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27 October 2026

Immobilien in Italien kaufen als Ausländer: Was Sie wissen müssen

AS
Arnone & Sicomo

Contributor

The International Law Firm Arnone & Sicomo was founded by two lawyers, Gioia Arnone and Donatella Sicomo, who decided to create a dynamic and efficient network of lawyers and highly skilled consultants, offering legal assistance in all areas of law even in particulary complex matters equiring interdisciplinary skills. The Firm offers Italian, English, Spanish, French, Deutsche, Russian, Chinese and Arabic speaking clients qualified legal assistance in a wide area of international legal affairs.
Erfahren Sie, wie deutsche Staatsangehörige und andere Ausländer rechtssicher Immobilien in Italien erwerben können. Von der Steuernummer über Due-Diligence-Prüfungen bis hin zu Steuern, Notarkosten und vertraglichen Fallstricken – dieser Leitfaden erklärt die wichtigsten rechtlichen Schritte und Risiken beim italienischen Immobilienkauf.
Italy Real Estate and Construction

Kann ich als Deutscher eine Immobilie in Italien kaufen?

Ja. Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich Immobilien in Italien kaufen, auch wenn sie keinen Wohnsitz in Italien haben. Als EU-Bürger benötigen sie hierfür grundsätzlich keine besondere Erwerbsgenehmigung.

Für Staatsangehörige bestimmter Nicht-EU-Staaten kann dagegen das sogenannte Prinzip der Gegenseitigkeit relevant sein. Ob im konkreten Fall besondere Voraussetzungen gelten, sollte geprüft werden.

Für den Immobilienkauf wird außerdem regelmäßig die italienische Steuernummer (Codice Fiscale) benötigt.

Wie läuft ein Immobilienkauf in Italien ab?

Der Immobilienkauf in Italien erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten:

  • Suche nach einer geeigneten Immobilie und Verhandlungen mit dem Verkäufer
  • Unterzeichnung eines Kaufangebots (Proposta d’Acquisto)
  • Abschluss eines Vorvertrags (Compromesso) und Zahlung einer Anzahlung
  • Rechtliche Due-Diligence-Prüfung der Immobilie
  • Abschluss des endgültigen Kaufvertrags (Rogito notarile) vor einem italienischen Notar

Jede dieser Phasen kann für den Käufer rechtliche Verpflichtungen und Risiken mit sich bringen.

Insbesondere ausländische Käufer sollten daher nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die rechtlichen Voraussetzungen und den Zustand der Immobilie sorgfältig prüfen lassen.

Was muss ich beachten, wenn ich ein Haus in Italien kaufe?

Wer eine Immobilie in Italien kaufen möchte, sollte insbesondere folgende Risiken prüfen:

  • Bestehende Schulden oder Hypotheken auf der Immobilie
  • Verstöße gegen baurechtliche oder städtebauliche Vorschriften
  • Unstimmigkeiten im Kataster
  • Nachteilige oder unklare Vertragsklauseln

Eine sorgfältige Due Diligence beim Immobilienkauf in Italien ist daher besonders wichtig. Sie hilft dabei, mögliche rechtliche Probleme bereits vor Abschluss des Kaufvertrags zu erkennen.

Gerade für ausländische Käufer kann das italienische Immobilienrecht komplex sein. Die Unterstützung durch einen Immobilienanwalt in Italien kann dazu beitragen, kostspielige Fehler und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Welche Steuern fallen beim Immobilienkauf in Italien an?

Die Steuern beim Immobilienkauf in Italien hängen insbesondere davon ab, ob die Immobilie von einer Privatperson oder einem Unternehmen erworben wird, ob der Verkauf der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegt und ob die Voraussetzungen für die steuerliche Erstwohnungsvergünstigung (agevolazione prima casa) erfüllt sind.

Bei einem Immobilienkauf, der nicht der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegt, gelten grundsätzlich folgende Sätze der Registersteuer:

  • 2 % bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Erstwohnungsvergünstigung (agevolazione prima casa);
  • 9 % bei einem Kauf ohne diese Vergünstigung.

