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1 May 2025

German Desk Newsletter | April 2025

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Buren

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BUREN is an independent international firm of lawyers, notaries, and tax advisers with offices in Amsterdam, Beijing, The Hague, Luxembourg, and Shanghai. We provide full-service, multidisciplinary support, helping national and international clients expand, innovate, or restructure their businesses through our offices, country desks, and global network of partners.
Mit dieser Veröffentlichung möchten wir einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden verschaffen.
Netherlands Corporate/Commercial Law

Einleitung

Mit dieser Veröffentlichung möchten wir einen Überblick über den rechtlichen Rahmen für die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden verschaffen. Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Anwälten und Unternehmern als Nachschlagewerk dienen kann, um die Grundprinzipien des niederländischen Rechtssystems zu verstehen.

Der Inhalt dieses Leitfadens basiert auf dem englischen Leitfaden über Geschäfte in den Niederlanden, den BUREN für Chambers and Partners als “Doing Business In.…” verfasst hat. Der Leitfaden bietet einen Überblick zu wichtigen Entwicklungen für Unternehmen mit internationalen Interessen. Die Struktur dieser Vorlage wird in dieser Broschüre beibehalten, so dass die Leser diesen mit anderen Rechtsordnungen leicht vergleichen können: https://practiceguides. chambers.com/practicearea

Möchten Sie weitere Informationen über die Geschäftstätigkeit in den Niederlanden? Kontaktieren Sie uns gerne unter www.burenlegal.com/de.

1 Rechtssystem

1.1 Rechts- und Gerichtssystem

Wie in vielen anderen (europäischen) Ländern ist das Rechtssystem der Niederlande ein ‘Civil Law‘-System. Während die Kodifikation die wichtigste Rechtsquelle darstellt, spielen die in der Rechtsprechung entwickelten Präzedenzfälle eine wichtige Rolle, ebenso wie die Grundsätze der Redlichkeit und Billigkeit (redelijkheid en billikheid). 

Neben dem nationalen Recht findet in den Niederlanden auch das europäische Recht Anwendung.

Justizsystem für Zivil- und Strafsachen

Elf Bezirksgerichte (rechtbanken) befassen sich mit Zivil- und Strafsachen, zudem gibt es vier (Berufungs-)gerichtshöfe (gerechtshoven). Für Zivil-und Strafsachen steht der Oberste Gerichtshof der Niederlande (Hoge Raad der Nederlanden) an höchster Stelle, dessen Kompetenzen jedoch nur eine eingeschränkte Überprüfung der Berufungsurteile zulassen. Eine Aufhebung von Urteilen durch eine Kassation kann nur aus begrenzten und spezifischen rechtlichen Gründen, ohne erneute Sachverhaltsprüfung, erfolgen.

In dem ‚Rule of Law Index‘ der Weltbank belegt das niederländische Rechtssystem einen Spitzenplatz und gilt als eines der effizientesten ‘Civil Law‘- Systeme der Welt. Gerichtsverfahren in den Niederlanden gelten im Vergleich als effizient, da ein durchschnittliches Gerichtsverfahren 130 Tage dauert. Dringende Angelegenheiten können in Eilverfahren verhandelt werden, in denen vorläufige Urteile innerhalb weniger Wochen oder sogar weniger Tage gefällt werden.

Für bestimmte Rechtsgebiete haben die Niederlande Gerichte mit besonderen Fachkenntnissen eingerichtet. Die folgenden Gerichte sind im Zusammenhang mit internationalem Wirtschaftsrecht besonders wichtig:

  • das niederländische Handelsgericht, das es den Parteien ermöglicht, in internationalen Handelsstreitigkeiten vollständig in englischer Sprache zu prozessieren (von der Ladung über die Gerichtsverhandlung bis zum Urteil);
  • die Unternehmenskammer (Ondernemingskamer) des Amsterdamer Berufungsgerichts, welche für bestimmte gesellschaftsrechtliche Fragen ausschließlich zuständig ist;
  • das Schifffahrtsgericht des Bezirksgerichts Rotterdam, das den Parteien ermöglicht, teilweise in englischer Sprache zu prozessieren, und
  • eine auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisierte Kammer des Bezirksgerichts Den Haag, die es den Parteien ermöglicht, teilweise in englischer Sprache zu prozessieren.

