Marktüberblick
Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der
IAIS.
Globale Regulierungsbehörden, Organe und für das Land
geltende Gesetze
Das Projekt „ComFrame“ wurde von der Internationally
Active Insurance Groups (IAIG, mit Verbindung zur IAIS) ins Leben
gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verpflichtenden
Standards zu schaffen. Es ist Ende 2019 in Kraft getreten. Vietnam
muss sich als Mitglied der IAIS deren Vorschriften
unterwerfen.
Als Mitglied der WTO und WHO muss Vietnam ebenfalls die
Vorschriften bezüglich Versicherungen dieser Organisationen
einhalten. Bindende Verpflichtungen bezüglich Versicherungen
hat Vietnam auch in seinen bilateralen / multilateralen Abkommen
wie dem Korea – Vietnam FTA, EU – Vietnam FTA, Hong
Kong – ASEAN FTA, ASEAN – China FTA, ASEAN –
Australia – New Zealand FTA sowie dem CPTPP abgegeben.
Darüber hinaus ist Vietnam auch Mitglied der OECD, die
unverbindliche Leitlinien und bewährte Praktiken
veröffentlicht.
Inland
Das Finanzministerium ist für die staatliche Regulierung der
Versicherungswirtschaft zuständig. Zusätzlich hat das
Finanzministerium (MOF) mit der am 12. Februar 2009 erlassenen
Entscheidung Nr. 288./QD-BTC unterhalb des MOF die
Aufsichtsbehörde für Versicherungen geschaffen (ISA). Die
ISA unterstützt den Minister des MOF bei der landesweiten
Regulierung der Versicherungswirtschaft; sie regelt und
beaufsichtigt direkt die Geschäftstätigkeiten und
Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versicherungswesen nach
den gesetzlichen Vorschriften. Derzeit sind die Aufgaben der ISA
durch die am 11. September 2017 erlassene Entscheidung 1799/QD-BTC
festgesetzt.
Im Juni 2009 wurde durch die Entscheidung Nr. 1379/QD-BTC unterhalb
der ISA das Forschungs- und Trainingszentrum für
Versicherungen (IRTC) errichtet. In den Aufgabenbereich des IRTC
fällt es, wissenschaftliche Untersuchungen sowie Schulungen zu
Versicherungen und dem Versicherungsmarkt zu organisieren.
Gesetze und wichtige Gerichtsentscheidungen/urteile
Die folgenden Gesetze und Vorschriften regeln maßgeblich das
Versicherungsgeschäft in Vietnam:
• Gesetz über das Versicherungswesen Nr. 08/2022/QH15
erlassen von der Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Gesetz
über das Versicherungswesen);
• Dekret Nr. 46/2023/ND-CP über Leitlinien für die
Umsetzung des Gesetzes über das Versicherungswesen, erlassen
von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret 46);
• Dekret Nr. 98/2013/ND-CP über Verwaltungssanktionen im
Versicherungs- und Lotteriegeschäft, erlassen durch die
Regierung am 28. August 2013 (Dekret 98), geändert durch
Dekret 48/2018/ND-CP vom 21. März 2018 (Dekret 48) und mit
Dekret 80/2019/ND-CP vom 1. November 2019 (Dekret 80);
• Rundschreiben Nr. 195/2014/TT-BTC über Leitlinien
für die Bewertung und Einstufung von Versicherungsunternehmen,
erlassen durch das Finanzministerium am 17. Dezember 2014
(Rundschreiben 195), geändert durch Rundschreiben
89/2020/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);
• Entscheidung Nr. 1826/QD-TTg des Premierministers über
die Genehmigung des Plans über die „Restrukturierung des
Wertpapiermarktes und Versicherungsunternehmen“ vom 28.
Dezember 2012 (Entscheidung 1826).
