- UNGARN – Recht & Geschäftsgestaltung
Beschäftigung in Ungarn
- Beschäftigung in Ungarn
Arbeit adelt."
- Leiharbeit in Ungarn
- Selbstständige anstellen"
- Vereinfachtes Beschäftigungsverhältnis (Tagelöhner")
- Entsendung und ihre Auswirkungen
- Geschäftsführung – Bewertung des Rechtsverhältnisses, Konsequenzen (Sozialversicherung, Rente)
- Haftung der Geschäftsführer für Steuerschulden
- Wirtschaftlichkeit und Umstrukturierungen – Grundlagen der (Un)Kündbarkeit
- Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer – Überwachung von Mitarbeiter, Ungarn / GDPR
- Beschäftigung in Ungarn
Leiharbeit in Ungarn
- Leiharbeit in Ungarn 1
Grundbegriffe
- Verleiher: der Arbeitgeber steht mit dem Leiharbeiter zwecks Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsverhältnis
- Entleiher: der Arbeitgeber, unter dessen Leitung der Leiharbeiter vorübergehend Arbeit verrichtet
- überlassener Arbeitnehmer (Leiharbeiter): der Arbeitnehmer, der mit dem Verleiher zur Überlassung in einem Arbeitsverhältnis steht
- Überlassung: die Arbeitsverrichtung des Leiharbeiters für den Entleiher
- Leiharbeit in Ungarn 2
Wer kann Verleiher sein?
- Gesellschaft mit Sitz in einem EWR-Staat + AÜ-Zulassung gemäß Heimatrechts, oder
- GmbH mit Sitz im Inland,
+ die den gesetzlich festgehaltenen Bedingungen entsprechen und von der staatlichen Beschäftigungsbehörde registriert worden sind
- d.h.: Auch ausländische Verleiher müssen in Ungarn von der ungarischen Beschäftigungsbehörde registriert werden.
Welche Behörde? gemäß Sitz aber Sitz in Ausland dann welche Behörde? ?
Deswegen: viele Verleiher gründen in Ungarn extra eine GmbH; Registrierung als Verleiher bei Beschäftigungsbehörde 10 Millionen HUF = ca. 32.000 EUR als Sicherung
- Leiharbeit in Ungarn 3
- Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag mit Verleiher (kommt Zustande zwecks Überlassung)
- Weisungsrecht
Entleiher
- Kündigen kann nur der Verleiher
Entleiher kann Vorschläge" machen
- Lohnzahlung bei Verleiher
aber Zuwendungen neben den Lohn- und Gehaltszahlungen kann direkt der Entleiher leisten
- ! Maximale Dauer der Überlassung
6 Monate innerhalb von 5 Jahren
- ! Diskriminierungsverbot:
gleichmäßige grundlegenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu sichern
- Fahrkosten trägt Verleiher
oft abweichen von diese in der Vereinbarung
- Leiharbeit in Ungarn 4
Vereinbarung zwischen Verleiher und Entleiher:
- über die Aufteilung der Ausübung der Arbeitgeberbefugnis
- über weitere wesentlichen Bedingungen der Überlassung (können teilweise von den gesetzlichen Regeln abweichen)
! Wichtig: Verleiher und Entleiher können nicht in bestimmten Eigentumsverhältnissen stehen
keine Tochtergesellschaft
- Leiharbeit in Ungarn 5
Vor Arbeitsbeginn den Arbeitnehmer informieren:
- Beginn der Überlassung
- Entleiher
- seitens des Entleihers die Arbeitgeberbefugnis ausübende Person
- beim Entleiher maßgebende Arbeitsordnung,
- Ort der Arbeitsverrichtung
- Bedingungen des Berufsverkehrs, Unterbringung und Verpflegung
- Leiharbeit in Ungarn 6
Gleichbehandlung
bezüglich Löhne - ab 184 Tag Arbeitnehmerüberlassung beim gleichen Entleiher
! Tage von verschiedenem Zeiträumen beim gleichen Entleiher zusammenrechnen (innerhalb von 5 Jahren)
Kündigung
Verleiher kann den Arbeitnehmer leicht Kündigen
- Beendigung der Überlassung ist als mit der Tätigkeit des Verleihers zusammenhängender Grund anzusehen.
