Die Ziele des Pariser Klimaabkommens hängen eng mit der Finanzbranche zusammen. Immerhin macht es einen wesentlichen Unterschied, ob Geldströme nachhaltige Wirtschaftsbereiche, erneuerbare Energien sowie umweltfreundliche Projekt unterstützen, oder ob sie in CO2-intensive Branchen fließen. Genauso wichtig wie die finanziellen Investitionen selbst ist eine transparente und glaubwürdige Verfolgung dieser. Seit 10. März 2021 gilt deshalb die Sustainable Finance Disclosure Regulation oder auch Offenlegungs-Verordnung für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, womit europaweit einheitliche Offenlegungspflichten für Finanzprodukte im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken gelten. Wie diese konkret aussehen und wer davon betroffen ist, erklärt Christian Schöller, DORDA Rechtsanwalt und Co-Leiter der kanzleieigenen Sustainability Practice Group.

Originally published March 19, 2021

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