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26 June 2025

Richard J. Tornetta v. Elon Musk Et Al. 2.0 – Astronomische Vergütungen Und Nachträgliche Heilung Nichtiger Beschlüsse

BK
Bär & Karrer

Contributor

Bär & Karrer is a renowned Swiss law firm with more than 170 lawyers in Zurich, Geneva, Lugano and Zug. Our core business is advising our clients on innovative and complex transactions and representing them in litigation, arbitration and regulatory proceedings. Our clients range from multinational corporations to private individuals in Switzerland and around the world.
Die Vorgeschichte des hier besprochenen Urteils ist breit bekannt und war auch bereits Gegenstand einer Publikation in dieser Zeitschrift.
Switzerland Corporate/Commercial Law

I. Hintergrund

1. Ausgangslage

Die Vorgeschichte des hier besprochenen Urteils ist breit bekannt und war auch bereits Gegenstand einer Publikation in dieser Zeitschrift.1 An dieser Stelle deshalb nur in Kurzform: Am 21. Januar 2018 genehmigte der Verwaltungsrat von Tesla, Inc. ein Vergütungspaket für Elon Musk, den prominenten CEO des Unternehmens, für das Geschäftsjahr 2018. Dieses Paket umfasste zwölf Tranchen von Optionen, die jeweils zum Bezug von Tesla-Aktien in Höhe von 1% der am 21. Januar 2018 ausstehenden Tesla-Aktien berechtigten. Mit einem bei Zuteilung im Januar 2018 potenziellen Gesamtwert von sage und schreibe USD 2.6 Mrd. stellt das Vergütungspaket von Tesla das grösste Vergütungspaket einer börsenkotierten Gesellschaft in der Geschichte dar, wobei dieser Wert in den Folgejahren um ein Vielfaches steigen sollte – bis auf schwindelerregende USD 55.8 Mrd. zum Zeitpunkt des ersten Ende Januar 2024 ergangenen Urteils und sogar auf bis über USD 100 Mrd. im Zeitpunkt des zweiten Urteils Anfang Dezember 2024. Grund für diese Schwankungen ist der sich in den letzten Jahren stark verändernde Börsenkurs von Tesla. Während Teslas Marktkapitalisierung im Zeitpunkt der Aktienzuteilung rund USD 50 Mrd. betrug, stieg sie gegen Ende 2024 auf zwischenzeitlich rund USD 1.5 Billionen.

Die Ausübung einer solchen Tranche setzte voraus, dass die Marktkapitalisierung von Tesla um mindestens USD 50 Mrd. ansteigen und Tesla in vier aufeinanderfolgenden Geschäftsquartalen entweder ein bereinigtes EBITDA-Ziel oder ein Umsatzziel erreichen würde. Tesla erfüllte sämtliche Voraussetzungen in Bezug auf die Marktkapitalisierung und nahezu alle operativen Zielvorgaben. Bis zum 30. Juni 2022 waren sämtliche Voraussetzungen für die letzte Tranche erfüllt. Spätestens am 30. Januar 2024 waren sodann alle im Rahmen des Vergütungspakets gewährten Optionen vollständig ausübbar (vested), bis heute konnte Elon Musk jedoch keine der Optionen ausüben.

Grund dafür ist eine am 5. Juni 2018 vom Tesla-Aktionär Richard J. Tornetta beim Chancery Court von Delaware eingereichte Klage gegen Elon Musk und die Mitglieder des Verwaltungsrats, welche das Vergütungspaket genehmigt hatten. Der Kläger machte geltend, dass Musk seine Treuepflicht als kontrollierender Aktionär verletzt habe, und dass auch die anderen beklagten Verwaltungsratsmitglieder ihre Treuepflichten als Verwaltungsratsmitglieder verletzt hätten.