- Die Kündigungsfrist ist 15 Tage.
- Entleiher informiert Verleiher über Pflichtverletzung durch der Arbeitnehmer. Verleiher kann dem Arbeitnehmer kündigen.
- Beschäftigung in Ungarn
Selbstständige anstellen"
- Selbstständige anstellen" 1
Merkmale der Selbständigkeit
- Werkvertrag (Zielerreichung),
Dienstvertrag (spezielle Aufgabe)
- Auftraggeber kann bei mangelhafter Ausführung des Auftrags die Annahme verweigern
- Unternehmerrisiko
- keine strenge/enge Direktionsrechte, Weisungsgebundenheit, arbeitsbegleitende Verhaltensregeln
- Einsetzung eigenes Mittels zur Leistung
- Merkmale des unternehmerischen
Handelns
- Beruf, Tätigkeit
- Verpflichtung (Umsatz)steuer zu entrichten
- Erscheinung des Auftragnehmers nach außen wie ein Unternehmer (Unternehmerinitiative, eigene Briefköpfe)
- z.B. freie Entscheidung über Art und Umfang von Werbemaßnahmen
- Beschäftigung von weiteren Hilfskräften
- Abrechnung durch Rechnung, nach Zielerreichung/nach geleisteten Stunden, Preise selbst gestalten (vs. Bezahlung nach Festbeträgen)
- keine vereinbarte Vergütung bei Urlaub oder Krankheit
- Selbstständige anstellen" 2
- als Einzelunternehmer registrieren oder
- Gesellschaft gründen (GmbH)
- Vorteilhafte Steuerzahlung:
Pauschalsteuer für gering besteuerte
Unternehmen (KATA)
- Unter 12 Mi HUF = ca. 38.700 EUR pro Jahr
- 50.000 HUF = ca. 160 EUR pauschale Steuer pro Monat
- Beschäftigung in Ungarn
Vereinfachtes Beschäftigungsverhältnis (Tagelöhner")
- Vereinfachtes Beschäftigungsverhältnis (Tagelöhner")
Tagelöhner und Saisonarbeiter (Landwirtschaft, Tourismus)
- Stundenlohn (Tagelohn) mindestens:
- 85% des Minimallohns (795 HUF = ca. 2,56 EUR pro Stunde): 675 HUF = ca. 2,08 EUR pro Stunde
- 87% des garantierten Lohnminimums
(1038 HUF = ca. 3,35 EUR pro Stunde): 903 HUF = ca. 2,91 EUR pro
Stunde
- Bei Facharbeiten
- pauschal Sozialabgaben: 1.000 HUF
(Saisonarbeiter: 500 HUF)
- Nur bis zum Tagelohn i.H.v. 12.700 HUF
- 5 Tage pro Woche, 15 Tage pro Monat
- Maximal 20% der Arbeitnehmer als Tagelöhner bei dem gleichen Arbeitgeber
- Einkommensteuergrenze
! relativ flexibles Arbeitskraftsmanagement
- Beschäftigung in Ungarn
Entsendung und ihre Auswirkungen
- Entsendung und ihre Auswirkungen 1
Vom Arbeitsvertrag abweichende Beschäftigung
Der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer vorübergehend
- in einem vom Arbeitsvertrag abweichenden Arbeitsbereich bzw.
- an einer solchen Arbeitsstelle oder
- bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigen.