Die wichtigsten Vorschriften und Anforderungen
Zuständigkeiten der oberen Führungsebene
• Erlass von rechtlichen Maßnahmen und Leitlinien zur
Umsetzung für das Versicherungswesen; Formulierung von
Strategien, Bestimmungen, Masterplänen und spezifischen
Plänen für die Entwicklung des vietnamesischen
Versicherungsmarktes;
• Erteilung und Entzug von Lizenzen für die Errichtung
und Betrieb von Versicherern und Versicherungsmaklern sowie von
Lizenzen für die Errichtung von Repräsentanzen von
ausländischen Versicherern und Versicherungsmaklern in
Vietnam;
• Erlass, Ratifizierung und leiten der Umsetzung von
Versicherungsvorschriften, Bestimmungen, Prämien- und
Provisionstarifen;
• Beaufsichtigung der Versicherungstätigkeit über
die berufliche Tätigkeit, den Finanzstatus, die
Unternehmensführung, das Risikomanagement und die Einhaltung
des Gesetzes über das Versicherungswesen und Makler; Anwendung
der nötigen Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird,
dass die finanziellen Anforderungen erfüllt werden und ihre
Verpflichtungen gegenüber den Käufern von Versicherungen
zu erfüllen;
• Organisation der Bereitstellung von Informationen über
den Zustand des Versicherungsmarktes und Marktprognosen;
• Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Versicherungen;
• Genehmigung zur Auslandstätigkeit von Versicherern und
Versicherungsmaklern;
• Verwaltung der Tätigkeit der Repräsentanzen von
ausländischen Versicherern und Versicherungsmaklern in
Vietnam;
• Organisation des Aufbaus und Ausbildung von Personal
für das Versicherungsmanagement und
Versicherungsfachkräften; sowie
• Überprüfung und Kontrolle von
Versicherungsgeschäften; Klärung von Beschwerden und
Anzeigen; und Behandlung von Verstößen gegen das Gesetz
über das Versicherungswesen.
Whistle-blowing Vorschriften
Es gibt keine dies betreffenden spezielle Vorschriften im
Versicherungssektor.
Grenze der ausländischen Beteiligung an einer bestehenden
Versicherungsaktiengesellschaft
Ausländische Investoren sind berechtigt, Aktien oder
eingebrachtes Kapital mit einem Anteil bis zu 100% des
Satzungskapitals einer Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaft zu halten.
Anforderungen an die Kapitalrücklage
Reservefonds
Versicherer und Versicherungsmakler müssen einen
verpflichtenden Fonds errichten, um ihr Satzungskapital zu
ergänzen und ihre Solvenz abzusichern. Die Rückstellungen
für den obligatorischen Reservefonds müssen jährlich
in Höhe von 5% des Gewinns nach Steuern betragen. Der
Maximalbetrag für den verpflichtenden Reservefonds entspricht
10% des Satzungskapitals der Versicherungsgesellschaft oder des
gezeichneten Kapitals der ausländischen Niederlassung.
Zusätzlich zu diesem obligatorischen Reservefonds können
Versicherer und Versicherungsmakler andere Reservefonds aus ihren
Gewinnen nach Steuern des Steuerjahres errichten, wie in ihrer
Satzung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gewinne
nach Steuern unter den Aktionären aufgeteilt werden
können, jedoch erst, wenn 5% dieser Gewinne in den oben
genannten obligatorischen Fonds eingezahlt wurden.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Mit versicherungstechnischen Rückstellungen sind
Geldbeträge gemeint, die ein Versicherer für seine im
Voraus festgelegten Versicherungsverbindlichkeiten
zurückstellen muss. Der Betrag ergibt sich aus den
abgeschlossenen Versicherungsverträgen.
Die Versicherungsreserve muss für jede Art von
Versicherungsprodukt oder Versicherungspolice eingerichtet werden
in Bezug auf den vom Versicherer oder der ausländischen
Niederlassung zu tragenden Teil der Haftung. Die für die
versicherungstechnische Rückstellung bestimmten Verträge
ergeben sich aus Rundschreiben 50. Versicherungsgesellschaften sind
berechtigt, die Methode und Grundlage für die
versicherungstechnische Rückstellung zu wählen,
müssen aber die vorherige Genehmigung des MOF für die
Umsetzung dieser Methode / Grundlage einholen.
Sicherheitsleistung
Versicherer müssen bei der Gründung einer
Versicherungsgesellschaft, einer Rückversicherungsgesellschaft
oder einer ausländischen Niederlassung eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 2% des Mindestkapitals oder
des zugewiesenen Kapitals, wie es für die jeweilige Art an
Versicherungsunternehmen festgelegt (Beispielsweise muss eine
Krankenversicherung eine Sicherheitsleistung von 15 Milliarden VND
oder entsprechend 630,000 USD hinterlegen), bei einer in Vietnam
tätigen Bank hinterlegen. Ein Versicherungsunternehmen oder
eine ausländische Niederlassung kann ihre Sicherheitsleistung
zur Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber
Versicherungsnehmern nur nutzen, wenn seine Solvenz unzureichend
ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des Finanzministeriums.