2. Erstes Urteil vom 30. Januar 2024

Am 30. Januar 2024 veröffentlichte der Chancery Court sein erstes Urteil i.S. Tornetta v. Musk.2 Das Gericht stellte fest, dass das 2018 beschlossene Vergütungspaket von Elon Musk einer umfassenden Fairnessprüfung (dem sog. entire fairness test) unterzogen werden müsse.3 Aufgrund seiner Machtposition als CEO und Gründer von Tesla könne Musk zumindest in Bezug auf das ihn betreffende Vergütungspaket als kontrollierender Aktionär angesehen werden, was dem Gericht erlaubte, das Vergütungspaket umfassend zu überprüfen.4

Unter dem Gesellschaftsrecht von Delaware gilt grundsätzlich die Business Judgement Rule, nach der die Gerichte Entscheidungen eines Verwaltungsrats, einschliesslich der Vergütung des CEOs, nicht hinterfragen. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht jedoch für Transaktionen mit kontrollierenden Aktionären (sog. «Controller»). Solche Transaktionen unterliegen dem entire fairness test, dem im Recht von Delaware strengsten standard of review, mit welchem das Gericht eine Transaktion uneingeschränkt prüft. Dieser strenge Prüfungsmassstab gilt nur dann nicht, wenn Transaktionen zwischen Unternehmen und kontrollierenden Aktionären von einer vollständig informierten Mehrheit der Minderheitsaktionäre genehmigt wurden.5

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass der entire fairness test auf das Vergütungspaket von Musk angewendet werden müsse, obwohl 81% der Aktionäre dem Paket zugestimmt hatten. Laut Gericht waren die Aktionäre nicht vollständig informiert worden, da das Proxy Statement wichtige Mitglieder des Verwaltungsrats fälschlicherweise als unabhängig bezeichnet und Einzelheiten des Verfahrens verschwiegen hätte. Als Folge der Anwendbarkeit des entire fairness tests kam es im vorliegenden Fall zu einer umfassenden Prüfung des Vergütungspakets an Musk sowie einer Beweislastumkehr: Die Beklagten mussten die Angemessenheit der Vergütung nachweisen, was diesen nach Auffassung des Gerichts nicht gelang. Infolgedessen erklärte das Gericht Musks Vergütungspaket, welches bis zum Urteilszeit punkt auf einen Gesamtwert von USD 55.8 Mrd. angestiegen war, für nichtig.6

II. Entwicklungen nach dem Urteil vom 30. Januar 2024

1. Reaktion auf das Urteil und Generalversammlung

Wenige Stunden nach der Publikation des Urteils vom 30. Januar 2024 reagierte Elon Musk mit einer Reihe öffentlicher Äusserungen, in denen er unter anderem ankündigte, dass Tesla eine Generalversammlung über die Verlegung des Gesellschaftssitzes nach Texas abhalten würde. Als Reaktion auf das Urteil sowie Musks Ankündigungen setzte der Verwaltungsrat von Tesla am 10. Februar 2024 zudem einen Ausschuss ein, welcher eine Sitzverlegung prüfen sollte. Am 5. März 2024 wurde das Mandat dieses Ausschusses erweitert, um auch der Frage nachzugehen, ob zeitgleich mit der Abstimmung über die Sitzverlegung auch nochmal über das Vergütungspaket von Musk abgestimmt werden soll. Der Ausschuss sollte dabei insbesondere sicherstellen, dass alle relevanten Informationen berücksichtigt wurden und die Interessen der Aktionäre gewahrt blieben.7

Da der Kläger befürchtete, Tesla könnte die Versammlung der Aktionäre nutzen, um das Urteil des Gerichts zu umgehen, reichte er beim Chancery Court vier Dringlichkeitsanträge ein. Tesla gab daraufhin Zusicherungen ab, um diese Bedenken auszuräumen, darunter die Zusicherung, dass die Abstimmung der Aktionäre keinerlei Auswirkungen auf Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten von Tesla haben würde, die bereits vor einer möglichen Änderung des Gesellschaftssitzes entstanden sind. Ebenso wenig würde die Abstimmung eine etwaige persönliche Haftung natürlicher Personen oder die Wahl des anwendbaren Rechts in Bezug auf Vorgänge, die vor einer solchen Änderung stattgefunden haben, beeinflussen. Das Gericht wies vor dem Hintergrund der Zusicherungen die Anträge des Klägers ab.8