Justizsystem für Verwaltungsangelegenheiten

Neben Zivil- und Strafsachen sind die Bezirksgerichte grundsätzlich auch für Verwaltungssachen zuständig, sofern zuvor das entsprechende Widerspruchsverfahren bei der jeweiligen Verwaltungsbehörde durchgeführt worden ist. Es gibt eine Reihe von Gerichten, die für Berufungen zuständig sind - welches Gericht konkret zuständig ist, hängt von der Art des Falles ab. Die meisten Berufungen werden von der Abteilung für Verwaltungsrecht des Staatsrats (Afdeling bestuursrechtspraak van de Raad van State) behandelt, die in den meisten Fällen das höchste Gericht für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten in den Niederlanden ist. Eine letztinstanzliche Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof ist nur in Steuersachen möglich. 

Anders als in anderen Ländern urteilen die Gerichte in den Niederlanden nicht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.

2 Beschränkungen ausländischer Investitionen

2.1 Genehmigung von Auslandsinvestitionen

Genehmigung

Die Genehmigungsanforderungen für ausländische Investitionen in den Niederlanden waren schon immer niedrigschwellig. Mit der 2019 in Kraft getretenen EU-Verordnung zum FDI-Screening (Verordnung (EU) 2019/452) hat sich das geändert. Investitionen in bestimmte Sektoren und Branchen sind unabhängig von der Nationalität oder dem Heimatland des Investors reguliert. 

Elektrizitäts-, Gas- und Telekommunikationsgesetz

Das Elektrizitätsgesetz, das Gasgesetz und seit dem 1. Oktober 2020 auch das Telekommunikationsgesetz sehen vor, dass jede Änderung der Kontrolle über ein Elektrizitäts-, Gas- oder Telekommunikationsunternehmen dem niederländischen Ministerium für Wirtschaft und Klimapolitik gemeldet werden muss. Diese Prüfungspflicht gilt für jede Änderung, die zu einer Änderung der „überwiegenden Kontrolle“ in einem der oben genannten sektorspezifischen Unternehmen (Strom, Gas oder Telekommunikation) führt, unabhängig von der Identität des Investors. Eine Transaktion, die einen Kontrollwechsel auslöst, kann aus Gründen der öffentlichen oder der Versorgungssicherheit verboten oder an bestimmte Bedingungen geknüpft werden. Wenn die Meldung an das Ministerium nicht erfolgt ist, ist die Transaktion anfechtbar. 

Finanzaufsichtsgesetz

Änderungen der Kontrolle über Unternehmen und Institutionen, die dem Finanzaufsichtsgesetz unterliegen, müssen der Behörde für Finanzmärkte (Autoriteit Financiële Markten) oder der niederländischen Zentralbank (De Nederlandsche Bank) gemeldet werden.

Niederländische Umsetzung von Screening-Mechanismen: Sicherheitsgesetz

Am 1. Juni 2023 trat das Gesetz über die Sicherheitsüberprüfung von Investitionen, Fusionen und Übernahmen (Wet Veiligheidstoets investeringen, fusies en overnames) (Sicherheitstestgesetz, auch als Vifo-Gesetz bezeichnet) in Kraft. Das Sicherheitstestgesetz schreibt vor, dass ein Kontrollwechsel in bestimmten niederländischen Unternehmen dem Amt für Investitionskontrolle (Bureau Toetsing Investeringen - BTI) gemeldet und von diesem genehmigt werden muss. Unternehmen, die in den Niederlanden vitale Infrastrukturen oder Unternehmen beliefern oder in sensiblen Technologien tätig sind, sowie Unternehmen, die einen Businesscampus betreiben, fallen in den Anwendungsbereich des Sicherheitstestgesetzes.

