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12 February 2025

CONVINUS Global Mobility Insights NEWSLETTER Winter 2024 / 2025

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CONVINUS

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Die Schweiz spielt in dem globalen Wirtschaftssystem eine sehr grosse Rolle. Trotz der kleinen geografischen Ausmasse und mit knapp 9 Millionen relativ kleinen Bevölkerungsgrösse...
Switzerland Immigration

Die Schweiz spielt in dem globalen Wirtschaftssystem eine sehr grosse Rolle. Trotz der kleinen geografischen Ausmasse und mit knapp 9 Millionen relativ kleinen Bevölkerungsgrösse hat das Land aufgrund seiner stabilen Wirtschaft, seines starken Finanzsektors, der bekannten politischen Stabilität sowie Neutralität und seine grosse Innovationskraft (die Schweiz wird in den verschiedenen jährlichen internationalen Rankings immer weltweit zu den 3 innovativsten Ländern gezählt) eine grosse internationale Bedeutung. Die Schweiz ist nicht nur ein wichtiger Finanzplatz, sondern auch ein Zentrum für sehr viele international tätige Unternehmen aus den verschiedensten Branchen. Aufgrund der sehr unternehmensfreundlichen und zudem verlässlich stabilen rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen haben eine hohe Anzahl an internationalen Unternehmen und Konzernen beispielsweise deren internationalen oder europäischen Hauptsitze in der Schweiz.

Demzufolge steht auch das Thema Business Traveller bei vielen Unternehmen weitoben auf der Tagesordnung. Unter einem Business Traveller wird eine Personverstanden, welche in einem Land angestellt ist und tageweise oder wochenweisein einer anderen Gesellschaft innerhalb des Konzerns arbeitet.

In einem ersten Schritt ist zu überprüfen, inwieweit ein Business Traveller eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz für seine Tätigkeit benötigt. Hierzu gibt es einige Details zu beachten. Im Grundsatz gilt, dass wenn die Tätigkeit als Erwerbstätigkeit eingestuft werden kann, auch eine Arbeitsbewilligung notwendigist.

Aus bewilligungsrechtlicher Sicht gibt es diesbezüglich vor allem zwei Bewillig-ungsarten, welche im Mittelpunkt stehen:

  • 120 Tages-Bewilligung für alle Staatsangehörige
  • Meldeverfahren für alle EU- und EFTA-Staatsangehörige und für Nicht-EU/EFTA-Staatsagehörige mit einem Mindestwohnsitz von 12 Monaten in einemEU/EFTA-MitgliedsstaatBusiness

120-Tages-Bewilligung in der Schweiz

Die 120-Tages-Bewilligung ist eine spezielle Arbeitsbewilligung in der Schweiz, diefür Personen erteilt wird, die vorübergehend in der Schweiz arbeiten und dabeieine maximale Aufenthaltsdauer von 120 Tagen innerhalb einer 12 Monatsperiodeoder eines Jahres mit mehreren Ein- und Ausreisen nicht überschreiten. Diese Bewilligung ist insbesondere für temporäre oder projektbezogene Arbeitengedacht und ermöglicht es ausländischen Arbeitskräften, flexibel und kurzfristig inder Schweiz tätig zu sein.

Um eine 120-Tages-Bewilligung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungenerfüllt sein, sowie muss eine Arbeitsbewilligung eingeholt werden. Der Prozess fürdie Einholung einer solchen Bewilligung kann, je nach Zeitraum und Kanton, zwischen 3 und 8 Wochen andauern.

Die notwendigen Voraussetzungen hierfür sind:

  • Einhaltung des massgebenden Schweizer Lohnes (Median)
  • Der Arbeitnehmer muss eine Spezialisten- oder Managementfunktion im Unternehmen innehaben.
  • Der Arbeitnehmer muss ein Spezialist sein. Seitens der Behörden wird dies soangenommen, wenn eine Person einen Hochschulabschluss und eineBerufserfahrung von mindestens 3 Jahren nach dem Hochschulabschlussbesitzt oder wenn eine solche zwar keinen Hochschulabschluss besitzt, abereine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahre vorweisen kann.
  • Die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers spielt in diesem Fall keine Rolle.

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