Am 1. März 2024 reichten die Vertreter des Klägers sodann einen Antrag auf Parteientschädigung ein, in dem sie 29.4 Mio. unbelastete Tesla-Stammaktien als Honorar sowie eine Erstattung von Auslagen in Höhe von USD 1.13 Mio. beantragten (Fee Petition).9

Am 29. April 2024 veröffentlichte Tesla im Hinblick auf die Generalversammlung sodann das Proxy Statement, mit welchem den Aktionären beantragt wurde, das zuvor vom Gericht für nichtig erklärte Vergütungspaket von Musk zu ratifizieren. Das Proxy Statement führte zahlreiche Argumente an, warum eine solche Ratifizierung im besten Interesse von Tesla sei, darunter die Vermeidung eines potenziellen buchhalterischen Aufwands von über USD 25 Mrd. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Ratifizierung nicht als Reaktion auf das Urteil des Gerichts verstanden werden sollte, sondern als Massnahme zur Vermeidung weiterer rechtlicher und finanzieller Komplikationen. Das Proxy Statement betonte, dass die ursprüngliche Abstimmung der Aktionäre im Jahr 2018 nicht vollständig informiert gewesen sei, und dass den Aktionären nun neue Informationen zur Verfügung gestellt würden, welche eine fundierte Entscheidung ermöglichen würden. Am 13. Juni 2024 stimmten die Tesla-Aktionäre an der Generalversammlung schliesslich für die Ratifizierung des milliardenschweren Vergütungspakets.10

2. Motion to Revise der Beklagten und Antrag auf Parteientschädigung

Kurz darauf, am 28. Juni 2024, reichten Musk und die Verwaltungsratsmitglieder von Tesla, welche die Vergütung an Musk 2018 genehmigt hatten, beim Chancery Court einen Antrag auf Revision des ersten Urteils ein (Motion to Revise). Sie argumentierten, dass der Beschluss vom 13. Juni 2024 das Vergütungspaket an Musk ratifiziert habe, weshalb das Gericht sein erstes Urteil aufheben und zugunsten der Beklagten entscheiden solle. Tesla unterstützte diesen Antrag und machte geltend, dass der Aktionärsbeschluss die Klage gegenstandslos gemacht habe.11

III. Erwägungen des Gerichts

Am 2. Dezember 2024 fällte der Chancery Court erneut ein Urteil in der Auseinandersetzung um Musks Vergütungspaket, welches in diesem Zeitpunkt bereits einen Wert von über USD 100 Mrd. aufwies.12 Vorweggenommen werden kann, dass die Richterin standhaft blieb und Musks beispiellose Vergütung auch im zweiten Anlauf und nach erfolgter Ratifizierung durch die Aktionäre nicht genehmigte.

1. Keine Heilung durch nachträgliche Ratifizierung

Musk und der Verwaltungsrat von Tesla stützten sich vor Gericht hauptsächlich auf das Argument der nachträglichen Ratifizierung des Vergütungspakets durch die Aktionäre. Die Beklagten führten an, dass die Genehmigung des Vergütungspakets für Musk aus dem Jahr 2018 durch die Zustimmung der Aktionäre an der Generalversammlung vom 13. Juni 2024 alle Mängel, einschliesslich der Offenlegungs- und Verfahrensmängel sowie der Treuepflichtverletzungen, welche die Richterin in ihrem ersten Urteil festgestellt hatte, geheilt habe. Sie forderten das Gericht auf, diese nachträgliche Genehmigung durch die Aktionäre zu berücksichtigen und das Urteil vom 30. Januar 2024 zugunsten der Beklagten zu revidieren.

Das Gericht wies das Argument der Beklagten, dass eine Heilung der im Zusammenhang mit dem Vergütungspaket für Musk 2018 begangenen Rechtsverletzungen durch nachträgliche Ratifizierung der Aktionäre möglich sei, insgesamt zurück und stellte fest, dass das Argument der Beklagten mindestens vier schwerwiegende Mängel aufweise, welche jeder für sich ausreichend gewesen wäre, um die Anträge der Beklagten abzuweisen.

