Eine schnelle und gleichermaßen prozessual saubere Fondsauflage freut GPs und LPs gleichermaßen – und könnte im Rahmen der von institutionellen Investoren erwarteten Operational Excellence" den Ausschlag bei der Managerwahl geben. In Luxemburg wird Mitte 2016 ein neues Instrument der Fondsstrukturierung erwartet, welche die bestehenden Vorteile der Luxemburger Spezialfonds mit einer wesentlich kürzeren Vorlaufzeit verbindet.
Voraussetzungen
Wesentliche Voraussetzung ist das Management des sogenannten Reserved Alternative Investment Fund" (RAIF") durch einen zugelassenen (authorised") Alternative Investment Fund Manager (AIFM). Die Aufsicht erfolgt auf Ebene des AIFM und nicht auf Produktebene. Während regulierte Fonds also auf eine eigene produktbezogene Zulassung warten müssen, entfällt dieser Schritt im Rahmen der Fondsauflage des RAIF ersatzlos: Eine separate Genehmigung des Fonds ist nicht mehr erforderlich.
Welche Rechtsformen sind möglich
Analog dem Luxemburger Spezialfondsgesetz wird es umfangreiche Möglichkeiten geben, die Rechtsform des RAIF entsprechend festzulegen, entweder in vertraglicher Form (FCP") oder als Gesellschaft (SICAV"), wobei hier das Gesetz eine abschließende Liste möglicher Luxemburger Gesellschaftsformen vorgibt, die in vielen Punkten (z.B. Kapitalerhöhung, Ausschüttungen) fondsspezifische Besonderheiten erlauben.
Investoren, Mindestkapital, zulässige Anlagen
Das Mindestkapital beträgt EUR 1,25 Mio. und muss innerhalb von 12 Monaten erreicht werden. Zulässige Investoren in dieses Produkt sind Institutionelle Investoren bzw. Well-Informed Investors" mit einer Mindestanlage von EUR 125.000, damit richtet sich der RAIF an den gleichen Personenkreis wie die bekannten Produkte Spezialisierter Investmentfonds (SIF") und Risikokapitalgesellschaft (SICAR"). Beschränkungen der Anlagepolitik und der zulässigen Investments wird es keine geben, jedoch sind Diversifizierungsvorschriften analog dem bestehenden SIF-Regime (nicht mehr als 30% in Anlagen eines Emittenten") zu beachten.
Steuern
Auch steuerlich ist die Nähe zum SIF unverkennbar: üblicherweise fällt eine Taxe d´Abonnement" auf das Fondsvermögen in Höhe von 0,01% an, im Gegenzug wird auf Ertrags- sowie Quellensteuern verzichtet. Pfiffig: Es besteht die Möglichkeit, für das Steuerregime der SICAR" zu optieren und damit der regulären Unternehmensbesteuerung zu unterliegen, natürlich mit weitreichenden Befreiungsvorschriften für Erträge aus Finanzanlagen.
Neben der Regulierung des zugelassenen AIFM wird über weitreichende Auflagen sichergestellt, dass die Interessen der Anleger ausreichend berücksichtigt werden: So erfolgt z.B. die Prüfung des RAIF durch einen Luxemburger Wirtschaftsprüfer (Réviseur d´Entreprises agréé"), und eine Luxemburger Verwahrstelle muss das Vorhandensein der Vermögenswerte gewährleisten.
Vertrieb
Ein zugelassener AIFM profitiert vom sog. EU-Pass, welcher einen Vertrieb in ganz Europa ermöglicht – Onshoring leichtgemacht! Eine wesentliche Zielgruppe für den RAIF trifft sich vom 22. bis zum 25. Februar 2016 auf der größten Konferenz für Private Equity und Venture Capital, der Super Return International" in Berlin. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie diesbezüglich weitere Informationen wünschen. Jan Klopp und Nic Müller, Ihre Experten für die gesamte Luxemburger Fondspalette sind für Sie vor Ort, und bringen Licht in den Luxemburger Abkürzungsdschungel zwischen SIF, SICAR, SCSp, RAIF, SICAV und FCP.
Einfach. KPMG.
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.