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Neue Entscheidung des OLG Düsseldorf zu Anforderungen an produktspezifische Ausschreibungen bei IT-Beschaffungen
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass öffentliche Auftraggeber bei produktspezifischen Ausschreibungen konkret nachweisen müssen, warum eine produktneutrale Ausschreibung nicht möglich ist. Die Entscheidung betrifft eine Ausschreibung der Stadt Datteln, die ausschließlich Apple iPads zuließ, und stellt hohe Anforderungen an die Dokumentation von Mehrkosten und technischen Beeinträchtigungen. Auftraggeber müssen nun bei jeder Vergabe erneut prüfen und vergabere
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