Marktüberblick
Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS.
Globale Regulierungsbehörden, Organe und für das Land geltende Gesetze
Das Projekt „ComFrame“ wurde von der Internationally Active Insurance Groups (IAIG, mit Verbindung zur IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verpflichtenden Standards zu schaffen. Es ist Ende 2019 in Kraft getreten. Vietnam muss sich als Mitglied der IAIS deren Vorschriften unterwerfen.
Als Mitglied der WTO und WHO muss Vietnam ebenfalls die Vorschriften bezüglich Versicherungen dieser Organisationen einhalten. Bindende Verpflichtungen bezüglich Versicherungen hat Vietnam auch in seinen bilateralen / multilateralen Abkommen wie dem Korea – Vietnam FTA, EU – Vietnam FTA, Hong Kong – ASEAN FTA, ASEAN – China FTA, ASEAN – Australia – New Zealand FTA sowie dem CPTPP abgegeben.
Darüber hinaus ist Vietnam auch Mitglied der OECD, die unverbindliche Leitlinien und bewährte Praktiken veröffentlicht.
Inland
Das Finanzministerium ist für die staatliche Regulierung der Versicherungswirtschaft zuständig. Zusätzlich hat das Finanzministerium (MOF) mit der am 12. Februar 2009 erlassenen Entscheidung Nr. 288./QD-BTC unterhalb des MOF die Aufsichtsbehörde für Versicherungen geschaffen (ISA). Die ISA unterstützt den Minister des MOF bei der landesweiten Regulierung der Versicherungswirtschaft; sie regelt und beaufsichtigt direkt die Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versicherungswesen nach den gesetzlichen Vorschriften. Derzeit sind die Aufgaben der ISA durch die am 11. September 2017 erlassene Entscheidung 1799/QD-BTC festgesetzt.
Im Juni 2009 wurde durch die Entscheidung Nr. 1379/QD-BTC unterhalb der ISA das Forschungs- und Trainingszentrum für Versicherungen (IRTC) errichtet. In den Aufgabenbereich des IRTC fällt es, wissenschaftliche Untersuchungen sowie Schulungen zu Versicherungen und dem Versicherungsmarkt zu organisieren.
Gesetze und wichtige Gerichtsentscheidungen/urteile
Die folgenden Gesetze und Vorschriften regeln maßgeblich das Versicherungsgeschäft in Vietnam:
• Gesetz über das Versicherungswesen Nr. 08/2022/QH15 erlassen von der Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Gesetz über das Versicherungswesen);
• Dekret Nr. 46/2023/ND-CP über Leitlinien für die Umsetzung des Gesetzes über das Versicherungswesen, erlassen von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret 46);
• Dekret Nr. 98/2013/ND-CP über Verwaltungssanktionen im Versicherungs- und Lotteriegeschäft, erlassen durch die Regierung am 28. August 2013 (Dekret 98), geändert durch Dekret 48/2018/ND-CP vom 21. März 2018 (Dekret 48) und mit Dekret 80/2019/ND-CP vom 1. November 2019 (Dekret 80);
• Rundschreiben Nr. 195/2014/TT-BTC über Leitlinien für die Bewertung und Einstufung von Versicherungsunternehmen, erlassen durch das Finanzministerium am 17. Dezember 2014 (Rundschreiben 195), geändert durch Rundschreiben 89/2020/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);
• Entscheidung Nr. 1826/QD-TTg des Premierministers über die Genehmigung des Plans über die „Restrukturierung des Wertpapiermarktes und Versicherungsunternehmen“ vom 28. Dezember 2012 (Entscheidung 1826).
