Schulthess Forum Versicherungsrecht
Der Begriff der Versicherung wird in der Gesetzgebung des
schweizerischen Versicherungsrechts nicht definiert, sondern ergibt
sich vielmehr aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Versicherungsunternehmen dürfen neben dem eigentlichen
Versicherungsgeschäft auch Geschäfte betreiben, die mit
dem Versicherungsgeschäft in einem Zusammenhang stehen. Das
von der Bewilligung des Versicherungsunternehmens
grundsätzlich miterfasste versicherungsnahe Geschäft, ist
mittels funktionaler Betrachtungsweise von Geschäften
abzugrenzen, die in keinem Zusammenhang mit dem
Versicherungsgeschäft stehen (sog. versicherungsfremdes
Geschäft). Letzteres bedarf einer vorgängigen
zusätzlichen Bewilligung durch die FINMA.
In unserem Referat wollen wir auf diese Begrifflichkeiten und
Abgrenzung näher eingehen. Weiter wollen wir Bezug nehmen auf
die Schnittstellen zwischen Versicherungstätigkeit und anderen
Finanzmarkttätigkeiten sowie das Cross-selling (inkl. z.B.
Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Banken oder die
Platzierung von Finanzprodukten durch Versicherungsunternehmen).
Hierbei stellt sich für ein Versicherungsunternehmen auch die
Frage, ob es sich um ein bewilligungspflichtiges
versicherungsfremdes Geschäft handelt und ob es weitere
regulatorische Anforderungen erfüllen muss (z.B.
Verhaltenspflichten unter dem FIDLEG). Findet der Grundsatz
"same business, same rules" tatsächlich
Anwendung?
PRESS RELEASE
4 March 2026
Begriff der Versicherung / versicherungsnahes Geschäft
Der Begriff der Versicherung wird in der Gesetzgebung des schweizerischen Versicherungsrechts nicht definiert, sondern ergibt sich vielmehr aus der Rechtsprechung des Bundesgerichts.