Die Europäische Kommission (Kommission) hat am 8. Februar 2017 ein Bußgeld in Höhe von € 68 Mio. verhängt, da die betroffenen Unternehmen Preise für den Ankauf gebrauchter Autobatterien festgesetzt hatten. Die Entscheidung ist nun veröffentlicht worden.
Die Kommission weist hierzu auf die mögliche Geltendmachung von Kartellschadensersatz hin. Dazu ein HINWEIS in eigener Sache (s. unten): Zum Kartellschadensersatz findet am 8. Dezember 2017 ein Seminar mit Dr. Tilman Makatsch von der Deutschen Bahn und Dr. Sascha Dethof statt.
Kartell
Im Zeitraum zwischen dem 23. September 2009 und dem 26.
September 2012 beteiligten sich nach den Feststellungen der
Kommission die Unternehmen (s. unten) an einem Kartell. Sie trafen
Absprachen über das Preisverhalten (Richtpreise,
Höchstpreise oder pauschale Preisnachlässe) beim Kauf von
gebrauchten Bleiakkumulatoren in Belgien, Deutschland, Frankreich
und den Niederlanden.
Zweck des Kartells, so die Kommission, war die Beschränkung
des Wettbewerbs auf dem Markt für gebrauchte Bleiakkumulatoren
durch Festsetzung der Kaufpreise für diese Produkte mit dem
Ziel, die Preise zu senken oder ihren Anstieg zu verhindern. Die
vier Kartellbeteiligten vereinbarten demnach, die den Lieferanten
gewährten Preise entweder auf einer bestimmten Höhe zu
belassen oder sie um einen bestimmten Betrag zu reduzieren, in
einigen Fällen durch schrittweise Preissenkungen über
einen bestimmten Zeitraum hinweg.
Entscheidung
Die Kommission verhängte die folgenden Geldbußen:
- gegen Campine NV und Campine Recycling NV (gesamtschuldnerisch): 8 158 000 EUR;
- gegen Eco-Bat Technologies Ltd und Berzelius Metall GmbH (gesamtschuldnerisch): 32 712 000 EUR;
- gegen Johnson Controls, Inc., Johnson Controls Tolling GmbH & Co. KG und Johnson Controls Recycling GmbH (gesamtschuldnerisch): 0 EUR (Kronzeuge);
- gegen Recylex SA, Fonderie et manufacture de métaux SA und Harz-Metall GmbH (gesamtschuldnerisch): 26 739 000 EUR.
Schadensersatz
Die Kommission weist ausdrücklich in ihrer Entscheidung auf die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen hin. Nach dem Willen der Kommission und des deutschen Gesetzgebers soll die Durchsetzung der Kartellschadensersatzansprüche gefördert werden. Daher wurde im Juni 2017 im Zuge der 9. GWB-Novelle das Kartellrecht entsprechend angepasst.
HINWEIS in eigener Sache (s. unten): Zum Kartellschadensersatz findet am 8. Dezember 2017 ein Seminar mit Dr. Tilman Makatsch von der Deutschen Bahn und Dr. Sascha Dethof statt. Informationen und Anmeldung
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