Verschärfung des EPR-Systems ab dem 1. April
Seit der Einführung des Systems der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) war es eine offene Frage, wann die Nationale Abfallwirtschaftsbehörde (OHH) mit der strikten Kontrolle der EPR-Verpflichtungen beginnt und wann betroffene Unternehmen mit erheblichen Strafen rechnen müssen. Nun ist die Zeit gekommen: Ab dem 1. April 2025 wird die EPR-Strafe nach speziellen Regeln verhängt, und säumige Unternehmen müssen mit einer Sanktion in Höhe von bis zu 50 % der ausstehenden Zahlungen rechnen.
EPR-System – Was ändert sich ab dem 1. April?
Nach den geltenden Vorschriften liegt das Recht zur Kontrolle der EPR-Verpflichtungen bei der OHH und nicht bei MOHU, dem Inhaber der Konzessionsrechte. Bisher fanden zwar EPR-Prüfungen statt, diese beschränkten sich jedoch weitgehend auf Datenabgleiche und führten nicht zu ernsthaften Sanktionen für Unternehmen, die ihre EPR-Verpflichtungen umgangen haben.
Intensivere EPR-Kontrollen
Die April-Änderung gibt der OHH nun alle Mittel an die Hand, um effektiv gegen Unternehmen vorzugehen, die ihren EPR-Pflichten nicht nachkommen. Künftig wird die Anzahl der Kontrollen voraussichtlich steigen, wobei auch Vor-Ort-Prüfungen der Geschäftstätigkeit der Unternehmen durchgeführt werden können."
Folgen der Nichtmeldung von EPR-Daten
Wie bei jeder neuen Verpflichtung wird auch im EPR-Bereich eine neue Ära" eingeläutet: Unternehmen, die ihren EPR-Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen.
Höhe der EPR-Strafe
Die Änderung der Regierungsverordnung zur Abfallwirtschaftsstrafe, die am 1. April 2025 in Kraft tritt, schafft alle Voraussetzungen dafür, dass die Abfallwirtschaftsbehörde wirksame Sanktionen – die sogenannte EPR-Strafe – gegen Trittbrettfahrer verhängt.
Wie hoch kann die EPR-Strafe ausfallen?
Nach den neuen Vorschriften muss ein Unternehmen, das:
- Keine Daten zu den von ihm in Verkehr gebrachten zirkulären Produkten meldet, neben der Nachzahlung der EPR-Gebühr eine Strafe in Höhe von 50 % des ausstehenden Betrags zahlen.
- Falsche EPR-Datenmeldungen abgibt und dadurch weniger EPR-Gebühren zahlt, mit einer Strafe von 50 % des nicht gemeldeten Betrags rechnen.
- Mehrere Produktströme falsch meldet, mit einer kumulierten EPR-Strafe für jede betroffene Produktkategorie rechnen.
Was können betroffene, aber noch nicht registrierte Unternehmen tun?
Mit der Einführung des EPR-Sanktionssystems gibt es keinen Spielraum für Verzögerungen mehr. Unternehmen, die sich noch nicht für das EPR-System registriert haben, sollten dies dringend nachholen und sicherstellen, dass sie:
- Ein EPR-Register führen,
- Die EPR-Datenmeldungen korrekt einreichen,
- Die EPR-Gebühren fristgerecht zahlen.
Versäumnisse haben nun nicht nur administrative, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen. Mit Unterstützung eines erfahrenen Beraters können Strafen jedoch noch vermieden und die EPR-Pflichten rechtskonform erfüllt werden.
Die Herausforderungen der hybriden Regulierung
Das EPR-System ist eine spezielle hybride Regulierung, die sowohl Elemente des früheren Produktgebührensystems als auch der Abfallwirtschaftsvorschriften kombiniert. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Produktgebühr früher von der Steuerbehörde (NAV) verwaltet wurde, während das EPR-System nun in ein Konzessionsmodell überführt wurde, bei dem die Einnahmen nicht in die Staatskasse fließen, sondern dem Konzessionsbetreiber MOHU zufließen.
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