Unterliegt der Kaufvertrag hingegen der Mehrwertsteuer (IVA), beträgt diese bei bestimmten begünstigten Erstwohnungskäufen 4 %. Bei anderen Wohnimmobilien beträgt sie grundsätzlich 10 %, bei bestimmten Luxusimmobilien 22 %.

Bei umsatzsteuerpflichtigen Verkäufen fallen daneben grundsätzlich feste Register-, Hypotheken- und Katastersteuern an. Bei nicht umsatzsteuerpflichtigen Käufen gelten andere Regelungen.

Zusätzlich können Notarkosten, Maklerprovisionen, Anwaltskosten sowie weitere Gebühren anfallen. Die konkrete Steuerbelastung sollte daher vor Unterzeichnung des Kaufangebots oder Vorvertrags anhand der individuellen Situation geprüft werden.

Notarkosten und weitere Kosten

Hinzu kommen insbesondere:

  • Notarkosten
  • Anwaltskosten
  • Maklerprovision
  • Weitere Steuern und Gebühren

Die tatsächlichen Kosten eines Immobilienkaufs in Italien hängen von den konkreten Umständen des jeweiligen Kaufgeschäfts ab.

Für ausländische Käufer ist es daher wichtig, die voraussichtliche Gesamtbelastung bereits vor Unterzeichnung des Kaufangebots oder Vorvertrags zu ermitteln.

Warum sollten Ausländer einen Immobilienanwalt in Italien beauftragen?

Der italienische Notar (Notaio) ist ein unabhängiger Amtsträger, der insbesondere die Rechtmäßigkeit der Beurkundung sicherstellt und die gesetzlich vorgesehenen Prüfungen und Formalitäten übernimmt.

Ein auf italienisches Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann den Käufer zusätzlich individuell beraten und dessen Interessen bereits vor Unterzeichnung des Kaufangebots oder Vorvertrags vertreten.

Dazu gehören insbesondere die Prüfung der Eigentumsverhältnisse, der rechtlichen und baurechtlichen Situation der Immobilie, der Vertragsbedingungen sowie möglicher finanzieller Risiken.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann dazu beitragen, problematische vertragliche Verpflichtungen und kostspielige Streitigkeiten zu vermeiden.

Was ist beim Kauf einer Immobilie in Italien zu beachten?

Wenn Sie eine Immobilie in Italien als Ausländer kaufen möchten, sollten Sie insbesondere folgende Punkte berücksichtigen:

  • Eine italienische Steuernummer (Codice Fiscale) beantragen
  • Gegebenenfalls ein italienisches Bankkonto eröffnen
  • Eine umfassende Due-Diligence-Prüfung der Immobilie durchführen
  • Die steuerlichen Verpflichtungen und Kaufnebenkosten prüfen
  • Den Kaufvertrag vor der Unterzeichnung rechtlich prüfen lassen
  • Eine unabhängige rechtliche Beratung durch einen italienischen Immobilienanwalt einholen

Eine strukturierte Vorbereitung kann dazu beitragen, rechtliche und finanzielle Risiken beim Immobilienkauf in Italien zu reduzieren.

Warum Sie Arnone & Sicomo wählen sollten

Wenn Sie als Ausländer eine Immobilie in Italien kaufen möchten, unterstützt Sie die internationale Anwaltskanzlei Arnone & Sicomo bei allen wichtigen rechtlichen Fragen rund um den Immobilienkauf.

Unsere auf italienisches Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwälte unterstützen ausländische Privatpersonen, Familien, Investoren und Unternehmen unter anderem bei der rechtlichen Due Diligence, der Prüfung von Eigentumsverhältnissen und Grundbucheinträgen, der Vertragsprüfung und den Verhandlungen mit dem Verkäufer sowie bei der rechtlichen Begleitung des gesamten Immobilienkaufs in Italien.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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