Alle fünf Jahre finden Sozialwahlen statt. Am 12. März 2024 finden in Unternehmen mit mindestens 15 Arbeitnehmern Sozialwahlen zur Abstimmung über die Arbeitnehmervertreter statt. Informieren Sie sich über die einzelnen Schritte und den zeitlichen Ablauf, die zu beachten sind, damit gewährleistet ist, dass Sie die Rechtsvorschriften während dieses wichtigen Wahlverfahrens einhalten.

Der Arbeitgeber muss die Wahlen der Arbeitnehmervertreter organisieren und beaufsichtigen, was zu einigen organisatorischen Fragen führen kann: 

  • Wie wird die Zahl der Beschäftigten im Unternehmen ermittelt?
  • Wie wird die Zahl der zu wählenden ordentlichen Betriebsratsmitglieder und ihrer Stellvertreter berechnet?
  • Wer kann kandidieren und wer ist wahlberechtigt?
  • Welches Wahlsystem wird in meinem Unternehmen angewendet: relative Mehrheit oder Verhältniswahl?
  • Wie sind die Verfahren für die Stimmabgabe im Wahllokal und die Briefwahl?
  • Mit welchen Maßnahmen können Sie Streitfälle oder Herausforderungen während der Sozialwahlen ansprechen und aus der Welt schaffen?
    Und es gibt noch viel mehr wichtige Punkte.

SOZIALWAHL-HELPDESK FÜR ARBEITGEBER

Unsere Teammitglieder sind bestens darauf vorbereitet, alle rechtlichen und praktischen Fragen zu beantworten, vor denen Sie im Zusammenhang mit den Wahlen stehen. Wir haben ein Helpdesk mit spezialisierten Experten für alle Verfahrensaspekte der Sozialwahlen eingerichtet. Sie sind über eine eigene E-Mail-Adresse zu erreichen:

socialelections2024@arendt.com

Unser Team Employment Law, Pensions & Benefits arbeitet täglich eng mit unseren Praxisbereichen zusammen. Daraus ergibt sich eine große Erfahrung mit Projektkoordination und -managment.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.