Die wichtigsten Vorschriften und Anforderungen
Zuständigkeiten der oberen Führungsebene
• Erlass von rechtlichen Maßnahmen und Leitlinien zur Umsetzung für das Versicherungswesen; Formulierung von Strategien, Bestimmungen, Masterplänen und spezifischen Plänen für die Entwicklung des vietnamesischen Versicherungsmarktes;
• Erteilung und Entzug von Lizenzen für die Errichtung und Betrieb von Versicherern und Versicherungsmaklern sowie von Lizenzen für die Errichtung von Repräsentanzen von ausländischen Versicherern und Versicherungsmaklern in Vietnam;
• Erlass, Ratifizierung und leiten der Umsetzung von Versicherungsvorschriften, Bestimmungen, Prämien- und Provisionstarifen;
• Beaufsichtigung der Versicherungstätigkeit über die berufliche Tätigkeit, den Finanzstatus, die Unternehmensführung, das Risikomanagement und die Einhaltung des Gesetzes über das Versicherungswesen und Makler; Anwendung der nötigen Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die finanziellen Anforderungen erfüllt werden und ihre Verpflichtungen gegenüber den Käufern von Versicherungen zu erfüllen;
• Organisation der Bereitstellung von Informationen über den Zustand des Versicherungsmarktes und Marktprognosen;
• Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Versicherungen;
• Genehmigung zur Auslandstätigkeit von Versicherern und Versicherungsmaklern;
• Verwaltung der Tätigkeit der Repräsentanzen von ausländischen Versicherern und Versicherungsmaklern in Vietnam;
• Organisation des Aufbaus und Ausbildung von Personal für das Versicherungsmanagement und Versicherungsfachkräften; sowie
• Überprüfung und Kontrolle von Versicherungsgeschäften; Klärung von Beschwerden und Anzeigen; und Behandlung von Verstößen gegen das Gesetz über das Versicherungswesen.
Whistle-blowing Vorschriften
Es gibt keine dies betreffenden spezielle Vorschriften im Versicherungssektor.
Grenze der ausländischen Beteiligung an einer bestehenden Versicherungsaktiengesellschaft
Ausländische Investoren sind berechtigt, Aktien oder eingebrachtes Kapital mit einem Anteil bis zu 100% des Satzungskapitals einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft zu halten.
Anforderungen an die Kapitalrücklage
Reservefonds
Versicherer und Versicherungsmakler müssen einen verpflichtenden Fonds errichten, um ihr Satzungskapital zu ergänzen und ihre Solvenz abzusichern. Die Rückstellungen für den obligatorischen Reservefonds müssen jährlich in Höhe von 5% des Gewinns nach Steuern betragen. Der Maximalbetrag für den verpflichtenden Reservefonds entspricht 10% des Satzungskapitals der Versicherungsgesellschaft oder des gezeichneten Kapitals der ausländischen Niederlassung.
Zusätzlich zu diesem obligatorischen Reservefonds können Versicherer und Versicherungsmakler andere Reservefonds aus ihren Gewinnen nach Steuern des Steuerjahres errichten, wie in ihrer Satzung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewinne nach Steuern unter den Aktionären aufgeteilt werden können, jedoch erst, wenn 5% dieser Gewinne in den oben genannten obligatorischen Fonds eingezahlt wurden.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Mit versicherungstechnischen Rückstellungen sind Geldbeträge gemeint, die ein Versicherer für seine im Voraus festgelegten Versicherungsverbindlichkeiten zurückstellen muss. Der Betrag ergibt sich aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen.
Die Versicherungsreserve muss für jede Art von Versicherungsprodukt oder Versicherungspolice eingerichtet werden in Bezug auf den vom Versicherer oder der ausländischen Niederlassung zu tragenden Teil der Haftung. Die für die versicherungstechnische Rückstellung bestimmten Verträge ergeben sich aus Rundschreiben 50. Versicherungsgesellschaften sind berechtigt, die Methode und Grundlage für die versicherungstechnische Rückstellung zu wählen, müssen aber die vorherige Genehmigung des MOF für die Umsetzung dieser Methode / Grundlage einholen.
