Die F.A.Z ist nicht bekannt für reißerische Überschriften, doch dieses Thema war selbst der Wirtschaftsredaktion zu verlockend ("Mercedes gibt hohe Gewinne bekannt und beantragt beinahe gleichzeitig Kurzarbeit"; FAZ, Wirtschaft, S.15 vom 21. Feb. 2023).

Politiker geben sich empört, doch wie ist die Rechtslage? Folgen auf großzügige Fördergelder nun penible Überprüfungen und am Ende strenge Strafen?

Während die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld erst im Dezember 2022 bis Ende Juni 2023 verlängert hat (was seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gerade auch mit weiterhin gestörten Lieferketten begründet wurde), laufen die Überprüfungen der Bewilligungsbescheide durch die Bundesagentur für Arbeit an. Nach neuen Schätzungen des Münchner Ifo-Instituts bleiben zwar die Zahlen der Kurzarbeitenden branchenunterschiedlich auf einem (relativ) niedrigen Niveau - zurzeit wohl unter einem Prozent der Beschäftigten - das Thema ist für viele Unternehmen damit aber alles andere als "vom Tisch".

Abschlussprüfungen der Arbeitsagenturen

Innerhalb von sieben Monaten nach dem Bezug der Fördergelder überprüft die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig die bewilligten Leistungen abschließend. Sollte sich herausstellen, dass es im beschleunigten Verfahren zu Falschangaben oder Fehlern gekommen ist, drohen Unternehmen u.U. strafrechtliche Konsequenzen neben der Einziehung von Überzahlungen, vollständigen Rückforderungen oder möglichen Schadensersatzansprüchen.

Überraschen sollte dies eigentlich niemanden, stellt doch die Agentur bereits im KUG-Antragsformular klar, dass sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, sofern fehlerhafte Angaben zur Leistungsbewilligung geführt haben. Betrug und insbesondere Subventionsbetrug wären dann die zu überprüfenden Straftatbestände. Haben die Angabe falscher Tatsachen oder das Vortäuschen von tatsächlich nicht vorliegenden Umständen bei der Agentur zu einer Auszahlung von Fördergeldern geführt, auf die bei Zugrundelegung der wahren Gegebenheiten kein Anspruch bestanden hätte?

Vorab, Unternehmen wie Mercedes-Benz werden sich kaum dem Vorwurf aussetzen, sie hätten Fördergelder unrechtmäßig beantragt. Die Compliance-Teams in Unternehmen dieser Größe werden mit Argusaugen darauf achten, dass sie stets im Rahmen geltender Gesetze handeln; zu hoch ist allein das Risiko imageschädigender Presse.

Ein kurzer Rückblick

Vereinfacht liefen die KUG-Verfahren wie folgt ab: Kurzarbeitergeld wurde oft unbürokratisch und schnell gezahlt, wenn es bei einem Unternehmen pandemiebedingt zu einem erheblichen Arbeitsausfall samt entsprechenden Einbußen an Arbeitsgeld gekommen ist. Der Arbeitgeber hatte in diesem Fall mit der Anzeige vorausschauend den zu erwartenden Arbeitsausfall angezeigt und zugleich versichert, dass pandemiebedingte, wirtschaftliche Gründe den Arbeitsausfall verursacht haben. Nach summarischer Prüfung erging ein Anerkennungsbescheid, das Unternehmen stellte den KUG-Antrag und erhielt einen vorläufigen Leistungsbescheid der Agentur. Auf dieser Grundlage zahlte der Arbeitgeber Kurzarbeitergeld an seine Beschäftigten aus und erhielt im Anschluss die Erstattung durch die Arbeitsagentur.

Da Kurzarbeit vom Ansatz her stets eine zeitlich beschränkte Überbrückungsmaßnahme war, traf die Unternehmen stets eine zeitnahe sorgfältige Überprüfung der Tatsachen und Umstände. Sollten für Arbeitgeber erkennbar Veränderungen eintreten, z.B. der Arbeitsausfall ist nicht mehr pandemiebedingt oder tatsächliche Arbeitszeiten entsprachen nicht mehr dem Umfang des beantragten Kurzarbeitergeldes, sind die Unternehmen verpflichtet gewesen, unverzüglich die geänderte Sachlage der Arbeitsagentur anzuzeigen. Ob dies in den vergangenen beiden Jahren der Pandemie immer so erfolgt ist, bleibt einmal dahingestellt. Was kommt nun auf Unternehmen zu und wie verhalten sich Arbeitgeber nun im Rahmen bevorstehender Abschlussprüfungen seitens der Arbeitsagenturen?

