Der Handelsvertreter ist eine Figur, die dem in Art. 3 Nr. 7 Código de Comercio gennanten agencia de negocios ähnelt. Allgemein verpflichtet sich durch den Handelsvertretervertrag eine Person (juristisch oder natürlich) einer anderen Person gegenüber, einem Unternehmen, für diese Geschäfte und Verträge zu betätigen, abzuschließen oder diese repräsentativ für den Unternehmer zu erfüllen. Dieser Handelsvertreter kann entweder als Broker oder als Dealer tätig werden. Ein Broker ist ein Vermittler, der auf fremde Rechnung beratend tätig wird. Ein Dealer gleicht einem Kaufmann, der in der Hinsicht vermittelnd tätig wird, indem er kauft um zu verkaufen und meist auf eigene Rechnung tätig wird. Diese zwei Begriffe beinhalten nicht unbedingt, dass es sich um eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Broker oder Dealer und dem Unternehmer handelt. Ist dies jedoch der Fall, handelt es sich meist um einen Handelsvertreter. Ein Handelsvertreter kann auch als Broker und Dealer für einen Unternehmer tätig sein. Auch kann er als Kommissionsagent tätig sein.
Charakter des Vertrages
Bei dem Handelsvertretervertrag handelt es sich um einen
atypischen Vertrag. Das bedeutet, dass er keine spezielle normative
Regelung besitzt. Der Ursprung dieses Vertrages stammt jedoch
zweifellos aus Regelungen des Códigos de Comercio und in
diesem enthaltenen Buch zu Comerciantes y Agentes (§§
0039 ff. Código de Comercio) Der Handelsvertretervertrag
stammt vor allem aus Umfeld des Maklers (geregelt in §§
0144 ff. Código de Comercio) und weist zudem viele
Gemeinsamkeiten mit der einfachen Vertretung auf. Dennoch hat der
Handelsvertretervertrag einen eignen Charakter, mit eigener
rechtlicher Struktur.
Der Handelsvertretervertrag ist ein permanenter Vertrag zwischen
zwei Geschäftsleuten. Einer davon ist der Unternehmer
(principal) und einer davon ist der Handelsvertreter (agente). Der
Vertrag regelt die zukünftigen Geschäfte der Beiden. Eine
Seite, die Seite des Handelsvertreters, wird als Vermittler
für Handlungen für die andere Seite, die Seite des
Unternehmers, auftreten. Die andere Seite verpflichtet sich, den
Handelsvertreter dafür mit Provisionen oder mit
Preisnachlässen auf Käufe zu entlohnen. Durch den Vertrag
wird der Handelsvertreter zunächst nicht dazu verpflichtet
überhaupt tätig zu werden, er wird aber dennoch aus
ökonomischer Sicht dazu gezwungen. Der Vertrag hat also einen
unilateralen Charakter, da nur der Unternehmer zu etwas
verpflichtet wird – Zahlung bei Tätigwerden des
Handelsvertreters.
Der Vertrag enthält Regeln für den Fall, dass sich das, was mit dem Vertrag beabsichtigt ist, erfüllt. Das heißt, wenn also der Handelsvertreter einer der ihm durch den Vertrag aufgebene Aufgaben erfüllt, also zum Beispiel ein Kaufangebot erzielt, kann er die durch den Vertrag festgelegten Normen, wie zum Beispiel die Zahlung der Provision einfordern. Der Handelsvertreter verdient sein Geld also nicht mit der Schließung des Vertrages, sondern viel mehr damit, was sich daraus ergibt.
Die Gültigkeit des Vertrages zwischen den Parteien wird im Vertrag festgelegt. So kann der Zeitraum entweder auf unbestimmte Zeit, mit einer Klausel für die Beendigung des Vertrages mit vorzeitiger Ankündigung, oder auf einen bestimmten Zeitraum mit automatischer Verlängerung festgelegt sein.
Darüber hinaus ist der Vertrag intuito personae". Dies bedeutet, dass der Vertrag wirklich nur zwischen den Personen gilt, die ihn abgeschlossen haben. Das heißt also, wenn einer der Vertragspartner stirbt, ist der Vertrag beendet.
Ein weiteres wichtiges Merkmal ist, dass der Handelsvertreter autonom und unabhängig ist, also in keinerlei rechtlicher Verbindung mit dem Unternehmer steht.
