Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) hat kürzlich das Rundschreiben 22/804 zu den Verwaltungs- und Sicherheitsanforderungen für beaufsichtigte Unternehmen, die Aufgaben oder Tätigkeiten im Rahmen von Telearbeit ausführen (das "Rundschreiben"), veröffentlicht und damit ihre diesbezügliche Position für beaufsichtigte Unternehmen aktualisiert.

Im Großen und Ganzen verlangt das Rundschreiben, dass alle beaufsichtigten Unternehmen bis zum 1. Juli 2022 die allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Rundschreibens 21/769 erfüllen, unabhängig von außergewöhnlichen oder pandemischen Umständen, sowie die allgemeinen Bestimmungen zur Fernarbeit (die am 20. Oktober 2020 unterzeichnet und am 22. Januar 2021 durch eine großherzogliche Verordnung für verbindlich erklärt wurden -  klicken Sie hier, um zu unserem Newsflash vom 1. Februar 2021 zu diesem Thema zu gelangen).

Die Hauptmerkmale der Pflichten im Rahmen der Telearbeit gemäß dem Rundschreiben 21/769 werden in unserem Newsflash vom 20. April 2021 beschrieben ( um den Newsflash zu lesen, klicken Sie hier)

Um das Rundschreiben zu lesen, klicken Sie bitte hier_

Wir stehen Ihnen für alle Fragen zu Ihrer Fernarbeitsposition oder -strategie zur Verfügung.

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