- Entsendung vom arbeitsrechtlichen Aspekt
- Entsendung vom einkommensteuerrechtlichen Aspekt (Ausland)
sog. dauerhafte Entsendung"
- Entsendung vom
sozialversicherungsrechtlichen Aspekt (Ausland)
sog. dauerhafte Entsendung"
- Entsendung und ihre Auswirkungen
Entsendung vom arbeitsrechtlichen Aspekt
- Maximal 44 Tage pro Jahr
- Ausnahmen (Schwangerschaft, Alleinerziehende, Pflege eines Angehörigen, Gesundheitsschädigung)
- Verhältnismäßigkeit
- Muss extra Tagesgeld gezahlt werden (Inland, Ausland)
- Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen des Gastlandes
- Mindestlohnsätze
- Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Bedingungen für die Einstellung von Arbeitskräften über Zeitarbeitsfirmen
- Beschäftigungsbedingungen für Schwangere und Jugendliche; Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie weitere Regeln, um Diskriminierung zu verhindern
- Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten
- Entsendung und ihre Auswirkungen 2
Entsendung vom einkommensteuerrechtlichen Aspekt (Ausland) sog. dauerhafte Entsendung"
Einkommensteuer
- Im Falle von Entsendung für weniger als sechs Monaten: die Einkommensteuer muss nicht im Gastland gezahlt werden
- + nationale Regel + bilaterale
Abkommen
- Entsendung und ihre Auswirkungen 3
Entsendung vom sozialversicherungsrechtlichen Aspekt (Ausland) sog. dauerhafte Entsendung"
Sozialabgaben
- Im Falle von Entsendung für weniger als 2 Jahren: Versicherung über die Sozialversicherung des Heimatlandes
- Im Falle von Entsendung für mehr als 2 Jahren: ins Sozialversicherungssystem des Beschäftigungslandes wechseln; Verlängern bei einigen Sonderfällen
! Mittelung an Behörde des Gastlands
Entsendung nach Ungarn als Gastland: Formular A1 (früher E101)
- Beschäftigung in Ungarn
Geschäftsführung – Bewertung des Rechtsverhältnisses, Konsequenzen (Sozialversicherung, Rente)
- Geschäftsführung – Bewertung des Rechtsverhältnisses, Konsequenzen (Sozialversicherung, Rente) 1
Abgrenzung von Dienstvertrag und Arbeitsvertrag bei Geschäftsführern:
- Dienstvertrag - Durchaus Ähnlichkeiten mit einem Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist immer auch ein Dienstvertrag, gleichzeitig ist ein Dienstvertrag nicht auch immer ein Arbeitsvertrag.
- Dienstvertrag –
Hauptunterschiede vom Arbeitsvertrag:
- keine Weisungsgebundenheit
- Abweichung von gesetzlichen Kündigungsfristen
- breitere unternehmerische Entscheidungsfreiheit
- Sozialabgaben
- Geschäftsführung – Bewertung des Rechtsverhältnisses, Konsequenzen (Sozialversicherung, Rente) 2
In Ungarn drei Hauptformen des Verhältnisses:
1. Arbeitsverhältnis
2. Dienstvertrag, wenn der GeFü auch Gesellschafter ist
vom sozialversicherungsrechtlichen Aspekt sog. hauptamtlicher gesellschaftlicher Unternehmer" (Voraussetzung: keine Arbeitsverhältnis über 36 Stunden bei anderer Gesellschaft)
3. Dienstvertrag, wenn der GeFü kein Gesellschafter ist
- Geschäftsführung – Bewertung des Rechtsverhältnisses, Konsequenzen (Sozialversicherung, Rente) 3
Sozialversicherungsabgaben
1. Arbeitsverhältnis
- 10% Rentenversicherungsbeitrag,
- 3% finanzieller Krankenversicherungsbeitrag,
- 4% realer Krankenversicherungsbeitrag,
- 1,5% Arbeitsmarktbeitrag,
- 19,5% Sozialbeitragssteuer
2. Dienstvertrag (Gesellschafter)
- 10% Rentenversicherungsbeitrag (Grundlage: mindestens Minimallohn/garantiertes Lohnminimum)
- 8,5% Krankenversicherungs- und Arbeitsmarktbeitrag (Grundlage: mindestens 150% des Minimallohns/garantiertes Lohnminimums)
- 19,5% Sozialbeitragssteuer (Grundlage: mindestens 112,5% des Minimallohns /garantiertes Lohnminimums)
3. Dienstvertrag (kein Gesellschafter)
- 10% Rentenversicherungsbeitrag,
- 3% finanzieller Krankenversicherungsbeitrag,
- 4% reale Krankenversicherungsbeitrag
- 19,5% Sozialbeitragssteuer
- Beschäftigung in Ungarn
Haftung der Geschäftsführer für Steuerschulden
- Haftung der Geschäftsführer für Steuerschulden 1
Gegenüber der Gesellschaft:
- Schaden aus fahrlässiger Geschäftsführung
- insb. Fahrlässigkeit bei Betriebsprüfung
Typischer Fall: keine richtige Vorbereitung der Mitarbeiter auf Betriebsprüfung (falsche Erklärungen von den Mitarbeiter, Unterlassungen von den Mitarbeiter)
! Interne Regel für Betriebsprüfung vorbereiten + Schulung der Mitarbeiter
- Haftung der Geschäftsführer für Steuerschulden 2
Gegenüber Finanzamt:
- nur in besonderen Fällen
Typischer Fall: wenn der Geschäftsführer vorsieht, dass die Gesellschaft die Steuerschulden nicht einzahlen werden kann, geht trotzdem nicht im Interesse des Finanzamtes als Gläubiger vor
zurzeit ca. 600 Verfahren
! Die Daten bezüglich Privatvermögen
des Geschäftsführers stehen dem Finanzamt
detailliert zur Verfügung.
