Keine Innovationsabgabe zu zahlen
Mikro- und Kleinunternehmen müssen keine Innovationsabgabe
zahlen (mittelständische Unternehmen hingegen müssen
dies). Die Innovationsabgabe – zusammen mit der lokalen
Gewerbesteuer – stellt für viele Unternehmen eine
höhere Steuerlast dar als die Körperschaftsteuer.
Keine Transferpreisdokumentation
erforderlich
Mikro- und Kleinunternehmen müssen keine
Transferpreisdokumentation erstellen (mittelständische
Unternehmen hingegen müssen dies). Dadurch können sie
erhebliche Kosten einsparen.
Investitionssteuergrundlagenermäßigung
verfügbar
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine
Investitionssteuergrundlagenermäßigung in Anspruch
nehmen, wenn sie zuvor noch nicht genutzte Immobilien
(einschließlich Renovierungen, Erweiterungen, Umnutzungen
oder Umbauten, die den Anschaffungswert der Immobilie erhöhen)
oder zuvor noch nicht genutzte technische Ausrüstungen,
Maschinen, Fahrzeuge sowie Software-Nutzungsrechte oder
immaterielle Vermögenswerte erwerben. Dies bedeutet, dass die
Investitionskosten zweimal von der
Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden
können – einmal im Rahmen dieser Ermäßigung
und ein weiteres Mal als Abschreibung. Diese Ermäßigung
können jedoch nur KMU beanspruchen, deren Eigentümer
ausschließlich Privatpersonen sind, und der
Ermäßigungsbetrag darf den steuerpflichtigen Gewinn vor
Steuern nicht überschreiten.
Steuervorteil für materielle
Vermögenswerte
KMU können auch Steuervorteile für den Erwerb oder die
Herstellung von materiellen Vermögenswerten in Anspruch
nehmen, wenn sie Kredite oder Finanzierungsleasing von
Finanzinstituten für die Beschaffung oder Herstellung dieser
Vermögenswerte in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass die
Zinsen, die an die Bank gezahlt werden müssen, direkt von der
zu zahlenden Körperschaftsteuer abgezogen werden können.
Dadurch können Unternehmen materiellen Vermögenswert ohne
Finanzierungsaufwand beschaffen oder herstellen. Es ist jedoch
wichtig, dass der betreffende Vermögenswert für
mindestens 4 Jahre in den Büchern bleibt, andernfalls muss die
Steuerermäßigung zusammen mit Verzugszinsen
zurückgezahlt werden. Wie bei den meisten
Steuervergünstigungen kann auch diese den
Körperschaftsteuerbetrag nur bis zu maximal 70%
reduzieren.
Zusammenfassung
Für Mikro- und Kleinunternehmen stehen zahlreiche
Steuervergünstigungen und vorteilhafte Möglichkeiten zur
Verfügung, die ihnen helfen, die Körperschaftsteuer zu
senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Eine
dieser Vergünstigungen ist die Innovationsabgabe, die Mikro-
und Kleinunternehmen nicht zahlen müssen. Diese
Vergünstigung ist besonders wichtig, da die Innovationsabgabe
zusammen mit der lokalen Gewerbesteuer eine hohe Steuerlast
für Unternehmen darstellen kann, die in diesem Fall nicht auf
Mikro- und Kleinunternehmen entfällt. Durch die Befreiung von
der Innovationsabgabe können die Unternehmen mehr Ressourcen
in ihre eigene Entwicklung und ihr Wachstum investieren.
Außerdem sind Mikro- und Kleinunternehmen von der Pflicht zur
Erstellung einer Transferpreisdokumentation befreit, was ihnen
erhebliche administrative Ersparnisse ermöglicht, sodass sie
sich stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren
können.
Eine der wichtigsten Steuervergünstigungen für Mikro- und Kleinunternehmen ist die Investitionssteuergrundlagenermäßigung, die es ihnen ermöglicht, erhebliche Investitionen zu tätigen, ohne dass die gesamte Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt werden muss. Im Rahmen dieser Ermäßigung können KMU ihre Investitionskosten sogar doppelt absetzen: einmal durch die Ermäßigung und ein weiteres Mal durch Abschreibungen. Die Kombination der Befreiung von der Innovationsabgabe und der Investitionssteuergrundlagenermäßigung verschafft KMU einen erheblichen Vorteil, sodass diese Unternehmen mehr Spielraum für ihre Entwicklung und die Nutzung neuer Marktchancen erhalten. Darüber hinaus können KMU Steuervorteile für materielle Vermögenswerte geltend machen, z. B. für Zinsen auf Kredite oder Finanzierungsleasing, die sie für den Erwerb oder die Herstellung dieser Vermögenswerte aufgenommen haben, was ebenfalls ihre Körperschaftsteuer reduziert.
Die Steuervergünstigungen für Mikro- und Kleinunternehmen und die Befreiung von der Transferpreisdokumentation gewinnen zunehmend an Bedeutung, da Kostenreduzierung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit für KMU von entscheidender Bedeutung sind. Die Steuervorteile für materielle Vermögenswerte geben Unternehmen die Möglichkeit, notwendige Vermögenswerte leichter zu beschaffen oder herzustellen, während sie gleichzeitig ihre Körperschaftsteuer reduzieren. Durch die Befreiung von der Innovationsabgabe und die Investitionssteuergrundlagenermäßigung können Mikro- und Kleinunternehmen finanzielle Vorteile erzielen, die ihnen beim langfristigen Wachstum und der Nachhaltigkeit helfen.
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