Der Gesamtbetrag der Sicherheitsleistung kann nur nach Beendigung
der Geschäftstätigkeit entnommen werden.
Produktspezifische Bestimmungen
Einschlägige Beratungsdokumentation oder andere Anforderungen
einschließlich steuerlicher Anforderungen.
Lebensversicherung
Mindestkapitalanforderungen
• Für das Lebensversicherungsgeschäft (ohne
fondsgebundener Versicherung und Rentenversicherung) und
Krankenversicherungsgeschäft: 750 Milliarden VND
• Lebensversicherungsgeschäft und fondsgebundenes
Versicherungsgeschäft oder Rentenversicherungsgeschäft:
1,000 Milliarden VND
• Lebensversicherungsgeschäft, fondsgebundenes
Versicherungsgeschäft und Rentenversicherungsgeschäft:
1,300 Milliarden VND
Qualifikationen des ernannten Aktuars
• Gemäß Unternehmensgesetz das Recht haben, ein
Unternehmen zu führen;
• Keine verwaltungsrechtliche Strafe aufgrund eines
Verstoßes im Versicherungssektor; keine
Disziplinarmaßnahme in Form einer Entlassung aufgrund von
Verstoß gegen interne Vorschriften innerhalb eines Zeitraums
von drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; keine
Strafverfolgung durch eine zuständige Behörde zum
Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
• Ausbildung als ernannter Aktuar und mindestens
zehnjährige Arbeitserfahrung als ernannter Aktuar im
Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungssektor sowie
mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung nach dem Mitglied
werden in einer international anerkannten Vereinigung von Aktuaren.
Hierzu zählen unter anderem das „Institute of Actuaries
of England“; die „Society of Actuaries of the
USA“; das „Institute of Actuaries of Australia“;
das „Canadian Institute of Actuaries“; oder Mitglied
einer anderen Vereinigung von Aktuaren, welche ein offizielles
Mitglied der internationalen Vereinigung von Aktuaren ist; oder
mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung als ernannter
Aktuar im Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungssektor,
nach dem man Mitglied einer der oben genannten Vereinigungen
geworden ist. Im Falle eines ernannten Aktuars, genehmigt vom MOF
vor dem Inkrafttreten des Dekrets 46, ist die in diesem Absatz
genannte Voraussetzung nicht einschlägig.
• Kein Verstoß gegen die Berufsethik der Aktuare.
• Angestellter der Lebens- oder Krankenversicherer.
• Während der Amtszeit wohnhaft in Vietnam.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
• Versicherungsgeschäft,
Rückversicherungsgeschäft,
Rückversicherungstransfer;
• Management von Fonds und Investitionskapital aus
Versicherungsgeschäftstätigkeiten;
• Erbringen von versicherungsbezogenen
Hilfsdienstleistungen;
• Es ist Lebensversicherungsunternehmen nicht erlaubt,
Krankenversicherungs-/ Nicht-Lebensversicherungsgeschäfte zu
tätigen, mit der Ausnahme des Falls der Durchführung von
Krankenversicherungsgeschäften durch
Lebensversicherungsunternehmen;
Versicherungsrückstellung
Die Versicherungsrückstellung der
Lebensversicherungsunternehmen enthält:
Deckungsrückstellung, Prämienübertrag,
Ausgleichsrückstellung, Rückstellung für
Gewinnausschüttungen, gebundene Zinsrückstellung und
Bilanzrückstellung.