Sicherheitsleistung

Versicherer müssen bei der Gründung einer Versicherungsgesellschaft, einer Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2% des Mindestkapitals oder des zugewiesenen Kapitals, wie es für die jeweilige Art an Versicherungsunternehmen festgelegt (Beispielsweise muss eine Krankenversicherung eine Sicherheitsleistung von 15 Milliarden VND oder entsprechend 630,000 USD hinterlegen), bei einer in Vietnam tätigen Bank hinterlegen. Ein Versicherungsunternehmen oder eine ausländische Niederlassung kann ihre Sicherheitsleistung zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Versicherungsnehmern nur nutzen, wenn seine Solvenz unzureichend ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des Finanzministeriums. Der Gesamtbetrag der Sicherheitsleistung kann nur nach Beendigung der Geschäftstätigkeit entnommen werden.
Produktspezifische Bestimmungen
Einschlägige Beratungsdokumentation oder andere Anforderungen einschließlich steuerlicher Anforderungen.
Lebensversicherung
Mindestkapitalanforderungen
• Für das Lebensversicherungsgeschäft (ohne fondsgebundener Versicherung und Rentenversicherung) und Krankenversicherungsgeschäft: 750 Milliarden VND
• Lebensversicherungsgeschäft und fondsgebundenes Versicherungsgeschäft oder Rentenversicherungsgeschäft: 1,000 Milliarden VND
• Lebensversicherungsgeschäft, fondsgebundenes Versicherungsgeschäft und Rentenversicherungsgeschäft: 1,300 Milliarden VND
Qualifikationen des ernannten Aktuars
• Gemäß Unternehmensgesetz das Recht haben, ein Unternehmen zu führen;
• Keine verwaltungsrechtliche Strafe aufgrund eines Verstoßes im Versicherungssektor; keine Disziplinarmaßnahme in Form einer Entlassung aufgrund von Verstoß gegen interne Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; keine Strafverfolgung durch eine zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
• Ausbildung als ernannter Aktuar und mindestens zehnjährige Arbeitserfahrung als ernannter Aktuar im Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungssektor sowie mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung nach dem Mitglied werden in einer international anerkannten Vereinigung von Aktuaren. Hierzu zählen unter anderem das „Institute of Actuaries of England“; die „Society of Actuaries of the USA“; das „Institute of Actuaries of Australia“; das „Canadian Institute of Actuaries“; oder Mitglied einer anderen Vereinigung von Aktuaren, welche ein offizielles Mitglied der internationalen Vereinigung von Aktuaren ist; oder mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung als ernannter Aktuar im Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungssektor, nach dem man Mitglied einer der oben genannten Vereinigungen geworden ist. Im Falle eines ernannten Aktuars, genehmigt vom MOF vor dem Inkrafttreten des Dekrets 46, ist die in diesem Absatz genannte Voraussetzung nicht einschlägig.
• Kein Verstoß gegen die Berufsethik der Aktuare.
• Angestellter der Lebens- oder Krankenversicherer.
• Während der Amtszeit wohnhaft in Vietnam.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
• Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungstransfer;
• Management von Fonds und Investitionskapital aus Versicherungsgeschäftstätigkeiten;
• Erbringen von versicherungsbezogenen Hilfsdienstleistungen;
• Es ist Lebensversicherungsunternehmen nicht erlaubt, Krankenversicherungs-/ Nicht-Lebensversicherungsgeschäfte zu tätigen, mit der Ausnahme des Falls der Durchführung von Krankenversicherungsgeschäften durch Lebensversicherungsunternehmen;
Versicherungsrückstellung
Die Versicherungsrückstellung der Lebensversicherungsunternehmen enthält: Deckungsrückstellung, Prämienübertrag, Ausgleichsrückstellung, Rückstellung für Gewinnausschüttungen, gebundene Zinsrückstellung und Bilanzrückstellung.
