Branding ist im wettbewerbsintensiven Lebensmittel- und Getränkesektor von höchster Bedeutung. Vor allem die Leckermäuler unter uns hatten in diesem Jahr mit einigen Interessenskonflikten bezüglich geistiger Eigentumsrechte zu kämpfen.

Rache ist süß

Im Juni dieses Jahres behauptete Luxuschocolatier Hotel Chocolat (HC) in den Medien, dass die Schokoladenriegel der Supermarktkette Waitrose zu viel Ähnlichkeit mit den Produkten von HC hätten. Nachdem HC in den sozialen Netzwerken eine Reihe von Tweets mit #Slabgate gepostet und rechtliche Schritte angedroht hatte, willigte Waitrose ein, die Herstellung seiner edlen Schokoladentafeln einzustellen. HC wiederum schlägt nun aus seiner Medienpräsenz Profit und bietet Kunden im Austausch gegen das Nachahmerprodukt das echte Original von HC als Wiedergutmachung an. Die zurückgegebenen Schokoladen-Kopien werden an verschiedene städtische Tafeln gespendet.

Den Riegel vorgeschoben

Das jüngste Kapitel in einem der berühmtesten Schokoladenkriege zwischen Nestlé und Mondelez ist zu Ende geschrieben worden. Streitpunkt war die Eintragung der vier KitKat-Finger als Marke. Am 25. Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Mondelez (Mutterkonzern des Nestlé-Rivalen Cadbury) hatte die Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angefochten, die besondere Form des Schokoriegels mit Waffelfüllung auf Antrag von Nestlé als Unionsmarke einzutragen, ihm also EU-weit Unterscheidungskraft und Markenschutz zuzusprechen. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Nestlé nicht ausreichend den Beweis erbracht habe, dass die typische Barrenform des Riegels von Verbrauchern in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten erkannt werde. Deshalb darf auch kein Markenschutz gewährt werden.

Dieser Fall reiht sich in eine ganze Reihe von Fällen ein, die verdeutlichen, wie schwierig es sein kann, die Form von Süßwaren als geschützte Marke eintragen zu lassen. Ein weiteres Beispiel ist der berühmte Goldhase von Lindt, dem ebenfalls der markenrechtliche Schutz verwehrt blieb.

In der Zwischenzeit hat Mondelez angekündigt, seinen Toblerone-Riegel wieder in der ursprünglichen Form – die als Marke eingetragen ist – anbieten zu wollen. Nachdem der Hersteller die Anzahl der Zacken von elf auf neun reduziert hatte, war der Aufschrei einfach zu groß geworden. Nun kostet das Unternehmen wieder vom süßen Geschmack des Erfolgs, während Nestlé hingegen die bittere Pille schlucken muss.

Eiskalt abgeblitzt

Bei der diesjährigen Hitze hat sich sogar das Gericht der Europäischen Union mit dem Thema Eiscreme befassen müssen. Nachdem die erste Klage des türkischen Süßwarenherstellers Șölen gegen die Eintragung der Bildmarke BOBO CORNET (rechts, oberes Bild) abgelehnt wurde, legte das Unternehmen Widerspruch ein. Șölen hielt an seiner Behauptung fest, dass der Schriftzug über dem Hasen mit der Schokoeistüte in der Hand der bereits eingetragenen Bildmarke OZMO CORNET (rechts,unteres Bild) zum Verwechseln ähnlich sieht, die noch dazu ebenfalls für eine Waffel mit Schokocreme und Schokokeks verwendet wird. Das Gericht der Europäischen Union entschied, dass trotz des gemeinsam genutzten Wortes CORNET" keine Verwechselungsgefahr bestehe, weil der Hase und das Wort BOBO" ausreichend zur Differenzierung beitragen. Angesichts des eindeutigen beschreibenden Aussagegehalts des Wortes cornet" erscheint diese Entscheidung wenig überraschend und durchaus vernünftig.

Kein Scherzkeks

Zur gleichen Zeit in Italien: Der Gerichtshof in Mailand stellte einen Verstoß gegen das geistige Eigentumsrecht des Nahrungsmittelkonzerns Barilla fest, als der Textilienhersteller Italy Fashion s.r.l. eine Kollektion von Kissen auf den Markt bringen wollte, die geformt waren wie die beliebten Frühstückskekse von Barilla.

Das verklagte Unternehmen argumentierte, dass Barilla kein gültiges Schutzrecht im Textilbereich besaß, dass die Kekse selbst bekannt genug am Markt waren und dass die Verbraucher das Produkt erst durch die Verpackung und die allgemeine Aufmachung mit Barilla in Verbindung bringen würden. Trotzdem entschied der Gerichtshof in Mailand, dass die Aktivitäten von Italy Fashion parasitär" seien und den ursprünglichen Zweck der Schutzrechte von Barilla beeinflussten. Deshalb wurde das Urteil im Sinne von Barilla gefällt und es wurde entschieden, dass Italy Fashion die Rechte von Barilla im Kekssegment verletzt hat und dem Unternehmen im wahrsten Sinne des Wortes auf den Keks gegangen" ist.

Brexit: ein Update

Wie Sie wissen, verhandeln Großbritannien und die EU noch immer über den Brexit. Es gab jedoch einige begrüßenswerte Entscheidungen, die für mehr Sicherheit in Bezug auf Marken und Geschmacksmuster sorgen:

Während einer Debatte im britischen Unterhaus am 19. Juli gab ein Staatssekretär vom Department for Exiting the European Union (Ministerium für den Austritt aus der Europäischen Union) bekannt, dass wir vereinbart haben, alle vorhandenen EU-Marken sowie eingetragenen und nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster in Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU zu schützen. Anstatt dieser auf EU-Ebene gewährten Rechte werden 1,5 Millionen neue britische Marken und eingetragene Geschmacksmuster automatisch und kostenlos erteilt". Nach der Veröffentlichung des Brexit-Papiers im März ist dies ein weiteres klares Zeichen dafür, dass die Regierung mit der von der EU vorgeschlagenen Position übereinstimmt. Markeninhaber dürften diese Entscheidung ebenfalls begrüßen.

Das Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten Königreichs (UKIPO) hat im Anschluss klargestellt, dass eine endgültige Einigung bei diesem Thema noch ausstehe. Wir sind gespannt auf die Position, die die Regierung im Falle eines No-Deal"-Brexits einnehmen würde.

Zum Download hier klicken.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.