Investitionstätigkeiten
Versicherungsgesellschaften, Rückversicherungsgesellschaften
und ausländische Niederlassungen dürfen in Vietnam
folgende Investitionstätigkeiten nicht durchführen:
• Investitionen im Immobiliengeschäft mit Ausnahme
folgender Fälle: Erwerb von Aktien an Immobilienunternehmen,
die auf dem Wertpapiermarkt notiert sind; von
Investmentzertifikaten öffentlicher Fonds; Erwerb von Aktien
von Immobilienunternehmen, die auf dem Wertpapiermarkt notiert
sind, von Anteilsscheinen öffentlicher Fonds; Erwerb,
Investition in oder Eigentum an Immobilien, die als
Geschäftsräume, Standorte oder Tresorräume für
die unmittelbare Nutzung für ihr Versicherungsgeschäft;
Vermietung von leer stehenden Geschäftsräumen, die unter
ihrer Kontrolle oder Verwaltung stehen; Beschlagnahme von
Immobilien durch Verwaltung oder Veräußerung von
Hypothekenanleihen oder Einziehung von durch Immobilien gesicherten
Darlehen innerhalb von 03 Jahren ab dem Datum des
Pfandrechts;
• Investitionen in Edelmetalle und Juwelen;
• Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände
mit Ausnahme derjenigen, die für kommerzielle und
geschäftliche Zwecke genutzt werden;
• Investitionen in Derivate oder Derivatkontrakte, mit
Ausnahme solcher, die als Rücklagen für Risiken aus
Versicherungs- und Rückversicherungspolicen sowie
Aktienportfolios von Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaften oder ausländischen
Niederlassungen in Vietnam aufgeführt sind.
Auslandsinvestitionen
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dürfen
Auslandsinvestitionen in Bezug auf das Eigenkapital, das über
das erforderliche Grundkapital hinausgeht, und ungenutztes Kapital
aus Versicherungsrückstellungen von Versicherungspolicen mit
Zinsen, die an ausländische Investitionsindizes gebunden sind,
und von mit ausländischen Organisationen/Personen
abgeschlossenen Versicherungsverträgen tätigen, wobei
solche Auslandsinvestitionen aus dem genannten Eigenkapital nur in
den folgenden Formen und mit den folgenden Einschränkungen
zulässig sind:
• Gründung oder Einbringung von Kapital für die
Gründung; Einbringung von Kapital, Erwerb von Anteilen von
Versicherern oder Rückversicherern im Ausland; Gründung
von Niederlassungen oder Repräsentanzen sowie andere Formen
der kommerziellen Präsenz von Versicherern und
Rückversicherern im Ausland ohne jegliche
Beschränkung;
• Beschränkung von mittelbaren
Auslandsinvestitionen:
– Erwerb von Staatsanleihen, Schatzanweisungen,
Schuldscheinen: keine Beschränkung;
– Anleihen, Schatzanweisungen, Schuldscheine, die von
Emittenten herausgegeben werden, welche von internationalen
Kreditrating-Agenturen wie Standard & Poor's,
Moody's Investors Service und Fitch Ratings, bewertet werden:
Bis zu 50% des Betrags der Auslandsinvestition;
– Erwerb von notierten Anteilen, notierte
Investmentzertifikate: Bis zu 15% des Betrags der
Auslandsinvestition;
Nicht-Lebensversicherung
Mindestanforderungen an das Grundkapital
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft (ohne
Luftfahrtversicherungsgeschäft und
Satellitenversicherungsgeschäft) und Krankenversicherungen:
400 Milliarden VND
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft
(einschließlich Luftfahrtversicherungsgeschäft oder
Satellitenversicherungsgeschäft) und Krankenversicherungen:
500 Milliarden VND
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft
einschließlich Luftfahrtversicherungsgeschäft und
Satellitenversicherungsgeschäft und Krankenversicherungen: 500
Milliarden VND
Qualifikationen eines ernannten Aktuars bezüglich
Rückstellungen und Solvenz eines
Nicht-Lebensversicherers
• Gemäß Unternehmensgesetz das Recht haben, ein
Unternehmen zu führen;
• Keine verwaltungsrechtliche Strafe aufgrund eines
Verstoßes im Versicherungssektor; keine
Disziplinarmaßnahme in Form einer Entlassung aufgrund von
Verstoß gegen interne Vorschriften innerhalb eines Zeitraums
von drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; keine
Strafverfolgung durch eine zuständige Behörde zum
Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
• Mitglied der Vereinigung der Vereinigung der Aktuare
gewesen, die offizielles Mitglied der internationalen Vereinigungen
der Aktuare ist; oder mindestens fünfjährige
Berufserfahrung im Nicht-Lebensversicherungssektor und Nachweis
über mindestens zwei bestandene Prüfungen folgender
Vereinigungen: „Institute of Actuaries of England“; die
„Society of Actuaries of the USA“; das „Institute
of Actuaries of Australia“; das „Canadian Institute of
Actuaries“ oder Nachweise über bestandene Prüfungen
in einer versicherungsmathematischen Ausbildung, die durch eine der
oben genannten Vereinigungen als den zwei Prüfungen der
Vereinigungen entsprechend anerkannt ist.
