ARTICLE
4 January 2024

Automobilmarkt: Mit Der KFZ-Verordnung Des Bundesrates Wird Die Praxis Der WEKO Im Automobilmarkt Für Gerichte Verbindlich

LS
Lenz & Staehelin

Contributor

With over 200 lawyers and offices in three major economic centres, Lenz & Staehelin is one of the largest law firms in Switzerland. Known for its high professional standards, the firm provides its domestic and international clients with a full range of services in the main areas of law. It is ranked amongst the leading practitioners in business law.
Am 29. November 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von vertikalen Abreden...
Switzerland Antitrust/Competition Law

Am 29. November 2023 hat der Bundesrat die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor ("Automobilverordnung") verabschiedet, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Aufgrund der Motion Pfister wird diese die Bekanntmachung der Wettbewerbskommission ("WEKO") über die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor ("Kfz-Bekanntmachung") ersetzen.

Mit der neuen KFZ-Verordnung sollen analog der KFZ-Bekanntmachung wettbewerbsschädliche Abreden und eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarktes verhindert werden.

Sie gilt für vertikale Wettbewerbsabreden beim Vertrieb von neuen Kraftfahrzeugen und Ersatzteilen sowie bei der Erbringung von Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen. Die neue KFZ-Verordnung nennt die Verhaltensweisen, welche im Automobilvertrieb qualitativ schwerwiegende Beeinträchtigungen des Wettbewerbs darstellen und die bisher von der WEKO als solche qualifiziert wurden. Diese Verhaltensweisen wurden ohne wesentliche inhaltliche Änderungen aus der bisher geltenden KFZ-Bekanntmachung übernommen. Es wurden nur einige kleine materiellen Anpassungen aufgrund der technischen Entwicklung in der Automobilbranche vorgenommen.

Im Gegensatz zur bisher geltenden KFZ-Bekanntmachung der WEKO ist die neue KFZ-Verordnung nun sowohl für die WEKO als auch für die Schweizer Gerichte bindend.

Am 4. Dezember 2023 hat die WEKO die Erläuterungen zur KFZ-Verordnung publiziert, die ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft treten werden. Die Erläuterungen folgen im Grundsatz denjenigen der Europäische Union. Die WEKO erläutert die Beschränkung von Parallelimporten, den Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen für unabhängige Garagen, den Mehrmarkenvertrieb durch Garagen und die Kündigungsmodalitäten. Die Erläuterungen dienen lediglich als Auslegehilfe und sind für die Schweizer Gerichte nicht bindend.

Wir empfehlen Unternehmen, die im Automobilsektor tätig sind, ihre Händlerverträge im Lichte dieser Änderungen zu überprüfen. Dies gilt umso mehr, als dass die Anforderungen über die des EU-Kartellrechts hinausgehen.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

Mondaq uses cookies on this website. By using our website you agree to our use of cookies as set out in our Privacy Policy.

Learn More