Wettbewerbsverbot
Innerhalb der Vertragsbestimmungen können beide Teile einen
Bereich vereinbaren, indem der Unternehmer nicht agieren darf. Das
bedeutet, handelt es sich um einen Broker, dass der Unternehmer,
falls dieser in der vereinbarten Zone tätig wird, dennoch eine
Provision an den Vermittler zahlen muss, mit dem er die
Vereinbarung getroffen hat. Falls es sich um einen Dealer handelt,
darf der Unternehmer nicht in der vereinbarten Zone mit den
gleichen Konditionen, die er mit dem einen Handelsvertreter
ausgehandelt hat, an andere Handelsvertreter verkaufen. Der
Unternehmer sichert also seinem Handelsvertreter die
Exklusivität seiner Zone zu. Diese Exklusivität weitet
sich auch auf alle weiteren Handelsvertreter, mit denen der
Unternehmer zusammenarbeitet, aus.
Auf der anderen Seite kann aber auch dem Handelsvertreter auferlegt
werden, keine weiteren Handelsvertretungen für Geschäfte
zu übernehmen, die in dem gleichen Sektor des Unternehmers
arbeiten, also zum Beispiel ähnliche Produkte verkaufen.
Die Vergütung
Wie bereits gesagt ist der Unternehmer durch die bloße
Schließung eines Vertrages noch nicht verpflichtet eine
Bezahlung an den Handelsvertreter zu entrichten. Diese ergibt sich
erst, wenn der Handelsvertreter, als Broker oder als Dealer, die im
Vertrag vorgeschriebenen Bestellungen und Käufe in die Tat
umsetzt. Grundsätzlich wird der Handelsvertreter mit einer
vorher geregelten Provision bezahlt (geregelt in §§ 0679
ff. Código de Comercio). Tritt der Handelsvertreter als
Broker auf, erhält er die Provision für die verkaufte
Ware oder Service, die ihm im Vertrag zugesichert wurde. Handelt es
sich um einen Dealer, erhält dieser die Differenz zwischen dem
Kaufpreis der Ware beim Unternehmer und dem Verkaufspreis beim
Verbraucher. Darüber hinaus erhält er Preisnachlässe
auf vereinbarte Käufe.
Ein entscheidender Unterschied zwischen der chilenischen und dem
deutschen Handelsvertreter besteht darin, dass der deutsche
Handelsvertreter nach § 89 HGB einen Ausgleichsanspruch nach
Beendigung des Vertrages hat. Dieser wird zum Beispiel fällig,
wenn der Handelsvertreter einen Kundenkreis an den Unternehmer
gebracht hat und der Unternehmer von diesem auch nach Beendigung
des Vertrages noch finanziell profitiert. Dieser Ausgleichanspruch
ist in Chile nicht gesetzlich geregelt und solange keine
Vereinbarung darüber getroffen wurde, ist der Unternehmer
nicht verpflichtet eine Summe für die Beendigung des Vertrages
zu zahlen.
Der Vertragshändlervertrag – Contrato de distribución propiamente tal
Der Vertragshändler
Handelt es sich um größere Geschäfte wird meist ein Vertragshändlervertrag geschlossen. In vielen Fällen bedeutet dies, dass der Vertragshändler größere Verpflichtung hat und dass der Bereich in dem Unternehmer und Vertragshändler agieren als exklusives Territorium festgelegt wird. In den meisten Fällen tritt der Vertragshändler wie ein Dealer auf. Er kauft also Ware auf eigene Rechnung, um diese dann weiter zu verkaufen.
Pflichten des Vertragshändler
In der Regel verpflichtet sich der Vertragshändler im
Vertrag dazu, ein Minimum an Bestellungen und/oder Käufen zu
erledigen, ob in Anzahl oder in Wert. Des Weiteren muss der
Vertragshändler eine Service Station für Kunden haben,
also zum Beispiel Beschwerden von Kunden entgegen nehmen. Dazu muss
er dafür sorgen, dass das Lager mit einer bestimmten Anzahl
von Produkten und Ware bestückt ist. Darüber Hinaus ist
es dem Vertragshändler nicht gestattet ohne die vorherige
Genehmigung des Unternehmers Werbung für die Produkte des
Unternehmers zu machen. In der Praxis sieht dies meist jedoch so
aus, dass der Vertragshändler sogar dazu verpflichtet wird,
Werbung zu machen, um so die Präsenz der Produkte des
Unternehmers in seiner Betriebsstätte anzupreisen, und damit
seine Qualität al Vertragshändler unter Beweis zu
stellen.
Wie bei den meisten Verträgen berechtigt das
Nichterfüllen der Verpflichtungen den Unternehmer dazu, den
Vertrag zu beenden.
Rechte des Vertragshändlers
Neben diesen Verpflichtungen bringt der
Vertragshändlervertrag aber natürlich auch einige Rechte
für den Vertragshändler mit sich.
Der Vertragshändler hat das Recht die Marke des Unternehmers
in seinen Betriebsstätte zu verwenden und auch für diese
zu werben. Wie schon angesprochen kann dieses Recht, aber auch als
eine Verplichtung in den Vertrag eingebaut werden.
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