Nach drei Jahren ab Inkrafttreten dieses Dekrets muss der ernannte
Aktuar eines Nicht-Lebensversicherers, Rückversicherers oder
einer ausländischen Niederlassung mindestens Mitglied einer
Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der
internationalen Aktuarvereinigung ist und nicht gegen die
Berufsethik der Aktuardienste im Versicherungswesen
verstößt.
Nach fünf Jahren ab Inkrafttreten dieses Dekrets muss der
ernannte Aktuar eines Nicht-Lebensversicherers,
Rückversicherers oder einer ausländischen Niederlassung
ein Mitglied sein, der im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft
von einer Aktuarvereinigung, die offizielles Mitglied der
internationalen Aktuarvereinigung ist, ausgebildet sein und nicht
gegen die Berufsethik der Aktuardienste im Versicherungswesen
verstößt.
• Angestellter des Versicherers, Rückversicherers oder
der ausländischen Niederlassung in Vietnam.
• Während der Amtszeit wohnhaft in Vietnam.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
• Versicherungsgeschäft,
Rückversicherungsgeschäft,
Rückversicherungstransfer;
• Management von Fonds und Investitionskapital aus
Versicherungsgeschäftstätigkeiten;
• Erbringen von versicherungsbezogenen
Hilfsdienstleistungen;
• Es ist Nicht-Lebensversicherungsunternehmen nicht erlaubt,
Krankenversicherungs-/Lebensversicherungsgeschäfte zu
tätigen, mit der Ausnahme von Krankenversicherungsprodukten
mit einer Laufzeit von einem Jahr oder weniger sowie
Versicherungsprodukte für Todesrisiken mit einer Laufzeit von
einem Jahr oder weniger
Versicherungsrückstellung
Die Versicherungsrückstellungen für
Nicht-Lebensversicherer umfassen die Rückstellung für
Prämienüberträge, für Versicherungsfälle
und die Schwankungsrückstellung für
Großschäden.
Investitionstätigkeit und Auslandsinvestitionen
Wie bei Lebensversicherungen
Rückversicherungen
Mindestanforderungen an das Grundkapital
• Für das
Nicht-Lebens-Rückversicherungsgeschäft oder sowohl
Nicht-Lebens-Rückversicherungsgeschäft und
Kranken-Rückversicherungsgeschäft: 500 Milliarden
VND;
• Für das Lebens-Rückversicherungsgeschäft oder
sowohl Lebens-Rückversicherungsgeschäft und
Kranken-Rückversicherungsgeschäft: 900 Milliarden
VND;
• Für Geschäfte in allen der drei Typen an
Lebensrückversicherung, Nicht-Lebensrückversicherung und
Krankenrückversicherung, 1,400 Milliarden VND.
Qualifikationen eines ernannten Aktuars im Hinblick auf
Rückstellungen und die Solvenz des Rückversicherers
Wie bei der Nicht-Lebensversicherung.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
Rückversicherungsunternehmen und ausländische
Niederlassungen ebendieser können in folgenden Bereichen
geschäftlich tätig sein:
• Rückversicherungs-,
Rückversicherungsabtretungssektor;
• Fondsmanagement und Investition von Mitteln, die aus der
Erbringung von Rückversicherungsdienstleistungen
stammen;
• Andere Tätigkeiten, die unmittelbar mit
Rückversicherungsdienstleistungen zusammenhängen.
Versicherungsrückstellungen
• Für die Nicht-Lebensrückversicherung:
Prämienüberträge, Rückstellung für
Versicherungsfälle und Schwankungsrückstellung für
Großschäden;
• Für die Lebensrückversicherung:
Deckungsrückstellung, Prämienüberträge,
Entschädigungsrückstellung, Rückstellung für
Gewinnausschüttungen, Rückstellung für gebundene
Zinsen und Bilanzrückstellung;
• Für die Krankenrückversicherung:
Deckungsrückstellung, Beitragsüberträge,
Entschädigungsrückstellung und
Bilanzrückstellung.
