Ab dem 1. Januar 2024 können deutsche Anwohner, die bei einem Unternehmen im Luxemburg beschäftigt sind (und umgekehrt), grundsätzlich 34 Tage von zu hause arbeiten.
Am 6. Juli 2023, die Regierungen des Großherzogtums Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet, mit dem Ziel, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und Steuerhinterziehung in Bezug auf Einkommens- und Vermögenssteuern zu verhindern.
Die Toleranzschwelle für Telearbeit wurde von 19 auf 34 Tage für deutsche Einwohner, die bei einem luxemburgischen Unternehmen angestellt sind (und umgekehrt), im Rahmen der Anwendung von Artikel 14 des Abkommens erhöht. Dieser Artikel betrifft die Besteuerung von Einkommen aus Angestelltenverhältnissen. Darüber hinaus wurde diese neue Schwelle auch auf bestimmte in Artikel 18 des Abkommens genannte Situationen ausgeweitet, der auf Bezüge von Beamten Anwendung findet.
Die Ratifizierungsverfahren in beiden Ländern müssen nun eingeleitet werden, damit die Änderung gegebenenfalls ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.
Deutsche Steuerpflichtige könnten dann bis zu 34 Tage ohne steuerliche Konsequenzen in ihrem Wohnsitzland arbeiten. Wird diese Schwelle überschritten, erlangt Deutschland das Recht zurück, das Gehalt für alle außerhalb von Luxemburg gearbeiteten Tage zu besteuern. Bisher hat, im Gegensatz zum französischen Modell, die Überschreitung der Schwellenwerte durch deutsche (oder belgische) Bewohner keine zusätzlichen Deklarationspflichten seitens des Arbeitgebers zur Folge. Die Auswirkungen für die Arbeitnehmer sind nicht von der Hand zu weisen.
Nachdem Luxemburg und seine drei Nachbarländer das Rahmenabkommen über die Sozialversicherung unterzeichnet haben, welches Nicht-Anwohnern erlaubt bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit ohne Abmeldung aus dem Luxemburger Sozialversicherungssystem im Homeoffice zu arbeiten, wird es nun interessant zu beobachten sein, ob die Arbeitgeber am Markt ihren Nicht-Anwohner-Mitarbeitern erlauben werden, die steuerlichen Toleranzgrenzen zu überschreiten. Dies könnte ein zusätzliches Argument für mehr Flexibilität im aktuellen "Kampf um Fachkräfte" bieten.
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