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21 March 2025

Die Integration Des Homeoffice In Das Arbeitsgesetzbuch

KP
Katona & Partners Attorneys at Law

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Der Gesetzgeber hat für die Integration des Homeoffice in das ungarische Rechtssystem die folgende Lösung gewählt: Anstatt eine neue Kodifikation zu erlassen, änderte er das Arbeitsgesetzbuch von 2012.
Hungary Employment and HR

Der Gesetzgeber hat für die Integration des Homeoffice in das ungarische Rechtssystem die folgende Lösung gewählt: Anstatt eine neue Kodifikation zu erlassen, änderte er das Arbeitsgesetzbuch von 2012 (ArbG) und erweiterte die Regelungen für eine der atypischen Arbeitsverhältnisse, die Telearbeit, so dass diese auch auf regelmäßiges Homeoffice anwendbar sind.

Nach der Änderung gilt Telearbeit nicht mehr nur für Arbeiten außerhalb des Betriebs des Arbeitgebers, sondern auch, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit teilweise an seinem Arbeitsplatz und teilweise außerhalb, z. B. von zu Hause aus, verrichtet. Die Begriffe Homeoffice und Telearbeit sind im Wesentlichen Synonyme.

Die aktuelle Version des ArbG unterscheidet nun nicht mehr zwischen Tätigkeiten, die mit Computertechnik ausgeführt werden, und anderen Tätigkeiten, sodass Homeoffice in allen Arbeitsbereichen eingeführt werden kann, die dies ermöglichen.

Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag eindeutig eine Vereinbarung über die Telearbeit treffen. Diese Regelung ist zwingend (kognitiv), das heißt, eine Vereinbarung ist unerlässlich. Obwohl das ArbG dies nicht ausdrücklich vorschreibt, ist eine geeignete interne Arbeitsplatzregelung für eine langfristige und reibungslose Umsetzung erforderlich.

Im Falle von Telearbeit darf der Arbeitnehmer höchstens ein Drittel seiner Arbeitstage am Arbeitsplatz des Arbeitgebers arbeiten. An mindestens zwei Dritteln seiner Arbeitstage muss er also an einem anderen Ort arbeiten, der nach den Bestimmungen des ArbG beliebig sein kann, wenn er den Anforderungen der Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften entspricht, die später detailliert erläutert werden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitsort und die Aufgaben bestimmen, jedoch ist Mikromanagement ausgeschlossen. Das Kontrollrecht des Arbeitgebers kann remote und über IT-Geräte ausgeübt werden.

Im Arbeitsvertrag können die Parteien von den grundlegenden Regelungen abweichen. Zum Beispiel können sie die Möglichkeit eines Homeoffice an nur einem Tag pro Woche, detaillierte Aufgabenverwaltung oder persönliche Arbeitsdurchführung vereinbaren. Diese Regelungen gelten nur, wenn die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

Die Gesetzesänderung reagiert auch auf Missverständnisse hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung. Viele Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten, glaubten, dass die Arbeit von zu Hause eine Unabhängigkeit vom Arbeitgeber bedeute, die es ihnen erlaube, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten. Der neue Wortlaut des ArbG stellt klar, dass Homeoffice nicht automatisch eine flexible Arbeitszeit bedeutet, aber die Parteien können dies auch ausdrücklich im Arbeitsvertrag festlegen.

Das ArbG schreibt weiterhin vor, dass der Arbeitnehmer, der im Rahmen eines Telearbeitsvertrags beschäftigt ist, Zugang zum Arbeitsplatz und zu den Kollegen sowie alle anderen Informationen erhalten muss, die auch die anderen Arbeitnehmer bekommen.

Besondere Arbeitsschutzregelungen

Die Gesetzesänderung betrifft auch das Gesetz über Arbeitsschutz von 1993 (ArbSchG), insbesondere die Regelungen für Telearbeit. Im Gegensatz zum ArbG unterscheidet das ArbSchG zwischen Telearbeit mit Computertechnik und anderer Telearbeit.

Für beide Arten gilt die gemeinsame Regelung, dass Homeoffice auf Basis einer Vereinbarung zwischen den Parteien auch mit den eigenen Arbeitsmitteln des Arbeitnehmers durchgeführt werden kann. Zunächst muss der Arbeitgeber eine Risikoanalyse durchführen, um sicherzustellen, dass die Geräte den Anforderungen für gesundes und sicheres Arbeiten entsprechen. Die Instandhaltung der Geräte wird die Verantwortung des Arbeitnehmers sein.