Investitionstätigkeiten
Versicherungsgesellschaften, Rückversicherungsgesellschaften und ausländische Niederlassungen dürfen in Vietnam folgende Investitionstätigkeiten nicht durchführen:
• Investitionen im Immobiliengeschäft mit Ausnahme folgender Fälle: Erwerb von Aktien an Immobilienunternehmen, die auf dem Wertpapiermarkt notiert sind; von Investmentzertifikaten öffentlicher Fonds; Erwerb von Aktien von Immobilienunternehmen, die auf dem Wertpapiermarkt notiert sind, von Anteilsscheinen öffentlicher Fonds; Erwerb, Investition in oder Eigentum an Immobilien, die als Geschäftsräume, Standorte oder Tresorräume für die unmittelbare Nutzung für ihr Versicherungsgeschäft; Vermietung von leer stehenden Geschäftsräumen, die unter ihrer Kontrolle oder Verwaltung stehen; Beschlagnahme von Immobilien durch Verwaltung oder Veräußerung von Hypothekenanleihen oder Einziehung von durch Immobilien gesicherten Darlehen innerhalb von 03 Jahren ab dem Datum des Pfandrechts;
• Investitionen in Edelmetalle und Juwelen;
• Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme derjenigen, die für kommerzielle und geschäftliche Zwecke genutzt werden;
• Investitionen in Derivate oder Derivatkontrakte, mit Ausnahme solcher, die als Rücklagen für Risiken aus Versicherungs- und Rückversicherungspolicen sowie Aktienportfolios von Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaften oder ausländischen Niederlassungen in Vietnam aufgeführt sind.

Auslandsinvestitionen
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dürfen Auslandsinvestitionen in Bezug auf das Eigenkapital, das über das erforderliche Grundkapital hinausgeht, und ungenutztes Kapital aus Versicherungsrückstellungen von Versicherungspolicen mit Zinsen, die an ausländische Investitionsindizes gebunden sind, und von mit ausländischen Organisationen/Personen abgeschlossenen Versicherungsverträgen tätigen, wobei solche Auslandsinvestitionen aus dem genannten Eigenkapital nur in den folgenden Formen und mit den folgenden Einschränkungen zulässig sind:
• Gründung oder Einbringung von Kapital für die Gründung; Einbringung von Kapital, Erwerb von Anteilen von Versicherern oder Rückversicherern im Ausland; Gründung von Niederlassungen oder Repräsentanzen sowie andere Formen der kommerziellen Präsenz von Versicherern und Rückversicherern im Ausland ohne jegliche Beschränkung;
• Beschränkung von mittelbaren Auslandsinvestitionen:
– Erwerb von Staatsanleihen, Schatzanweisungen, Schuldscheinen: keine Beschränkung;
– Anleihen, Schatzanweisungen, Schuldscheine, die von Emittenten herausgegeben werden, welche von internationalen Kreditrating-Agenturen wie Standard & Poor's, Moody's Investors Service und Fitch Ratings, bewertet werden: Bis zu 50% des Betrags der Auslandsinvestition;
– Erwerb von notierten Anteilen, notierte Investmentzertifikate: Bis zu 15% des Betrags der Auslandsinvestition;
Nicht-Lebensversicherung
Mindestanforderungen an das Grundkapital
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft (ohne Luftfahrtversicherungsgeschäft und Satellitenversicherungsgeschäft) und Krankenversicherungen: 400 Milliarden VND
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft (einschließlich Luftfahrtversicherungsgeschäft oder Satellitenversicherungsgeschäft) und Krankenversicherungen: 500 Milliarden VND
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft einschließlich Luftfahrtversicherungsgeschäft und Satellitenversicherungsgeschäft und Krankenversicherungen: 500 Milliarden VND
Qualifikationen eines ernannten Aktuars bezüglich Rückstellungen und Solvenz eines Nicht-Lebensversicherers
• Gemäß Unternehmensgesetz das Recht haben, ein Unternehmen zu führen;
• Keine verwaltungsrechtliche Strafe aufgrund eines Verstoßes im Versicherungssektor; keine Disziplinarmaßnahme in Form einer Entlassung aufgrund von Verstoß gegen interne Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; keine Strafverfolgung durch eine zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
• Mitglied der Vereinigung der Vereinigung der Aktuare gewesen, die offizielles Mitglied der internationalen Vereinigungen der Aktuare ist; oder mindestens fünfjährige Berufserfahrung im Nicht-Lebensversicherungssektor und Nachweis über mindestens zwei bestandene Prüfungen folgender Vereinigungen: „Institute of Actuaries of England“; die „Society of Actuaries of the USA“; das „Institute of Actuaries of Australia“; das „Canadian Institute of Actuaries“ oder Nachweise über bestandene Prüfungen in einer versicherungsmathematischen Ausbildung, die durch eine der oben genannten Vereinigungen als den zwei Prüfungen der Vereinigungen entsprechend anerkannt ist.
