ARTICLE
15 November 2022

Französische Grenzgänger Haben Ab 1. Januar 2023 Anspruch Auf 34 Arbeitstage Pro Jahr

AM
Arendt & Medernach

Contributor

About Arendt

Arendt combines the entire value chain of services dedicated to Asset Managers, Banks, Insurers, Public Institutions and Private Clients operating in Luxembourg.

-Legal & Tax
-Regulatory & Consulting
-Investor Services

Legal & Tax

We assist clients in structuring and running their business from a legal and tax standpoint across Luxembourg. Our teams directly serve international clients or work in close collaboration with foreign partner law firms.

Together with our regulatory consultants and investor services experts, we bridge the gap between legal/tax advice and its implementation. We deliver best-in-class services along our clients’ business life cycles.

The 450 legal experts of Arendt & Medernach have a wealth of experience in a wide variety of specialisations. Together, they are able to advise on a complete range of 15 complementary practice areas

Es ist so weit! Ab dem 1. Januar 2023 können in Frankreich ansässige Personen, die bei einem Unternehmen in Luxemburg beschäftigt sind (und umgekehrt), 34 Tage pro Jahr für Heimarbeit nutzen.
Luxembourg Tax

Es ist so weit! Ab dem 1. Januar 2023 können in Frankreich ansässige Personen, die bei einem Unternehmen in Luxemburg beschäftigt sind (und umgekehrt), 34 Tage pro Jahr für Heimarbeit nutzen.

Am 7. November 2022 unterzeichneten die französische und die luxemburgische Regierung eine Zusatzvereinbarung zum Absatz 3 des Protokolls zum Abkommen zwischen den beiden Ländern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerflucht und Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (das "Abkommen"). Für das Inkrafttreten muss nun das Ratifizierungsverfahren im jeweiligen Land abgeschlossen werden. Der Schwellenwert für Heimarbeit wurde von 29 auf 34 Tage angehoben, durch Anwendung von Artikel 14 des Abkommens über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei der Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Französische Grenzgänger können ab dem 1. Januar 2023 (wenn die Ratifizierungen abgeschlossen sind) von diesem neuen Schwellenwert profitieren.

Zur Erinnerung: Die Überschreitung des Schwellenwerts durch in Frankreich ansässige Personen, kann für luxemburgische Arbeitgeber Risiken, insbesondere steuerlicher Art, mit sich bringen wie z. B. die Gründung einer Betriebsstätte im Wohnsitzland des Heimarbeiters. Es kann vor allem eine Reihe von administrativen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber der französischen Steuerverwaltung auslösen, auch wenn diese ab Januar 2023 im Prinzip erleichtert werden sollten. Diese Erleichterung wird Gegenstand eines späteren Newsflashs sein, sobald die Maßnahme verkündet wird.

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den verschiedenen Schwellenwerten, die für die einzelnen Länder gelten.

1250940a.jpg 

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website  Towards a new model, die regelmäßig aktualisiert wird.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

See More Popular Content From

Mondaq uses cookies on this website. By using our website you agree to our use of cookies as set out in our Privacy Policy.

Learn More