Investitionstätigkeiten und Investitionen im Ausland
Wie bei der Lebens- und Nicht-Lebensversicherung
Investitionsmanagement und Märkte
Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften,
die sich auf die Investitionsportfolios der Versicherer auswirken,
einschließlich Asset Liability Management (ALM)
Eine Versicherungsgesellschaft kann Investitionen aus Eigenkapital,
ungenutztem Kapital aus der Versicherungsrückstellung und
anderen rechtmäßigen Quellen tätigen.
Zusätzlich zu den Regeln über inländische
Investitionen von ungenutztem Kapital aus
Versicherungsrückstellungen, wie sie oben für jede Art
von Versicherungsgeschäft erwähnt wurden, gelten folgende
Grundsätze:
• Sicherstellung von Sicherheit, Liquidität und
Effizienz; Einhaltung der bestehenden Vorschriften und Regeln zur
Eigenverantwortung, die für die Investitionstätigkeit
maßgeblich sind;
• Versicherungsrückstellungen dürfen nur in Vietnam
als Investitionen verwendet werden, mit Ausnahme von ungenutztem
Kapital aus Versicherungsrückstellungen von
Versicherungspolicen mit Zinsen, die an ausländische
Investitionsindizes gebunden sind, und abgeschlossenen
Versicherungspolicen mit ausländischen
Organisationen/Einzelpersonen.
• Es ist verboten, Fremdkapital für Investitionen und
treuhänderische Investitionen in Wertpapiere,
Immobiliengeschäfte oder Kapitaleinlagen in andere Unternehmen
zu verwenden;
• Es ist verboten, dass Investitionen in Höhe von 30 %
des Portfolios der Investitionen in Unternehmen getätigt
werden, die derselben Unternehmensgruppe angehören und in
gemeinsamem Eigentum stehen. Dieses Verbot gilt nicht für
Einlagen bei Kreditinstituten und ausländischen
Investmentfonds, die in Form der Gründung von Unternehmen oder
der Errichtung von ausländischen Niederlassungen im
Empfängerland bestehen;
• Investitionen, die als Gegenleistung für die Einlagen
von Anteilsinhabern oder Gesellschaftern oder von Personen, die mit
diesen Anteilsinhabern oder Gesellschaftern verbunden sind,
getätigt werden, sind nicht zulässig, es sei denn, es
handelt sich um Einlagen bei Transaktionsstellen der Anteilsinhaber
oder Gesellschafter, die Kreditinstitute sind;
• Der Erwerb von Unternehmensanleihen, die zu bestimmten
Zwecken der Umstrukturierung von Darlehen der emittierenden
Unternehmen ausgegeben werden, ist nicht zulässig;
• Im Falle von fiduziarischen Investitionen müssen die
Treuhänder zugelassen sein, um treuhänderische
Investitionstätigkeiten durchzuführen, die in den Bereich
der treuhänderischen Investitionen fallen.
Ein Versicherungsunternehmen kann auch Offshore-Investitionen
tätigen, jedoch nur, um eine
Offshore-Versicherungsgesellschaft oder eine
Offshore-Versicherungsniederlassung zu gründen. Solche
Offshore-Investitionen müssen vom MOF genehmigt werden.
Durchsetzung und Untersuchung
Regeln für die regulatorische Untersuchung
Um die spezialisierte Untersuchung von Versicherungsgeschäften
durchzuführen, können die zuständigen Behörden
unabhängige Prüfstellen, Beratungsunternehmen oder
Spezialisten beauftragen, die Bewertungen und fachliche Kommentare
zu verschiedenen Sachverhalten abzugeben, von denen angenommen
wird, dass sie Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der
Inspektoren haben kann.
Beschwerdeverfahren
Es gibt keine bestimmte Vorschrift über Beschwerdeverfahren in
Versicherungsgesellschaften. Stattdessen gelten die in den
Versicherungspolicen angegebenen Bestimmungen, die den
einschlägigen Vorschriften des Zivilgesetzbuches und den
wirtschaftlichen Abkommen entsprechen müssen.
Der Umgang mit Beschwerden bezüglich Verwaltungsentscheidungen
bestimmt sich nach dem Gesetz über Beschwerden und
Denunziationen, das in allen Sektoren Anwendung findet.
Rechtsbehelfe, einschließlich des Ombudsdienstes
In Abhängigkeit von der Art und Schwere der
Verstöße können gegen die Verantwortlichen
Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbußen, Suspendierung
des Betriebs, Abhilfemaßnahmen) oder strafrechtliche
Sanktionen verhängt werden. Falls Schäden verursacht
worden sind, muss gemäß den vietnamesischen Gesetzen
Schadenersatz geleistet werden.