Effektive Vollstreckung durch Finanzamt
- Haftung der Geschäftsführer für Steuerschulden 3
In 2018 neue prozessrechtliche Gesetze
Strengere prozessuale Regeln kleinere Spielraum
Im Berufungsverfahren keine neue Nachweise, keine neue Fakten Fehler zu korrigieren wird schwerer
- Beschäftigung in Ungarn
Wirtschaftlichkeit und Umstrukturierungen – Grundlagen der (Un)Kündbarkeit
- Wirtschaftlichkeit und Umstrukturierungen – Grundlagen der (Un)Kündbarkeit
Kündigung aus betrieblichen Gründen
- bei dem Arbeitgeber eingetretenen Änderung
- wirtschaftliches Interesse des Arbeitgebers als Kündigungsgrund
- Umstrukturierung innerhalb der Gesellschaft
- Auflösung der Arbeitsbereichs der Mitarbeiters
! Regeln der Massenentlassung
berücksichtigen
! Frühzeitige Planung
der Umstrukturierung
- Beschäftigung in Ungarn
Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer
-
Überwachung von Mitarbeiter, Ungarn / GDPR
- Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer – Überwachung von Mitarbeiter, Ungarn / GDPR
Der Arbeitgeber darf die Arbeitnehmer nur bezüglich ihres Verhaltens im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis überwachen.
- Die Überwachung des Arbeitgebers und die dabei angewandten Mittel und Methoden dürfen nicht mit einer Verletzung der Menschenwürde einhergehen.
- Das Privatleben der Arbeitnehmer darf nicht kontrolliert werden.
- Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer im Voraus über die Anwendung der technischen Mittel informieren, die zur Überwachung der Arbeitnehmer dienen.
- Kameras in den Räumlichkeiten
- Kontrolle am Arbeitsplatz, PC-Überwachung, Navigationsgeräte
- Verwaltung der (persönlichen) Daten des Arbeitnehmers
- Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer – Überwachung von Mitarbeiter, Ungarn / GDPR
Kameras in den Räumlichkeiten
Gesetzliche Lage:
- Rahmengesetze:
GDPR + Infogesetz
- Spezielle Gesetze:
- Arbeitsgesetzbuch
- Gesetz über Personen- und Vermögenschutz, sowie Privatdetektivtätigkeit
- Persönlichkeitsrechte von Arbeitnehmer – Überwachung von Mitarbeiter, Ungarn / GDPR
Kameras in den Räumlichkeiten
Besonders zu berücksichtigen:
- Installierung (Position) der Kameras
- Einsicht in die Kameraaufnahmen (sog. benannter Arbeitnehmer", Geschäftsführer, eventuell z.B. kaufmännischer Leiter, Lagerleiter)
- Dauer der Speicherung
- Auswertung der Aufnahmen
- bei begründeten Verdacht von begangenen Ordnungswidrigkeit/Straftat
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.