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11 July 2023

Für eine bessere Gleichbehandlung von Grenzgängern

AM
Arendt & Medernach

Contributor

About Arendt

Arendt combines the entire value chain of services dedicated to Asset Managers, Banks, Insurers, Public Institutions and Private Clients operating in Luxembourg.

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Legal & Tax

We assist clients in structuring and running their business from a legal and tax standpoint across Luxembourg. Our teams directly serve international clients or work in close collaboration with foreign partner law firms.

Together with our regulatory consultants and investor services experts, we bridge the gap between legal/tax advice and its implementation. We deliver best-in-class services along our clients’ business life cycles.

The 450 legal experts of Arendt & Medernach have a wealth of experience in a wide variety of specialisations. Together, they are able to advise on a complete range of 15 complementary practice areas

Am 6. Juli 2023, die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet...
Luxembourg Tax

Ab dem 1. Januar 2024 können deutsche Anwohner, die bei einem Unternehmen im Luxemburg beschäftigt sind (und umgekehrt), grundsätzlich 34 Tage von zu hause arbeiten.

Am 6. Juli 2023, die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet, mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerhinterziehung in Bezug auf Einkommens- und Vermögenssteuern zu verhindern.

Die Toleranzschwelle für Telearbeit wurde von 19 auf 34 Tage für deutsche Einwohner, die bei einem luxemburgischen Unternehmen angestellt sind (und umgekehrt), im Rahmen der Anwendung von Artikel 14 des Abkommens erhöht. Dieser Artikel betrifft die Besteuerung von Einkommen aus Angestelltenverhältnissen. Darüber hinaus wurde diese neue Schwelle auch auf bestimmte in Artikel 18 des Abkommens genannte Situationen ausgeweitet, der auf Bezüge von Beamten Anwendung findet.

Die Ratifizierungsverfahren in beiden Ländern müssen nun eingeleitet werden, damit die Änderung gegebenenfalls ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

Deutsche Steuerpflichtige könnten dann bis zu 34 Tage ohne steuerliche Konsequenzen in ihrem Wohnsitzland arbeiten. Wird diese Schwelle überschritten, erlangt Deutschland das Recht zurück, das Gehalt für alle außerhalb von Luxemburg gearbeiteten Tage zu besteuern. Bisher hat, im Gegensatz zum französischen Modell, die Überschreitung der Schwellenwerte durch deutsche (oder belgische) Bewohner keine zusätzlichen Deklarationspflichten seitens des Arbeitgebers zur Folge. Die Auswirkungen für die Arbeitnehmer sind nicht von der Hand zu weisen.

Nachdem Luxemburg und seine drei Nachbarländer das Rahmenabkommen über die Sozialversicherung unterzeichnet haben, welches Nicht-Anwohnern erlaubt bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit ohne Abmeldung aus dem Luxemburger Sozialversicherungssystem im Homeoffice zu arbeiten, wird es nun interessant zu beobachten sein, ob die Arbeitgeber am Markt ihren Nicht-Anwohner-Mitarbeitern erlauben werden, die steuerlichen Toleranzgrenzen zu überschreiten. Dies könnte ein zusätzliches Argument für mehr Flexibilität im aktuellen "Kampf um Fachkräfte" bieten.

Unsere Tax Law und Employment Law, Pensions & Benefits Teams stehen Ihnen selbstverständlich zur Verfügung, um Sie in diesem sich ständig entwickelnden Kontext für Ihre mobilen Mitarbeiter bestmöglich zu unterstützen.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

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