Der Begriff „Kontrolle“ bezieht sich auf die Fähigkeit, einen entscheidenden Einfluss auf ein Zielunternehmen auszuüben, entweder durch eine Beteiligung oder auf faktischer Basis. Es gelten Schwellenwerte, die an die Art des Zielunternehmens geknüpft sind. Nach Eingang der Anmeldung prüft das BTI, ob die Transaktion zu einem Risiko für die nationale Sicherheit führen kann, insbesondere für die Kontinuität vitaler Prozesse, die Verhinderung unerwünschter strategischer Abhängigkeiten sowie die Integrität und Exklusivität von Wissen und Informationen.

Grundsätzlich beträgt die Genehmigungsfrist acht Wochen nach Eingang der Meldung. Ist eine förmliche Prüfung erforderlich, verfügt das BTI über eine zusätzliche Frist von acht Wochen für weitere Untersuchungen. Jede Phase kann individuell verlängert werden.

Bis zur Genehmigung der Transaktion durch das BTI gilt für die beteiligten Parteien ein Vollzugsverbot (Stillhalteverpflichtung).

Auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 der EU-FDI-Screening-Verordnung muss die Europäische Kommission über die Transaktion informiert werden, und sowohl die Europäische Kommission als auch andere EU-Mitgliedstaaten können Fragen zu einer Transaktion stellen.

2.2 Verfahren und Sanktionen im Falle von einem Verstoß

Nach geltendem Recht ist eine Transaktion anfechtbar, wenn die Parteien einer ausländischen Investition im Strom-, Gas- oder Telekommunikationssektor das Ministerium nicht informieren.

Ein Verstoß gegen die Meldepflichten nach dem Sicherheitstestgesetz kann zu einer unmittelbaren Aussetzung aller Stimmrechte des Investors im Rahmen der Transaktion führen. Das Unternehmen ist verpflichtet, in vollem Umfang zu kooperieren.

Darüber hinaus kann das BTI innerhalb von drei Monaten nach Bekanntwerden der Transaktion die Parteien auffordern, eine Meldung zu machen. In der Zwischenzeit werden die Rechte des Investors ausgesetzt. Das BTI kann auch ein Bußgeld verhängen, das höchstens 10 % des Umsatzes betragen darf.

Wenn die Transaktion ohne die Zustimmung des BTI erfolgt ist, sieht das Sicherheitstestgesetz vor, dass der Erwerb nichtig ist.

2.3 Von ausländischen Investoren geforderte Verpflichtungen

Ausländische Investoren müssen der Meldepflicht gemäß Abschnitt 2.1 Genehmigung von Auslandsinvestitionen nachkommen.

3 Gesellschaftsrecht: Gründung, Pflichten, Struktur und Haftung

3.1 Die üblichsten Rechtsformen

Die in den Niederlanden gebräuchlichsten Rechtsformen sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid – BV, vergleichbar mit der deutschen GmbH), und die Aktiengesellschaft (naamloze vennootschap – NV, vergleichbar mit der deutschen AG), welche jeweils rechtsfähig sind, sowie die (Kommandit- oder offene) Personengesellschaft (personenvennootschap), die durch eine vertragliche Vereinbarung gegründet wird, jedoch nicht rechtsfähig ist. 

BV

Die wichtigsten Merkmale einer BV sind die folgenden:

  • in Anteile aufgeteiltes Kapital;
  • Anteile in privatem Besitz (d.h. mit einem geschlossenen Kreis von Gesellschaftern);
  • kein Mindestkapital erforderlich; und
  • verschiedene Arten von Anteilen können geschaffen werden, so dass u.a. unterschiedliche Stimmrechte und Gewinnbeteiligungen möglich sind.

Eine BV ist flexibler als eine NV und ist die in den Niederlanden am häufigsten vertretene Rechtsform. BVs sind als Holdinggesellschaften in (internationalen) Konzernstrukturen und als Betriebs- und Finanzierungsgesellschaften beliebt und gelten auch als geeignet für die Strukturierung von Joint Ventures.

NV

Die wichtigsten Merkmale einer NV sind folgende:

  • Mindestkapital von 45.000 EUR;
  • alle Aktionäre sind stimm- und gewinnberechtigt;
  • unterschiedliche Arten von Aktien möglich; und
  • besondere Regeln für die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptversammlung.