Nach drei Jahren ab Inkrafttreten dieses Dekrets muss der ernannte Aktuar eines Nicht-Lebensversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung mindestens Mitglied einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der internationalen Aktuarvereinigung ist und nicht gegen die Berufsethik der Aktuardienste im Versicherungswesen verstößt.
Nach fünf Jahren ab Inkrafttreten dieses Dekrets muss der ernannte Aktuar eines Nicht-Lebensversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung ein Mitglied sein, der im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft von einer Aktuarvereinigung, die offizielles Mitglied der internationalen Aktuarvereinigung ist, ausgebildet sein und nicht gegen die Berufsethik der Aktuardienste im Versicherungswesen verstößt.
• Angestellter des Versicherers, Rückversicherers oder der ausländischen Niederlassung in Vietnam.
• Während der Amtszeit wohnhaft in Vietnam.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
• Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungstransfer;
• Management von Fonds und Investitionskapital aus Versicherungsgeschäftstätigkeiten;
• Erbringen von versicherungsbezogenen Hilfsdienstleistungen;
• Es ist Nicht-Lebensversicherungsunternehmen nicht erlaubt, Krankenversicherungs-/Lebensversicherungsgeschäfte zu tätigen, mit der Ausnahme von Krankenversicherungsprodukten mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger sowie Versicherungsprodukte für Todesrisiken mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger
Versicherungsrückstellung
Die Versicherungsrückstellungen für Nicht-Lebensversicherer umfassen die Rückstellung für Prämienüberträge, für Versicherungsfälle und die Schwankungsrückstellung für Großschäden.
Investitionstätigkeit und Auslandsinvestitionen
Wie bei Lebensversicherungen
Rückversicherungen
Mindestanforderungen an das Grundkapital
• Für das Nicht-Lebens-Rückversicherungsgeschäft oder sowohl Nicht-Lebens-Rückversicherungsgeschäft und Kranken-Rückversicherungsgeschäft: 500 Milliarden VND;
• Für das Lebens-Rückversicherungsgeschäft oder sowohl Lebens-Rückversicherungsgeschäft und Kranken-Rückversicherungsgeschäft: 900 Milliarden VND;
• Für Geschäfte in allen der drei Typen an Lebensrückversicherung, Nicht-Lebensrückversicherung und Krankenrückversicherung, 1,400 Milliarden VND.
Qualifikationen eines ernannten Aktuars im Hinblick auf Rückstellungen und die Solvenz des Rückversicherers
Wie bei der Nicht-Lebensversicherung.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
Rückversicherungsunternehmen und ausländische Niederlassungen ebendieser können in folgenden Bereichen geschäftlich tätig sein:
• Rückversicherungs-, Rückversicherungsabtretungssektor;
• Fondsmanagement und Investition von Mitteln, die aus der Erbringung von Rückversicherungsdienstleistungen stammen;
• Andere Tätigkeiten, die unmittelbar mit Rückversicherungsdienstleistungen zusammenhängen.

Versicherungsrückstellungen
• Für die Nicht-Lebensrückversicherung: Prämienüberträge, Rückstellung für Versicherungsfälle und Schwankungsrückstellung für Großschäden;
• Für die Lebensrückversicherung: Deckungsrückstellung, Prämienüberträge, Entschädigungsrückstellung, Rückstellung für Gewinnausschüttungen, Rückstellung für gebundene Zinsen und Bilanzrückstellung;
• Für die Krankenrückversicherung: Deckungsrückstellung, Beitragsüberträge, Entschädigungsrückstellung und Bilanzrückstellung.

