- within Litigation and Mediation & Arbitration topic(s)
- within Litigation, Mediation & Arbitration, Law Department Performance and Corporate/Commercial Law topic(s)
- with Senior Company Executives, HR and Finance and Tax Executives
- with readers working within the Banking & Credit, Chemicals and Healthcare industries
2. Anträge auf Sicherungsmaßnahmen: ebenso effizient wie bei inländischen Schiedsverfahren
Nach der chinesischen Zivilprozessordnung können die Par- teien eines Schiedsverfahrens – sowohl vor Einleitung des Verfahrens als auch währenddessen – Sicherungsmaßnah- men beantragen, etwa zur Sicherung von Vermögen oder Beweismitteln. Zuständig sind die Gerichte am Wohnsitz des Antragsgegners, am Ort des betroffenen Vermögens oder der betroffenen Beweise.
Ein Blick auf die Neuregelung des Schiedsgerichtsbarkeitsge- setzes (Fassung 2026) zeigt, dass der Zugang zu solchen Maßnahmen künftig flexibler wird.
Nach Artikel 79 der Fassung 2026 gilt: Beantragt eine Partei in einem Schiedsverfahren mit internationalem Bezug eine Beweissicherungsmaßnahme, leitet die Schiedsinstitution den Antrag an das zuständige mittlere Volksgericht am Ort der Beweise weiter, das diesen Antrag prüfen und entschei- den soll."
Im Vergleich dazu verlangt die Fassung 2017 (Art. 68), dass der Antrag ausschließlich über eine chinesische
Schiedskommission für internationale Wirtschaftsstreitigkei- ten" eingereicht werden darf. Diese formale Hürde entfällt künftig nach dem Inkrafttreten der neuen Fassung: Auch aus- ländische Schiedsinstitutionen können solche Anträge selbst an die zuständigen Gerichte weiterleiten.
Damit wird deutlich: Wird der Schiedsort in China festgelegt, können die Parteien – unabhängig davon, ob das Verfahren von einer chinesischen oder einer ausländischen Schiedsin- stitution verwaltet wird – die Unterstützung der chinesischen Gerichte bei Sicherungsmaßnahmen in vollem Umfang in Anspruch nehmen. Das Verfahren ist damit praktisch ebenso effizient wie bei einer inländischen Schiedsinstitution.
3. Der Schiedsspruch gilt als inländischer Schiedsspruch Chinas – reibungslose Vollstreckung
Besonders bedeutsam ist die Frage, wie ein Schiedsspruch rechtlich einzuordnen ist, wenn eine ausländische Institution den Fall verwaltet, der Schiedsort aber in China liegt. Nach (neuem) chinesischem Verständnis gilt ein solcher Schieds- spruch als in China ergangen. Damit ist er ein inländischer Schiedsspruch mit internationalem Bezug" – kein
ausländischer Schiedsspruch" im Sinne des New-Yorker
Übereinkommens.
Dadurch vermeiden die Parteien die Vollstreckungsverzöge- rungen und Risiken, die typischerweise entstehen könnten, wenn der Schiedsspruch als ausländischer Schiedsspruch" behandelt würde – etwa durch den ordre-public-Einwand (d.h. wenn die Anerkennung oder Vollstreckung des ausländischen Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führt, das der inländi- schen öffentlichen Ordnung – ordre public" – widerspricht).
Tatsächlich fand dieser von der Neuregelung bestätigte Grundsatz bereits zuvor in der chinesischen Rechtsprechung Anerkennung. So hat beispielsweise das Mittlere Volksgericht Guangzhou bereits im Jahr 2015 entschieden, dass ein von einer ausländischen Schiedsinstitution in China erlassener Schiedsspruch als Schiedsspruch mit internationalem Be- zug" nach chinesischem Recht angesehen werden kann. Erfüllt der Schuldner die im Schiedsspruch festgelegten Verpflichtungen nicht, kann der Gläubiger unmittelbar bei den zuständigen chinesischen Gerichten die Zwangsvollstreckung beantragen. Dieses Verständnis wurde später auch vom Obersten Volksgerichtshof als zutreffend angesehen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Schiedsgerichtsgesetzes wird dieser Ansatz voraussichtlich weiter gestärkt.
Fazit
Von der prägenden Rechtsprechung bis hin zur Gesetzesre- form zeigt sich ein eindeutiger Trend: China öffnet sich schritt- weise für ausländische Schiedsinstitutionen und integriert deren Tätigkeit in das eigene Rechtssystem.
Die Wahl einer ausländischen Schiedsinstitution in Verbin- dung mit einem Schiedsort in China bietet Parteien eine ein- zigartige Lösung: Sie verbindet internationale Professionalität und Neutralität der ausländischen Schiedsinstitutionen mit der Vollstreckbarkeit und Effizienz des chinesischen Jus- tizsystems.
Unter dem Einfluss von Globalisierung und wachsender inter- nationaler rechtlicher Kooperation entwickelt sich dieses Mo- dell – ausländische Institution + Schiedsort China" – zuneh- mend zu einem neuen Standard für grenzüberschreitende Handelsschiedsverfahren. Wer seine Schiedsklauseln sorg- fältig gestaltet und diese Struktur bewusst nutzt, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen strategi- schen Vorteil in seinen internationalen Handelstätigkeiten.
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.