Entschädigungsregelungen für die
Versicherungsvermittlung
Wie in der Versicherungspolice angegeben. Der Versicherungsnehmer
hat maximal ein Jahr Zeit, um die Entschädigung ab dem
Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltend zu machen.
Bei Eintritt eines Versicherungsfalls muss der Versicherer die
Entschädigung innerhalb der in der Versicherungspolice
angegebenen Frist auszahlen. Falls im Vertrag eine solche Angabe
fehlt, beträgt die Frist 15 Tage ab dem Eingang eines
vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags auf
Zahlung der Entschädigung.
Lebens- und Krankenversicherung
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsprämien einmalig
oder in Raten zahlen, je nach der in der Versicherungspolice
vereinbarten Frist und Vorgehensweise.
Sachversicherung
Sach-Unterversicherungspolice: Der Versicherer ist nur im
Verhältnis zwischen der versicherten Summe und dem Marktwert
der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur
Entschädigung verpflichtet.
Sach-Überversicherungspolice: Der Versicherer ist
verpflichtet, den Schaden im Verhältnis zum Marktwert zum
Zeitpunkt des Ereignisses zu ersetzen und dem Versicherungsnehmer
den Betrag der bereits im Voraus gezahlten Prämien im
Verhältnis zu dem den Marktwert des versicherten Objekts
übersteigenden Versicherungsbetrag zurückzuzahlen.
Doppelversicherungen
Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist jeder Versicherer nur nach
dem Verhältnis der vereinbarten Versicherungssumme zur
Gesamtversicherungssumme aller Versicherungsverträge, die der
Versicherungsnehmer eingegangen ist, zur Entschädigung
verpflichtet. Die Gesamtsumme, der von allen Versicherern zu
leistenden Entschädigung darf den Wert des tatsächlichen
Sachschadens nicht übersteigen.
Haftpflichtversicherung
Die Grenze der Haftung ist der Betrag, den ein Versicherer dem
Versicherungsnehmer gemäß den Versicherungsbedingungen
zu zahlen hat.
Insolvenz und Schutz der Versicherungsnehmer
Einschlägiges Regelungsregime?
Es gibt keine speziellen Insolvenzregelungen für Versicherer.
Stattdessen gilt das Konkursgesetz, das bei Konkurs und Insolvenz
in allen Sektoren Anwendung findet.
Grundsätzlich läuft das Verfahren im Insolvenzfall wie
folgt:
• Einreichung des Antrags auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beim Gericht (durch Gläubiger,
Arbeitnehmer, Basisgewerkschaft, gesetzliche Vertreter der
Gesellschaft, Teilhaber, Vorstandsvorsitzende usw.)
• Das Gericht leitet das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags
auf Insolvenzeröffnung ein und erklärt das Versicherungs-
oder Rückversicherungsunternehmen für insolvent, ohne
dass eine Gläubigerversammlung abgehalten und Maßnahmen
zur Sanierung des Unternehmens ergriffen werden müssen.
• Verwaltung und Liquidation der Vermögenswerte erfolgt
durch einen vom Gericht zu ernennenden Insolvenzverwalter oder ein
Unternehmen, welches hierauf spezialisiert ist.
Datenschutz
Es gibt keine spezialgesetzliche Regelung für den Datenschutz
in Vietnams Versicherungssektor. Stattdessen sind Vietnams
datenschutzrechtliche Normen über viele verschiedene Gesetze
hin verteilt, wie unter anderem dem Zivilgesetzbuch, dem
Strafgesetzbuch, dem Gesetz über Cyber-Informationssicherheit,
dem Gesetz über Informationstechnologie, dem
Telekommunikationsgesetz, dem Verbraucherschutzgesetz, dem
E-Transaktionsgesetz, dem Cybersicherheitsgesetz und
einschlägigen Dekreten über die Durchführung der
genannten Gesetze.
Diese Gesetze enthalten Vorschriften, um Spam, Computerviren und
Cyberattacken zu verhindern, erkennen, zu unterbinden und
bekämpfen sowie Informationen, die im Cyberspace ausgetauscht
werden, zu schützen.