Im Allgemeinen unterliegt eine NV strengeren Kapital- und Gläubigerschutzvorschriften als eine BV. Die NV ist in erster Linie als öffentliche Gesellschaft konzipiert, deren Aktien an der Börse notiert werden können. Bis 2019 konnte das Kapital einer NV aus einzelnen Inhaberaktien bestehen. Mittlerweile können solche Aktien nur noch in Form einer Globalurkunde ausgegeben werden. Alle (einzelnen) Inhaberaktien, die bis zum 1. Januar 2020 nicht in Namensaktien umgewandelt wurden, gelten von Gesetzes wegen als umgewandelt. Bis zum 2. Januar 2026 haben Inhaberaktionäre das Recht, von der jeweiligen Gesellschaft eine Ersatzaktie in Form einer Namensaktie zu erwerben.

Personengesellschaft

Die beiden häufigsten Formen niederländischer Personengesellschaften sind die offene Handelsgesellschaft (vennootschap onder firma - VOF), die eine Partnerschaft zwischen mindestens zwei persönlich haftenden Gesellschaftern darstellt, und die Kommanditgesellschaft (commanditaire vennootschap - CV), die eine Partnerschaft zwischen mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter ist.

Die niederländischen Personengesellschaften sind nicht rechtsfähig.

3.2 Gründung

Die Gründung einer BV erfordert nur wenige Formalitäten und kann sehr schnell und einfach durchgeführt werden.

BVs und NVs werden gegründet, indem ein niederländischer Notar (notaris) die Gründungsurkunde notariell beurkundet (akte van oprichting). Diese Gründungsurkunde enthält die erste Fassung der Satzung und muss in niederländischer Sprache abgefasst sein. Eine englische Übersetzung wird in der Regel zur Verfügung gestellt. Seit dem 1. Januar 2024 ist ein digitaler Gründungsprozess im Rahmen einer BV-Gründung möglich.

Die Gründung einer NV bedarf entweder eines Kontoauszuges, der die Einzahlung des Mindestkapitals (soweit in bar erfolgt) belegt, oder eine von den Gesellschaftern unterzeichnete Beschreibung der Einlage sowie eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers über die Einzahlung (sofern diese aus Sachwerten besteht).

Gründer einer NV oder BV können eine oder mehrere, natürliche oder juristische Personen sein, von beliebiger Staatsangehörigkeit und beliebigem (Wohn-)Sitz.

Der niederländische Notar ist gesetzlich verpflichtet, Personen, die mindestens 25 % an der neu gegründeten Gesellschaft halten (der/die Ultimate Beneficial Owner - UBO), in das UBO-Register einzutragen. Dieses ist vergleichbar mit dem deutschen Transparenzregister.

Eine Personengesellschaft wird nach niederländischem Recht durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen zwei oder mehr Personen gegründet. Der Gesellschaftsvertrag muss eine dauerhafte Zusammenarbeit der Gesellschafter vorsehen und niederländischem Recht unterworfen sein. Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.

Eine VOF muss mindestens zwei persönlich haftende Gesellschafter haben, während eine Kommanditgesellschaft mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter und einen beschränkt haftenden Gesellschafter (oder „stillen“ Gesellschafter) haben muss. Jeder Gesellschafter hat einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. 

3.3 Laufende Berichts- und Offenlegungspflichten

Gesellschaften müssen innerhalb von acht Tagen nach ihrer Gründung in das Handelsregister der niederländischen Handelskammer eingetragen werden. Das Handelsregister enthält öffentlich zugängliche Informationen über Unternehmen, wie z. B. die Namen der Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Prokuristen (einschließlich des Umfangs ihrer Befugnisse), sofern vorhanden, und den Gesellschaftsvertrag. 

Satzungsänderungen und bestimmte Änderungen des Gesellschaftsvertrags der KG müssen beim Handelsregister angemeldet und eingetragen werden, ebenso wie bestimmte andere Änderungen in der Gesellschaft.

Werden alle ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien oder Anteile an der Gesellschaft von einer natürlichen oder juristischen Person gehalten, müssen auch bestimmte Basisdaten über diesen alleinigen Anteilseigner eingetragen werden.

Alle Unternehmen und juristischen Personen müssen den/die UBOs in das UBO-Register eintragen.

