Der Tod einer nahestehenden Person bedeutet für die Angehörigen grosses Leid und ist ein einschneidendes Ereignis. Die Angehörigen müssen im Zuge des Todesfalls eine Vielzahl an Aufgaben und Pflichten übernehmen. Mit dem Tod endet sogleich die Steuerpflicht des Verstorbenen. Das Steuerrechtsverhältnis des Verstorbenen geht auf die Erben über, weshalb sie nach einer kurzen Pietätsfrist relativ zügig verfahrensrechtliche Pflichten wahrnehmen müssen. Die Erben sehen sich einerseits mit den Steuerforderungen betreffend die beendete Steuerpflicht der verstorbenen Person sowie andererseits mit den Steuerforderungen auf dem Erbe konfrontiert.
In der neuesten Ausgabe des «Private (Das Geld-Magazin)» erörtert Dr. Julian Kläser wesentliche Aspekte des steuerrechtlichen Verfahrens im Todesfall, wobei dem Zivilrecht naturgemäss auch eine massgebliche Rolle zukommt.
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