1.1. Unzulässigkeit neu geschaffener Beweise

Zunächst stellte das Gericht fest, dass den Beklagten eine verfahrensrechtliche Grundlage für eine Revision des für sie nachteiligen ersten Urteils fehlte. Die Beklagten hatten sich in ihrer Motion to Revise insbesondere auf Rules 54(b) sowie Rules 59(a) und 60(b) der Court of Chancery Rules abgestützt,13 welche unter bestimmten Umständen eine Revision von Gerichtsurteilen erlauben.

Die Anwendung der beiden letzteren Bestimmungen wies das Gericht deshalb zurück, weil die Beklagten versuchten, neu geschaffene Beweise ins Verfahren einzubringen, während die Verfahrensbestimmungen lediglich dazu dienen, neu entdeckte Beweise vorzubringen.14 Die Abstimmung vom 13. Juni 2024 über die Ratifizierung von Musks Vergütungspaket fand erst nach dem im Januar 2024 ergangenen Urteil statt und erfüllte die Voraussetzungen deshalb nicht.

Ausführlicher äusserte sich das Gericht zu Rule 54(b). Diese erlaubt die Revision, bevor über sämtliche Ansprüche aller Parteien entschieden worden ist. Im vorliegenden Fall umfasste das erste Urteil des Gerichts jedoch umfassende Tatsachenfeststellungen und entschied auch über alle rechtzeitig erhobenen Ansprüche und Verteidigungsvorbringen. Rule 54(b) konnte deshalb nicht angerufen werden, um das erste Urteil auf der Grundlage der nachträglichen Ratifizierung zu revidieren, zumal dieses Vorgehen die Endgültigkeit von Urteilen und die Integrität des gerichtlichen Verfahrens untergraben würde: «Novelty is not necessarily damning, but Defendants' novel request flies in the face of the policy bases for all relevant rules of procedure».15

Im Ergebnis erlaubten weder die Verfahrensbestimmungen der Court of Chancery Rules noch verfahrensrechtliche Prinzipien eine Berücksichtigung der nachträglichen Zustimmung der Aktionäre zu Musks Vergütungspaket. Den Beklagten fehlte es somit an einer Grundlage für eine Revision des im Januar 2024 erlassenen ersten Urteils gestützt auf die im Juni 2024 durchgeführte Generalversammlung.

1.2. Zu späte Geltendmachung

Des Weiteren wurde die Ratifizierung von Musks Vergütungspaket von den Beklagten zu spät ins Verfahren eingebracht. Bei der sogenannten stockholder ratification handle es sich um eine affirmative defense, welche rechtzeitig vorgebracht werden müsse, andernfalls ein Verzicht vorliege.16 Im konkreten Fall wurde die Ratifizierung des 2018 vom Verwaltungsrat von Tesla beschlossenen Vergütungspakets jedoch erst im Rahmen des Antrags auf Revision des ersten Gerichtsurteils geltend gemacht – und zwar sechs Jahre nach Einreichung der Klage von Tornetta, eineinhalb Jahre nach dem Prozess sowie fünf Monate nach dem ersten Gerichtsurteil vom Januar 2024.17 Das Gericht erachtete dies als verspätet, um im Rahmen einer Revision berücksichtigt zu werden («at a minimum, it cannot be raised for the first time after the post-trial opinion»)18.