Bei Telearbeit mit Computertechnik muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer schriftlich über die Anforderungen an gesunde und sichere Arbeitsbedingungen informieren. Der Arbeitsort kann vom Arbeitnehmer frei gewählt werden, solange er den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Dies ist ungewöhnlich, da die Festlegung des Arbeitsorts traditionell auf der gemeinsamen Vereinbarung der Parteien beruhte. Die neue Regelung überträgt die Festlegung des Arbeitsortes einseitig auf den Arbeitnehmer, was ein Risiko darstellen kann, beispielsweise aufgrund der Rechtswirkungen ausländischer Arbeitgeber.

Bei Telearbeit ohne Computertechnik müssen die Parteien schriftlich eine Vereinbarung über den Arbeitsort treffen. Der Arbeitgeber muss im Vorfeld eine Arbeitsschutzbewertung durchführen und regelmäßige Kontrollen durchführen.

Die Überwachung der Arbeit bei Homeoffice mit Computertechnik erfolgt aus der Ferne, während sie bei anderer Telearbeit persönlich durchgeführt wird.

Der Pauschbetrag für Betriebskosten" bleibt bestehen

Die Anhänge 3 des Gesetzes über die Einkommensteuer (EStG) wurden aufgrund der Gesetzesänderung um die Regelung zum Pauschbetrag für Betriebskosten" erweitert. Demnach kann der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der im Homeoffice auf Grundlage eines Telearbeitsvertrags arbeitet, monatlich einen festen Betrag (2022 waren es 20.000 HUF) zahlen, der steuerfrei ist. Ein höherer Betrag kann Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge nach sich ziehen.

Es ist wichtig, dass der Pauschbetrag nicht obligatorisch ist, sondern eine Möglichkeit darstellt. Der Arbeitnehmer hat keinen automatischen Anspruch auf diese Leistung, aber er kann die tatsächlichen, entstandenen Kosten unter Vorlage entsprechender Nachweise erstattet bekommen.

Der Pauschbetrag kann gewährt werden, wenn der Arbeitnehmer keine detaillierten Kosten wie Strom-, Internetgebühren oder die Abnutzung eigener Geräte abrechnet. Wenn das Homeoffice nicht den gesamten Monat betrifft, muss der Betrag proportional zu den Tagen der Telearbeit angepasst werden.

Die Verflechtung von Homeoffice und dem Arbeitsgesetzbuch sowie die rechtliche Regelung der Telearbeit haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Änderung des Arbeitsgesetzbuchs bietet die Möglichkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gemeinsam über den Arbeitsort zu entscheiden, einschließlich des Homeoffice, das eine spezielle Form der Telearbeit darstellt. Bei der Anwendung von Telearbeit und Homeoffice ist es entscheidend, dass der Arbeitsvertrag die Vereinbarung zwischen den Parteien enthält, da das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Einhaltung der Vorschriften von zentraler Bedeutung ist.

Die Möglichkeit von Homeoffice und Telearbeit steht in engem Zusammenhang mit den Rechten der Arbeitnehmer und den Pflichten des Arbeitgebers. Der Arbeitsvertrag stellt für beide Parteien klar, wie der Arbeitsplatz und der Arbeitsort sowie die Arbeitszeiten geregelt sind. Der Arbeitgeber muss die Arbeitsschutzvorschriften beachten, während der Arbeitnehmer sicherstellen muss, dass die Arbeit von zu Hause den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Arbeitsplatzes entspricht. Der Arbeitsort, sei es der Arbeitsplatz oder das Homeoffice, spielt eine Schlüsselrolle bei der Einhaltung der im ArbG und im Arbeitsvertrag festgelegten Vorschriften.

Die neue Regelung umfasst auch die Anwendung von Homeoffice bei der Festlegung des Arbeitsortes, wobei die Arbeitsschutzvorschriften sowie der Schutz der Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Laut den Vorschriften zur Telearbeit müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag den Arbeitszeitrahmen und den Arbeitsort festlegen und zusammenarbeiten. Die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften ist unerlässlich, da die Verantwortung des Arbeitgebers bei der Arbeit im Homeoffice nicht sinkt. Nach den Bestimmungen des ArbG und des Arbeitsschutzgesetzes muss der Arbeitgeber für angemessene Arbeitsbedingungen sorgen, und der Arbeitnehmer muss seine Aufgaben am Arbeitsort erfüllen, einschließlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.

Die neue arbeitsrechtliche Regelung baut die Möglichkeit von Homeoffice auf der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf. Daher enthält der Arbeitsvertrag die Bedingungen für die Arbeit von zu Hause, einschließlich der Regelungen zu Telearbeit und Arbeitsschutz. Nach den neuen Gesetzesvorschriften spielt auch der Schutz der Rechte der Arbeitnehmer eine wichtige Rolle, sodass der Arbeitnehmer, der im Homeoffice arbeitet, unter sicheren Arbeitsbedingungen arbeitet, während der Arbeitgeber auch den Pauschbetrag für Betriebskosten sowie die Bestimmungen zum Arbeitszeitrahmen beachten muss.

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