Über Jahre hinweg hat der Brexit die Europäische Union mit unzähligen Verhandlungsrunden auf Trab gehalten.

Aber auch nach dem Austritt sind immer noch viele Fragen offen – etwa bei grenzüberschreitenden Zivilverfahren.

Warum in Österreich nun auf Abkommen aus den 1930er und 1960er Jahren zurückgegriffen werden muss und Entscheidungen von österreichischen Bezirksgerichten in Großbritannien nicht vollstreckt werden können, das erklären Alexander Karl und Philip Exenberger, zwei auf internationale Streitigkeiten spezialisierte Rechtanwälte von DORDA.

Originally published April 16, 2021

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