Investitionstätigkeiten und Investitionen im Ausland
Wie bei der Lebens- und Nicht-Lebensversicherung
Investitionsmanagement und Märkte
Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften, die sich auf die Investitionsportfolios der Versicherer auswirken, einschließlich Asset Liability Management (ALM)
Eine Versicherungsgesellschaft kann Investitionen aus Eigenkapital, ungenutztem Kapital aus der Versicherungsrückstellung und anderen rechtmäßigen Quellen tätigen.
Zusätzlich zu den Regeln über inländische Investitionen von ungenutztem Kapital aus Versicherungsrückstellungen, wie sie oben für jede Art von Versicherungsgeschäft erwähnt wurden, gelten folgende Grundsätze:
• Sicherstellung von Sicherheit, Liquidität und Effizienz; Einhaltung der bestehenden Vorschriften und Regeln zur Eigenverantwortung, die für die Investitionstätigkeit maßgeblich sind;
• Versicherungsrückstellungen dürfen nur in Vietnam als Investitionen verwendet werden, mit Ausnahme von ungenutztem Kapital aus Versicherungsrückstellungen von Versicherungspolicen mit Zinsen, die an ausländische Investitionsindizes gebunden sind, und abgeschlossenen Versicherungspolicen mit ausländischen Organisationen/Einzelpersonen.
• Es ist verboten, Fremdkapital für Investitionen und treuhänderische Investitionen in Wertpapiere, Immobiliengeschäfte oder Kapitaleinlagen in andere Unternehmen zu verwenden;
• Es ist verboten, dass Investitionen in Höhe von 30 % des Portfolios der Investitionen in Unternehmen getätigt werden, die derselben Unternehmensgruppe angehören und in gemeinsamem Eigentum stehen. Dieses Verbot gilt nicht für Einlagen bei Kreditinstituten und ausländischen Investmentfonds, die in Form der Gründung von Unternehmen oder der Errichtung von ausländischen Niederlassungen im Empfängerland bestehen;
• Investitionen, die als Gegenleistung für die Einlagen von Anteilsinhabern oder Gesellschaftern oder von Personen, die mit diesen Anteilsinhabern oder Gesellschaftern verbunden sind, getätigt werden, sind nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um Einlagen bei Transaktionsstellen der Anteilsinhaber oder Gesellschafter, die Kreditinstitute sind;
• Der Erwerb von Unternehmensanleihen, die zu bestimmten Zwecken der Umstrukturierung von Darlehen der emittierenden Unternehmen ausgegeben werden, ist nicht zulässig;
• Im Falle von fiduziarischen Investitionen müssen die Treuhänder zugelassen sein, um treuhänderische Investitionstätigkeiten durchzuführen, die in den Bereich der treuhänderischen Investitionen fallen.
Ein Versicherungsunternehmen kann auch Offshore-Investitionen tätigen, jedoch nur, um eine Offshore-Versicherungsgesellschaft oder eine Offshore-Versicherungsniederlassung zu gründen. Solche Offshore-Investitionen müssen vom MOF genehmigt werden.
Durchsetzung und Untersuchung
Regeln für die regulatorische Untersuchung
Um die spezialisierte Untersuchung von Versicherungsgeschäften durchzuführen, können die zuständigen Behörden unabhängige Prüfstellen, Beratungsunternehmen oder Spezialisten beauftragen, die Bewertungen und fachliche Kommentare zu verschiedenen Sachverhalten abzugeben, von denen angenommen wird, dass sie Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Inspektoren haben kann.
Beschwerdeverfahren
Es gibt keine bestimmte Vorschrift über Beschwerdeverfahren in Versicherungsgesellschaften. Stattdessen gelten die in den Versicherungspolicen angegebenen Bestimmungen, die den einschlägigen Vorschriften des Zivilgesetzbuches und den wirtschaftlichen Abkommen entsprechen müssen.
Der Umgang mit Beschwerden bezüglich Verwaltungsentscheidungen bestimmt sich nach dem Gesetz über Beschwerden und Denunziationen, das in allen Sektoren Anwendung findet.
