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Auslandsbezüge sind bei Arrestverfahren sehr häufig. Ein Aufsatz in der ZZZ 2025 S. 219 ff. (Felix C. Meier-Dieterle / Julia Crifasi-Käser) stellt Auslandsbezüge systematisch dar und beantwortet z.B. folgende Fragen:
1.
Akzeptiert die Rechtsprechung private Datenbanken für die
Umrechnung von ausländischer Währung in CHF?
2.
Nach welchen Regelungen sind englische (Brexit)-Urteile
vollstreckbar? vgl. update 144
3.
Muss das ausländische Recht bei der Begründung der
Arrestforderung vom Gläubiger nachgewiesen werden? vgl. update 154
4.
Muss das ausländische Recht bei der Begründung eines
Durchgriffs vom Gläubiger nachgewiesen werden?
5.
Muss das ausländische Recht bereits im
Arrestgesuch/Gesuchsantwort nachgewiesen werden?
6.
Können die Prosequierungsfristen für Schuldner im Ausland
vom Betreibungsamt erstreckt werden?
7.
Kann gegen die fehlerhafte Anwendung von ausländischem Recht
im Arresteinspracheverfahren Beschwerde an die obere kantonale
Instanz und das Bundesgericht erhoben werden?
8.
Kann ein ausländischer Insolvenzverwalter in der Schweiz ein
Arrestgesuch stellen?
9.
Ist der Staatsvertrag zwischen Schweizer Kantonen und der Krone
Württemberg von 1825/1826 für Arrestverfahren relevant?
vgl. update 165
S. 1 des Aufsatzes
Der Aufsatz ist ab April 2026 vollständig abrufbar. Auf www.swisslex.ch ist er aufgeschaltet.
Zitiervorschlag: Felix C. Meier-Dieterle, www.arrestpraxis.ch - update 169 / 13.11.2025
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