1.3. Keine Heilung interessenskonfliktbehafteter Transaktionen allein durch Ratifizierung

Die Beklagten argumentierten in ihrer Motion to Revise, dass ein Beschluss der Aktionäre eine interessenkonfliktbehaftete Transaktion mit einem beherrschenden Aktionär nachträglich ratifizieren könne. Die Beklagten stützten sich dabei im Wesentlichen auf die PrinzipalAgent-Theorie und machten geltend, dass die Aktionäre in ihrer Funktion als Principals der Gesellschaft befugt seien, in jeder Hinsicht nach eigenem Ermessen zu handeln («stockholders hold the power to adopt any corporate acts they deem in their own best interest»).19 Vor die sem Hintergrund könne die Generalversammlung auch eine zunächst unrechtmässig ergangene Entscheidung nachträglich ratifizieren. Das Gericht wies diese Auffassung zurück und stellte klar, dass die Mitglieder von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung nicht Beauftragte der Aktionäre sind, sondern vielmehr treuhand-ähnlich im besten Interesse von Gesellschaft und Aktionären agieren würden.20

Im vorliegenden Fall hatte das Gericht in seinem ersten Urteil vom Januar 2024 das Vergütungspaket von Musk als conflicted-controller transaction bezeichnet. Bei solchen Geschäften, die von einem beherrschenden Aktionär beeinflusst werden, bestehen erhebliche Risiken für die Minderheitsaktionäre; aus diesem Grund kommt für die Beurteilung solcher Transaktionen der strenge entire fairness test zur Anwendung.

Um – trotz conflicted-controller transaction – die Anwendung des entire fairness test abzuwenden und auf die weniger strenge Business Judgment Rule abstellen zu können, muss ein kontrollierender Aktionär den sogenannten MFW Standard erfüllen.21 Dieser verlangt u.a., dass das Geschäft von Anfang an (ab initio) unter der Bedingung steht, dass es sowohl von einem unabhängigen und ausreichend befugten Ausschuss als auch von einer unvoreingenommenen und informierten Mehrheit der Minderheitsaktionäre genehmigt wurde.22

Im Fall von Musks Vergütungspaket wurde dieser Standard nicht erfüllt, zumal die entsprechenden Bedingungen erst lange nach dem Abschluss des Geschäfts im Jahr 2024 und nicht zu Beginn der Verhandlungen über das Vergütungspaket im Jahr 2017 erfüllt worden waren. Dies wäre jedoch nötig gewesen, und die Argumentation der Beklagten, dass auch die Ereignisse nach dem ersten Urteil zu berücksichtigen seien, lief ins Leere. Das Gericht stellte klar, dass eine blosse Abstimmung (Ratifizierung) gemäss MFW-Standards nicht ausreiche, sondern dass diese vielmehr bereits vor Beginn der Verhandlungen erfüllt sein müssten, andernfalls ihr zentraler Schutzzweck verfehlt würde: «If one could comply with MFW by submitting a rescinded transaction to a second, later vote, then the 9up-front precondition: requirement of MFW would have little meaning, and MFW would fail to fulfill its central objective.»23

Zusammenfassend stellte das Gericht fest, dass unter diesen Vorzeichen eine Abstimmung durch die Aktionäre allein die interessenskonfliktbehaftete Transaktion mit kontrollierendem Aktionär nicht gültig ratifizieren bzw. heilen kann.

1.4. Irreführendes Proxy Statement

Schliesslich stellte das Gericht fest, dass, selbst wenn eine nachträgliche Aktionärsabstimmung eine ratifizierende Wirkung für ein vorheriges Rechtsgeschäft haben könnte, mehrere wesentliche Falschaussagen im Proxy Statement vom 24. April 2024 dies vorliegend verhindern. Insbesondere seien diverse Aussagen im Proxy Statement über die Auswirkungen der Abstimmung falsch oder irreführend, so z.B. die Tatsache, dass die vom Gericht im ersten Urteil festgestellten Treuepflichtverletzungen geheilt würden. Das Proxy Statement suggerierte sodann, dass die Abstimmung der Aktionäre die Zuteilung der Optionen an Elon Musk wiederherstellen würde, was gemäss den Ausführungen des Gerichts ebenfalls unzutreffend gewesen sei.24

Im Ergebnis hielt das Gericht fest, dass der angestrebten Ratifizierung durch die Aktionäre bereits deshalb keine Wirkung zukommen könne, weil im entsprechenden Proxy Statement mehrere wesentliche Falschangaben gemacht geworden seien.

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