Rechtsbehelfe, einschließlich des Ombudsdienstes
In Abhängigkeit von der Art und Schwere der Verstöße können gegen die Verantwortlichen Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbußen, Suspendierung des Betriebs, Abhilfemaßnahmen) oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden. Falls Schäden verursacht worden sind, muss gemäß den vietnamesischen Gesetzen Schadenersatz geleistet werden.
Entschädigungsregelungen für die Versicherungsvermittlung
Wie in der Versicherungspolice angegeben. Der Versicherungsnehmer hat maximal ein Jahr Zeit, um die Entschädigung ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltend zu machen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls muss der Versicherer die Entschädigung innerhalb der in der Versicherungspolice angegebenen Frist auszahlen. Falls im Vertrag eine solche Angabe fehlt, beträgt die Frist 15 Tage ab dem Eingang eines vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags auf Zahlung der Entschädigung.
Lebens- und Krankenversicherung
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsprämien einmalig oder in Raten zahlen, je nach der in der Versicherungspolice vereinbarten Frist und Vorgehensweise.

Sachversicherung
Sach-Unterversicherungspolice: Der Versicherer ist nur im Verhältnis zwischen der versicherten Summe und dem Marktwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Entschädigung verpflichtet.
Sach-Überversicherungspolice: Der Versicherer ist verpflichtet, den Schaden im Verhältnis zum Marktwert zum Zeitpunkt des Ereignisses zu ersetzen und dem Versicherungsnehmer den Betrag der bereits im Voraus gezahlten Prämien im Verhältnis zu dem den Marktwert des versicherten Objekts übersteigenden Versicherungsbetrag zurückzuzahlen.
Doppelversicherungen
Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist jeder Versicherer nur nach dem Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zur Gesamtversicherungssumme aller Versicherungsverträge, die der Versicherungsnehmer eingegangen ist, zur Entschädigung verpflichtet. Die Gesamtsumme, der von allen Versicherern zu leistenden Entschädigung darf den Wert des tatsächlichen Sachschadens nicht übersteigen.
Haftpflichtversicherung
Die Grenze der Haftung ist der Betrag, den ein Versicherer dem Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen zu zahlen hat.
Insolvenz und Schutz der Versicherungsnehmer
Einschlägiges Regelungsregime?
Es gibt keine speziellen Insolvenzregelungen für Versicherer. Stattdessen gilt das Konkursgesetz, das bei Konkurs und Insolvenz in allen Sektoren Anwendung findet.
Grundsätzlich läuft das Verfahren im Insolvenzfall wie folgt:
• Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht (durch Gläubiger, Arbeitnehmer, Basisgewerkschaft, gesetzliche Vertreter der Gesellschaft, Teilhaber, Vorstandsvorsitzende usw.)
• Das Gericht leitet das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags auf Insolvenzeröffnung ein und erklärt das Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen für insolvent, ohne dass eine Gläubigerversammlung abgehalten und Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens ergriffen werden müssen.
• Verwaltung und Liquidation der Vermögenswerte erfolgt durch einen vom Gericht zu ernennenden Insolvenzverwalter oder ein Unternehmen, welches hierauf spezialisiert ist.
Datenschutz
Es gibt keine spezialgesetzliche Regelung für den Datenschutz in Vietnams Versicherungssektor. Stattdessen sind Vietnams datenschutzrechtliche Normen über viele verschiedene Gesetze hin verteilt, wie unter anderem dem Zivilgesetzbuch, dem Strafgesetzbuch, dem Gesetz über Cyber-Informationssicherheit, dem Gesetz über Informationstechnologie, dem Telekommunikationsgesetz, dem Verbraucherschutzgesetz, dem E-Transaktionsgesetz, dem Cybersicherheitsgesetz und einschlägigen Dekreten über die Durchführung der genannten Gesetze.
Diese Gesetze enthalten Vorschriften, um Spam, Computerviren und Cyberattacken zu verhindern, erkennen, zu unterbinden und bekämpfen sowie Informationen, die im Cyberspace ausgetauscht werden, zu schützen.
