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Bundesregierung will „Umgehung“ der Mitbestimmung durch Vorrats-SE beenden
Die Bundesregierung plant, die Nutzung von Vorrats-SE zur Umgehung des deutschen Mitbestimmungsrechts einzuschränken. Unternehmen mit laufenden oder geplanten SE-Strukturen sollten ihre Optionen prüfen und die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Welche rechtlichen Alternativen bestehen und was bei der Umstrukturierung zu beachten ist, bleibt vorerst offen.
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