auch der Aufwand für HR, Payroll und die Rechtsabteilung.

2. Entsendungsformen im Überblick

Kurzzeitentsendung

Je nach unternehmenseigener Definition beginnen Kurzzeitentsendungen bei Auslandseinsätzen ab etwa 30 Tagen bis zu zwei Monaten und werden häufig auf maximal zwölf Monate begrenzt. Früher betrug die maximale Dauer hingegen oft nur sechs Monate. Typischerweise kommen Kurzzeitentsendungen bei klar abgegrenzten Projekten oder zur Überbrückung personeller Engpässe zum Einsatz. Der administrative Aufwand ist im Vergleich zur Langzeitentsendung geringer, dennoch sind steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und auch arbeitsbewilligungsrechtliche Fragen frühzeitig abzuklären.

Langzeitentsendung

Langzeitentsendungen umfassen in der Regel Einsätze von mehr als sechs beziehungsweise zwölf Monaten und können sich über mehrere Jahre erstrecken. Sie erfordern eine umfassende Vorbereitung; inklusive arbeitsvertraglicher Anpassungen, steuerlicher Planung (z.B. Tax Protection oder Tax Equalization), sozialversicherungsrechtlicher Klärung sowie einer Überarbeitung des Vergütungspakets. In der Praxis muss zudem stärker auf die Familiensituation des Mitarbeiters Rücksicht genommen werden. Die Unterstützung beim Umzug der Familie ist in diesen Fällen daher oft Teil des Gesamtpakets.

Entsendung zur Mitarbeiterentwicklung («Development Assignment»)

Diese Form dient in erster Linie der gezielten fachlichen und persönlichen Entwicklung von Talenten. Sie ist häufig Bestandteil strukturierter Förderprogramme für Nachwuchsführungskräfte und dauert typischerweise ein bis zwei Jahre. Im Vordergrund steht nicht nur der operative Nutzen für das Unternehmen, sondern auch die internationale Erfahrung für den Mitarbeiter (z.B. durch Rotation zwischen verschiedenen Standorten oder Geschäftsbereichen).

Wochenpendlermodell («Commuter Assignment»)

Beim Wochenpendlermodell arbeitet der Mitarbeiter regelmässig im Ausland, ohne den Wohnsitz zu verlagern. Er pendelt beispielsweise wöchentlich zwischen seinem Wohnort und dem Einsatzland. Dieses Modell ist vor allem im europäischen Kontext verbreitet. Ein Beispiel hierfür sind Projektverantwortliche, die regelmässig eine Tochtergesellschaft oder Kundenorganisation im Ausland betreuen. Die Komplexität liegt häufig in der steuerlichen Behandlung und der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellung, insbesondere wenn mehr als zwei Länder beteiligt sind oder es sich um einen komplexen internationalen Sachverhalt handelt.

3. Welche Aspekte sind bei Entsendungen entscheidend?

Nicht die Bezeichnung, sondern die Umsetzung bestimmt die rechtlichen Folgen eines Auslandseinsatzes. Folgende Bereiche sind daher bei allen Entsendungen grundsätzlich relevant:

  • Arbeitsbewilligungen:
    Ob für einen Auslandseinsatz eine Arbeitsbewilligung benötigt wird, richtet sich nicht nur nach seiner Dauer oder Bezeichnung, sondern vor allem auch nach der tatsächlichen Tätigkeit vor Ort. Selbst bei wenigen Tagen kann eine formelle Arbeitserlaubnis (oder ein Meldeverfahren) erforderlich sein. Massgeblich ist, ob der Einsatz als Erwerbstätigkeit gilt.
  • Steuern:
    Die Frage, ob und wo eine Steuerpflicht entsteht, hängt von Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Tätigkeit und wirtschaftlichem Arbeitgeber ab. Oft ist bei Entsendungen auch eine Shadow Payroll erforderlich. Zudem sollte auch das Risiko einer steuerlichen Betriebsstätte frühzeitig geprüft werden.
  • Sozialversicherung:
    Je nach Dauer, Vertragsgestaltung und Zielland gelten unterschiedliche Regeln. In der EU/EFTA ist meistens eine A1-Bescheinigung erforderlich. Bei Drittstaaten kommen bilaterale Abkommen oder lokale Vorschriften zum Tragen. Eine falsche Einordnung der Sozialversicherungsunterstellung kann zu Versicherungslücken oder doppelten Beiträgen führen.
  • Arbeitsrecht:
    Grundsätzlich bleibt das Arbeitsrecht des Heimatlandes anwendbar, ergänzt um zwingende lokale Schutzvorschriften (z.B. Arbeitszeit oder Mindestlohn). Bei längerer oder vollständiger Integration ins Gastland kann unter Umständen ausländisches Arbeitsrecht greifen, mit Folgen für den Kündigungsschutz, Urlaub oder die Lohnfortzahlung.

Fazit

Entsendungen sind keine formale Kategorie, sondern ein komplexes Einsatzmodell mit klaren rechtlichen Implikationen. Entscheidend ist, was im Einzelfall umgesetzt wird und nicht, wie der Einsatz bezeichnet wird. Aus der konkreten Ausgestaltung ergeben sich Pflichten in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung, Arbeitsrecht und Arbeitsbewilligungen, die im Vorfeld geprüft und gesteuert werden müssen. Eine klare Einordnung schafft die Grundlage für rechtssichere Prozesse, verlässliche Zuständigkeiten und planbare Kosten. Im 2. Teil dieser Serie widmen wir uns dem Thema Sozialversicherung und zeigen auf, worauf Unternehmen bei grenzüberschreitenden Einsätzen besonders achten sollten.

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