1057466a.jpg

Die in Liechtenstein grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit wird durch den zeitlichen Kündigungsschutz eingeschränkt. Der zeitliche Kündigungsschutz dient insbesondere dazu, die bestehende Stelle während einer bestimmten Zeit zu erhalten, da der Arbeitnehmer aufgrund bestimmter Tatsachen (bspw. aufgrund von Krankheit) kaum eine neue Anstellung erlangen kann. Der Verlust seines Arbeitsplatzes mit seinen sozialen Auswirkungen würde ihn in diesen Zeiten somit besonders hart treffen, weswegen er zu schützen ist.

Dieser zeitliche Kündigungsschutz kommt dem Arbeitnehmer nur zu, sofern es sich um eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber handelt. Endet das Arbeitsverhältnis auf andere Weise, besteht somit kein Schutz. Darüber hinaus ist vorausgesetzt, dass die Probezeit bereits abgelaufen ist.

Des Weiteren muss die Erfüllung eines besonderen Schutztatbestandes gegeben sein. Dieser liegt beispielsweise dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch Krankheit oder Unfall an der Erbringung der Arbeitsleistung ohne eigenes Verschulden verhindert ist oder eine Schwangerschaft vorliegt. Zu beachten ist insbesondere, dass der Schutz jedoch nur während einer bestimmten Frist (sog. Sperrfrist) gilt, welche einzelfallabhängig  ist.

Nun stellt sich die Frage, inwiefern sich der zeitliche Kündigungsschutz auf das jeweilige Arbeitsverhältnis auswirkt. Ist auf Seiten des Arbeitnehmers ein Schutztatbestand vorliegend, sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: die Kündigung während der Sperrfrist und die Kündigung vor einer Sperrfrist.

Erklärt der Arbeitgeber die ordentliche Kündigung während einer Sperrfrist (bspw. während einer unverschuldeten Arbeitsverhinderung aufgrund von Krankheit), ist diese Kündigung nichtig. Das Arbeitsverhältnis besteht somit weiterhin.

Wird der Arbeitnehmer hingegen zum Beispiel erst während der Kündigungsfrist aufgrund von Krankheit an der Arbeitsleistung ohne eigenes Verschulden verhindert, ist die vor der Sperrfrist ausgesprochene Kündigung grundsätzlich wirksam.

Es kann in diesem Fall jedoch zu einer nicht unerheblichen Verlängerung des Arbeitsverhältnisses kommen. Dies insbesondere, da durch die Sperrfrist die Kündigungsfrist unterbrochen werden kann und nach Ablauf der Sperrfrist fortgesetzt wird. Im Ergebnis führt dies dazu, dass die Zeitspanne zwischen der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses deutlich verlängert werden kann.

Um auf Seiten des Arbeitnehmers das bestehende Arbeitsverhältnis bestmöglich zu erhalten, aber auch um auf Seiten des Arbeitgebers dem Wunsch der Auflösung bzw. des Endes des Arbeitsverhältnisses wirksam nachzukommen, sind je nach Einzelfall verschiedene damit zusammenhängende Details zu beachten sowie weitere Aspekte (wie bspw. die Lohnzahlung) zu prüfen.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.