Alle fünf Jahre müssen die luxemburgischen Arbeitgeber eine Betriebsratswahl abhalten, sofern sie in den zwölf Monaten vor dem ersten Tag des Monats der Wahlankündigung mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Diese Wahlen werden grundsätzlich an einem durch Ministerbeschluss festgelegten Datum abgehalten.

Ein Ministerbeschluss vom 13. Oktober 2023_ über die Festlegung des Datums für die Neuwahl der Betriebsräte für den Zeitraum von 2024 bis 2029, der am 20. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bestimmt den 12. März 2024 zum Datum der Sozialwahlen (Abschluss und Auszählung des Wahlgangs inbegriffen). Unternehmen, deren Arbeitsorganisation die Durchführung des Wahlgangs am 12. März 2024 nicht zulässt, können ausnahmsweise frühestens am 10. März 2024 damit beginnen.

Die Berechnung der Mitarbeiterzahl, die Vorbereitung und die Durchführung dieser Sozialwahlen erfordern größte Aufmerksamkeit, denn sie erfordern die Einhaltung strenger Verfahren mit zwingenden Fristen und obligatorischen Mitteilungen an die verschiedenen beteiligten Parteien, insbesondere das Gewerbeaufsichtsamt (Inspection du travail et des mines – ITM), andernfalls sind sie ungültig.

Bereiten Sie sich in aller Ruhe auf die Sozialwahlen 2024 vor. Unser Team Employment, Pensions & Benefits steht Ihnen zur Seite und begleitet Sie proaktiv, damit Sie diesen Wahltag und seine Vorbereitungsphasen optimal vorausplanen und vorbereiten können_

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.