Es gibt keine einheitliche Definition der „personenbezogenen Daten“ in Vietnams Gesetzgebung. Zu den personenbezogenen Daten zählen allgemein alle Informationen, die zur Identifizierung einer bestimmten Person genutzt werden können, einschließlich Informationen über Zahlungsvorgänge.
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen geeignete Verwaltungs- und technische Maßnahmen ergreifen, um die von ihnen gesammelten und gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen sowie sicherzustellen, dass die personenbezogenen Daten nicht verloren gehen, gestohlen, offengelegt, verändert oder ohne Zustimmung zerstört werden.
In Abhängigkeit von der Art des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen können Verwaltungsstrafen (Verwarnung, Geldstrafe) und mögliche Abhilfemaßnahmen oder strafrechtliche Sanktionen Anwendung finden.
Corporate governance
Manager und Führungskräfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaften sind:
• Vorstandsvorsitzender, Mitglied des Vorstands, Vorsitzender des Gesellschafterausschusses, Mitglied des Gesellschafterausschusses;
• Director oder General Director, stellvertretender Director oder stellvertretender General Director, gesetzlicher Vertreter;
• Hauptbuchhalter, Leiter einer Niederlassung, Leiter einer Repräsentanz, Abteilungsleiter und dergleichen gemäß Gesellschaftsvertrag oder Satzung.
Manager und Führungskräfte einer ausländischen Niederlassung sind:
• Director, stellvertretender Director;
• Hauptbuchhalter, Abteilungsleiter und dergleichen gemäß den Regeln und Vorschriften für die Organisation und Betrieb ausländischer Niederlassungen in Vietnam.
Die Besetzung der Personen muss nach den folgenden Grundsätzen erfolgen:
• Vorstandsvorsitzende, Vorsitzende des Gesellschafterausschusses oder Mitglied des Vorstandes, Mitglieder des Gesellschafterausschusses einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft können nicht gleichzeitig das Amt eines Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Gesellschafterausschusses einer anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft in demselben Lebens-, Nichtlebens-, Kranken- oder Rückversicherungssektor in Vietnam ausüben.
• Ein Director oder General Director einer Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam kann nicht gleichzeitig für eine andere Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in demselben Lebens-, Nichtlebens-, Kranken- oder Rückversicherungssektor in Vietnam arbeiten.
• Ein Director oder General Director, Leiter einer Niederlassung oder Leiter einer Repräsentanz einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft kann nicht gleichzeitig mehr als ein Amt, wie dem des Leiters einer Niederlassung oder einer Repräsentanz oder des Abteilungsleiters in derselben Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft innehaben. Der Leiter einer ausländischen Niederlassung in Vietnam ist der gesetzliche Vertreter und kann gleichzeitig nur ein Amt mehr halten, und zwar als ein Abteilungsleiter in dieser Niederlassung.
• Demgegenüber darf der Aktuar, der Leiter der Risikomanagementabteilung oder der Leiter der Compliance-Abteilung einer Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung in Vietnam keine andere leitende Funktion in demselben Unternehmen ausüben; er darf gleichzeitig nicht für eine andere Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder eine ausländische Niederlassung in Vietnam arbeiten. Der Aktuar muss die vom Finanzminister zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
• Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Controller darf keine andere Führungsposition bei demselben Unternehmen ausüben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann gleichzeitig keine andere Position als Controller oder Manager bei einer anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft, die Vietnam tätig ist, ausüben.
• Der Hauptbuchhalter, Leiter der Innenrevisionsabteilung in einer Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in Vietnam darf keine andere Position in demselben Unternehmen innehaben; er darf nicht gleichzeitig für eine andere Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder ausländische Niederlassung in Vietnam arbeiten.
Prävention von Finanzkriminalität
Mitglied der FATF? Auf der schwarzen Liste der FATF?
Kein Mitglied der FATF und nicht auf der schwarzen Liste.
Dr. Oliver Massmann ist Partner und General Director bei Duane Morris Vietnam LLC

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