Es gibt keine einheitliche Definition der „personenbezogenen
Daten“ in Vietnams Gesetzgebung. Zu den personenbezogenen
Daten zählen allgemein alle Informationen, die zur
Identifizierung einer bestimmten Person genutzt werden können,
einschließlich Informationen über
Zahlungsvorgänge.
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen
geeignete Verwaltungs- und technische Maßnahmen ergreifen, um
die von ihnen gesammelten und gespeicherten personenbezogenen Daten
zu schützen sowie sicherzustellen, dass die personenbezogenen
Daten nicht verloren gehen, gestohlen, offengelegt, verändert
oder ohne Zustimmung zerstört werden.
In Abhängigkeit von der Art des Verstoßes gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen können Verwaltungsstrafen
(Verwarnung, Geldstrafe) und mögliche Abhilfemaßnahmen
oder strafrechtliche Sanktionen Anwendung finden.
Corporate governance
Manager und Führungskräfte von Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaften sind:
• Vorstandsvorsitzender, Mitglied des Vorstands, Vorsitzender
des Gesellschafterausschusses, Mitglied des
Gesellschafterausschusses;
• Director oder General Director, stellvertretender Director
oder stellvertretender General Director, gesetzlicher
Vertreter;
• Hauptbuchhalter, Leiter einer Niederlassung, Leiter einer
Repräsentanz, Abteilungsleiter und dergleichen
gemäß Gesellschaftsvertrag oder Satzung.
Manager und Führungskräfte einer ausländischen
Niederlassung sind:
• Director, stellvertretender Director;
• Hauptbuchhalter, Abteilungsleiter und dergleichen
gemäß den Regeln und Vorschriften für die
Organisation und Betrieb ausländischer Niederlassungen in
Vietnam.
Die Besetzung der Personen muss nach den folgenden Grundsätzen
erfolgen:
• Vorstandsvorsitzende, Vorsitzende des
Gesellschafterausschusses oder Mitglied des Vorstandes, Mitglieder
des Gesellschafterausschusses einer Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaft können nicht gleichzeitig
das Amt eines Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des
Gesellschafterausschusses einer anderen Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaft in demselben Lebens-,
Nichtlebens-, Kranken- oder Rückversicherungssektor in Vietnam
ausüben.
• Ein Director oder General Director einer Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen
Niederlassung in Vietnam kann nicht gleichzeitig für eine
andere Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder
ausländischen Niederlassung in demselben Lebens-,
Nichtlebens-, Kranken- oder Rückversicherungssektor in Vietnam
arbeiten.
• Ein Director oder General Director, Leiter einer
Niederlassung oder Leiter einer Repräsentanz einer
Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft kann nicht
gleichzeitig mehr als ein Amt, wie dem des Leiters einer
Niederlassung oder einer Repräsentanz oder des
Abteilungsleiters in derselben Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaft innehaben. Der Leiter einer
ausländischen Niederlassung in Vietnam ist der gesetzliche
Vertreter und kann gleichzeitig nur ein Amt mehr halten, und zwar
als ein Abteilungsleiter in dieser Niederlassung.
• Demgegenüber darf der Aktuar, der Leiter der
Risikomanagementabteilung oder der Leiter der Compliance-Abteilung
einer Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder einer
ausländischen Niederlassung in Vietnam keine andere leitende
Funktion in demselben Unternehmen ausüben; er darf
gleichzeitig nicht für eine andere Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder eine ausländische
Niederlassung in Vietnam arbeiten. Der Aktuar muss die vom
Finanzminister zugewiesenen Aufgaben erfüllen.
• Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Controller darf
keine andere Führungsposition bei demselben Unternehmen
ausüben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann gleichzeitig
keine andere Position als Controller oder Manager bei einer anderen
Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft, die Vietnam
tätig ist, ausüben.
• Der Hauptbuchhalter, Leiter der Innenrevisionsabteilung in
einer Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder
ausländischen Niederlassung in Vietnam darf keine andere
Position in demselben Unternehmen innehaben; er darf nicht
gleichzeitig für eine andere Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder ausländische
Niederlassung in Vietnam arbeiten.
Prävention von Finanzkriminalität
Mitglied der FATF? Auf der schwarzen Liste der FATF?
Kein Mitglied der FATF und nicht auf der schwarzen Liste.
Dr. Oliver Massmann ist Partner und General Director bei Duane
Morris Vietnam LLC
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