Die Europäische Kommission (Kommission) hat am 8. Februar 2017 ein Bußgeld in Höhe von € 68 Mio. verhängt, da die betroffenen Unternehmen Preise für den Ankauf gebrauchter Autobatterien festgesetzt hatten. Die Entscheidung ist nun veröffentlicht worden.

Die Kommission weist hierzu auf die mögliche Geltendmachung von Kartellschadensersatz hin. Dazu ein HINWEIS in eigener Sache (s. unten): Zum Kartellschadensersatz findet am 8. Dezember 2017 ein Seminar mit Dr. Tilman Makatsch von der Deutschen Bahn und Dr. Sascha Dethof statt.

Kartell

Im Zeitraum zwischen dem 23. September 2009 und dem 26. September 2012 beteiligten sich nach den Feststellungen der Kommission die Unternehmen (s. unten) an einem Kartell. Sie trafen Absprachen über das Preisverhalten (Richtpreise, Höchstpreise oder pauschale Preisnachlässe) beim Kauf von gebrauchten Bleiakkumulatoren in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden.
Zweck des Kartells, so die Kommission, war die Beschränkung des Wettbewerbs auf dem Markt für gebrauchte Bleiakkumulatoren durch Festsetzung der Kaufpreise für diese Produkte mit dem Ziel, die Preise zu senken oder ihren Anstieg zu verhindern. Die vier Kartellbeteiligten vereinbarten demnach, die den Lieferanten gewährten Preise entweder auf einer bestimmten Höhe zu belassen oder sie um einen bestimmten Betrag zu reduzieren, in einigen Fällen durch schrittweise Preissenkungen über einen bestimmten Zeitraum hinweg.

Entscheidung

Die Kommission verhängte die folgenden Geldbußen:

  • gegen Campine NV und Campine Recycling NV (gesamtschuldnerisch): 8 158 000 EUR;
  • gegen Eco-Bat Technologies Ltd und Berzelius Metall GmbH (gesamtschuldnerisch): 32 712 000 EUR;
  • gegen Johnson Controls, Inc., Johnson Controls Tolling GmbH & Co. KG und Johnson Controls Recycling GmbH (gesamtschuldnerisch): 0 EUR (Kronzeuge);
  • gegen Recylex SA, Fonderie et manufacture de métaux SA und Harz-Metall GmbH (gesamtschuldnerisch): 26 739 000 EUR.

Schadensersatz

Die Kommission weist ausdrücklich in ihrer Entscheidung auf die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen hin. Nach dem Willen der Kommission und des deutschen Gesetzgebers soll die Durchsetzung der Kartellschadensersatzansprüche gefördert werden. Daher wurde im Juni 2017 im Zuge der 9. GWB-Novelle das Kartellrecht entsprechend angepasst.

HINWEIS in eigener Sache (s. unten): Zum Kartellschadensersatz findet am 8. Dezember 2017 ein Seminar mit Dr. Tilman Makatsch von der Deutschen Bahn und Dr. Sascha Dethof statt. Informationen und Anmeldung

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