Was sollten Unternehmen tun

Wenn davon auszugehen ist, dass nach Beendigung der Pandemie in vielen Unternehmen Kurzarbeit bereits beendet wurde oder nun zeitnah beendet wird, werden die Bundesagentur für Arbeit und die für die Auszahlung der Fördergelder zuständigen Behörden der Länder nach und nach sorgfältige und kritische Überprüfungen aller Förderanträge in die Wege leiten.

Im konkreten Zusammenhang mit der Bewilligung von KUG gehört es zum normalen Verfahren bei Kurzarbeit, dass Abschlussprüfungen durch die Bundesagentur für Arbeit nach Beendigung der Kurzarbeit zu erfolgen haben. Dies hat sich auch nicht durch die pandemiebedingte Zugangserleichterung geändert. Es werden also in jedem Fall Abschlussprüfungen durch die Agentur bei den Unternehmen angekündigt und durchgeführt werden. Mit der schriftlichen Mitteilung über den Zeitpunkt der Abschlussprüfung ist daher nicht zwingend ein Verdacht auf Unregelmäßigkeiten verbunden.

Wie bereiten sich Unternehmen auf die Abschlussprüfung vor

Die Unternehmen sollten in aller Regel selbst ein erhebliches Interesse daran haben, dass abschließende Rechtssicherheit über die ordnungsgemäße Dauer und Höhe von geleisteten KUG-Zahlungen erreicht wird. Folglich werden die Unternehmen daher aktiv bei den Prüfungen mitwirken. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu schon vor längerem eine "Checkliste zu den Unterlagen für die KUG-Abschlussprüfung" erstellt (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bw/download/1533758681784.pdf). Worauf sollte man vorbereitet sein? Es empfiehlt sich für jeden Kalendermonat, in dem KUG und Sozialversicherungsbeiträge erstattet wurden

  • Entgeltabrechnungen,
  • Arbeitszeitnachweise und
  • Lohnkonten bereitzuhalten; ferner
  • die individuellen Arbeitsverträge der KUG-Bezieher,
  • etwa einschlägige Tarifverträge,
  • bestehende Betriebsvereinbarungen sowie
  • im Zusammenhang stehende Kündigungsschreiben.

Fragen werden mit Sicherheit auch zu Aufstellungen von Resturlaubskonten und zur Entwicklung von Auftragsbüchern zur Verifizierung des Arbeitsausfalls erfolgen. Darüber hinaus gibt die vorgenannte Checkliste einen guten Einblick, was seitens der Unternehmen verlangt werden wird.

Was sind mögliche Remedies

Die Agentur wird nach Abschluss der Prüfungen einen Leistungsbescheid erteilen. Das kann von der Rückforderung zu Unrecht erfolgter KUG-Zahlungen bis hin zu Bußgeldern oder zu Strafanzeigen bei grobfahrlässig falschen oder vorsätzlich falschen Angaben führen. Hiergegen steht den Unternehmen der Rechtsweg offen. Im Klagefall wird in der Regel die Arbeitsagentur beweispflichtig sein, wie gesagt sind Unternehmen aber zur Mitwirkung und Auskunftserteilung verpflichtet.

Der Zeitaufwand und die damit verbundenen Kosten sollten von den Unternehmen nicht unterschätzt werden. Eine rechtzeitige Vorbereitung auf die zu erwartenden Abschlussprüfungen ist ratsam.

Zurück zum Anfang: Mercedes-Benz wird die mediale Empörung überleben, mit Fehlern bei KUG- Anträgen ist in Sindelfingen nicht zu rechnen. Abschlussprüfungen werden hier geräuschlos und vor allem ohne Folgen bleiben. Den empörten Stammtischpolitikern in Berlin ist anzuraten, sich zunächst über die Gesetzes- und Verordnungslage ein Bild zu machen, bevor man empört bei "Bild" moralisiert.

German State Aid – Kurzarbeitergeld - Specifics On Insolvency Protection

German State Aid – Restructuring Options Following End Of Covid-19 State Aid

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