Die Unternehmen haben eine Buchhaltung zu führen und (Jahres-)Abschlüsse zu erstellen. Je nach Größe des Unternehmens gelten zusätzliche Buchführungs-, Prüfungs- und Veröffentlichungspflichten, die von bestimmten Schwellenwerten abhängen.

Das niederländische Recht enthält keine besonderen Anforderungen an den Inhalt der Jahresabschlüsse von Personengesellschaften, es sei denn, alle geschäftsführenden Gesellschafter sind nach ausländischem Recht gegründete Kapitalgesellschaften; in diesem Fall unterliegt die Gesellschaft den niederländischen Rechnungslegungsvorschriften.

3.4 Management-Strukturen

Das niederländische Gesellschaftsrecht sieht vor, dass NVs aus einem geschäftsführenden Vorstand und einer Hauptversammlung der Aktionäre besteht. NVs können auch einen Aufsichtsrat einrichten, obwohl das bei den meisten Unternehmen nicht erforderlich ist. Der Vorstand ist das handelnde Organ des Unternehmens, dessen Aufgabe es ist, das Tagesgeschäft des Unternehmens zu erledigen. Der Vorstand besteht aus mindestens einer natürlichen oder juristischen Person. Staatsangehörigkeit und (Wohn-)Sitz der Vorstandsmitglieder sind ohne Bedeutung (obwohl dies steuerlich relevant sein kann). 

Vergleichbar mit der NV ist die Struktur der BV. Nach niederländischem Gesellschaftsrecht haben BVs die Wahl zwischen einem One-Tier-Modell, in welchem Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung in einem Organ vereinigt sind, und einem Two-Tier-Modell, bei dem Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung getrennte Organe darstellen und nur die Geschäftsführung nach außen hin auftritt.

Als Personengesellschaften werden VOFs grundsätzlich von allen Gesellschaftern geführt und vertreten. CVs werden durch den/die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten, der/die für das Tagesgeschäft der CV verantwortlich ist/sind.

3.5 Haftung der Geschäftsführer, der Gesellschafter und der Aktionäre

Die innere Haftung ist von der äußeren Haftung zu unterschieden: Die innere Haftung der Geschäftsführer besteht gegenüber der Gesellschaft, während die äußere Haftung der Geschäftsführer gegenüber Dritten, also den Gläubigern der Gesellschaft oder den Steuerbehörden, besteht.

Im Allgemeinen gilt, dass Geschäftsführer nur bei schwerem Verschulden (ernstig verwijt) gesamtschuldnerisch für Misswirtschaft haften. Misswirtschaft kann darin bestehen, dass ein Handeln (oder Unterlassen) gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt oder in einer eindeutig unredlichen Weise erfolgt.

Geschäftsführer, die im Namen einer Gesellschaft einen Vertrag abschließen in dem Wissen (oder fahrlässigen Nichtwissen), dass die Gesellschaft nicht in der Lage sein wird, ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen oder nicht liquide genug ist, um diese erfüllen zu können, können (im Außenverhältnis) für den dadurch entstehenden Schaden in die Haftung genommen werden. Die Beweislast trägt der geschädigte Gläubiger.

Aktieninhaber oder Gesellschafter haften in der Regel nicht persönlich für Handlungen, die im Namen der Gesellschaft vorgenommen wurden. Dadurch sind sie nicht verpflichtet, sich an den Verlusten der Gesellschaft zu beteiligen, die über den von ihnen gehaltenen Anteil hinausgehen. Die niederländische Rechtsprechung hat jedoch anerkannt, dass es bei außergewöhnlichen Umständen erlaubt ist, den „corporate veil“ aufzuheben und die Aktieninhaber oder Gesellschafter für die Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens gesamtschuldnerisch haftbar zu machen.

Die Gesellschafter einer VOF haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen der Gesellschaft. Die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter einer CV ist unbeschränkt, während die Haftung der beschränkt haftenden Gesellschafter auf die Höhe ihrer Kapitaleinlagen begrenzt ist, sofern sie nicht geschäftsführend tätig sind oder die Gesellschaft vertreten.

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