Eintragung einer Marke in Liechtenstein – Gründe, Schutz und Vorgehen
Eine Marke kann immensen Wert bergen, man denke beispielsweise an Apple, Google oder Amazon. Marken sind ein Profilierungsmerkmal für Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen und kann sich ein Unternehmen dadurch von der Konkurrenz abheben. Es gilt daher die eigene Marke bestmöglich zu schützen.
Eingangs stellt sich natürlich die Frage, was denn überhaupt eine Marke ist. Gemäss dem in Liechtenstein geltenden Markenschutzgesetz handelt es sich bei einer Marke um ein Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von solchen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Marken können insbesondere Wörter, Buchstaben, Zahlen, bildliche Darstellungen, dreidimensionale Formen oder Verbindungen solcher Elemente untereinander oder mit Farben sein. Es handelt sich bei Marken um ein entscheidendes Merkmal sich von der Konkurrenz abzuheben, sie liefern Wiedererkennungswert, beeinflussen das Gesamtbild eines Unternehmens und können zudem auch Vertrauen stiften. Der Stellenwert von Marken ist daher keinesfalls zu unterschätzen.
Umso wichtiger ist es, die eigene Marke auch ausreichend zu schützen. Der Markenschutz verleiht dem Inhaber der Marke nämlich das ausschliessliche Recht, die Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen sowie darüber zu verfügen. Darüber hinaus kann der Markeninhaber unter Umständen anderen verbieten, eine identische oder ähnliche Marke für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.
Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Markenregister und steht demjenigen zu, der die Marke zuerst hinterlegt hat. Bevor eine Marke eingetragen werden soll, empfiehlt es sich daher in den einschlägigen Registern zu prüfen, ob bereits eine derartige oder ähnliche Marke besteht. Dies könnte insbesondere nachfolgende Markenstreitigkeiten vermeiden. Um eine Marke eintragen zu lassen, muss sodann jedenfalls ein entsprechendes Gesuch bei der zuständigen Behörde eingereicht sowie die anfallenden Gebühren bezahlt werden. Das zuständige Amt prüft, ob die Erfordernisse zur Eintragung erfüllt sind. Beispielsweise wird das Eintragungsgesuch unter anderem zurückgewiesen, wenn irreführende Zeichen oder Zeichen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstossen, verwendet werden. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen hingegen erfüllt, wird die Marke in das Markenregister eingetragen.
Prinzipiell kommt nach erfolgter Markeneintragung dem
Markeninhaber der oben genannte Markenschutz zu. Die Eintragung ist
während zehn Jahren vom Hinterlegungsdatum an gültig,
kann jedoch auch verlängert werden. Zu bedenken ist jedoch,
dass die Marke auch gebraucht werden sollte, zumal der
Nichtgebrauch negative Folgen nach sich ziehen kann.
Welche Möglichkeiten hat man denn nun in der Praxis, wenn man
in seinem Markenrecht verletzt wurde? Das liechtensteinische
Markenschutzgesetz sieht hierfür eigene Bestimmungen
hinsichtlich des Rechtsschutzes vor. So kann etwa bei erfolgter
Markenrechtsverletzung auf Verlangen des Verletzten ein
Strafverfahren eingeleitet werden; vom Fürstlichen Landgericht
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen mitunter bestraft, wer vorsätzlich das
Markenrecht eines anderen verletzt, indem er sich beispielsweise
die Marke des anderen anmasst oder diese nachmacht oder nachahmt.
Markenrechtsverletzungen könnten aber auch zivilrechtliche
Verfahren nach sich ziehen; das Fürstliche Landgericht kann
unter anderem eine drohende Verletzung verbieten oder eine
bestehende Verletzung beseitigen. Ebenfalls könnte unter
Umständen je nach Einzelfall Schadenersatz geltend gemacht
werden.
Am Rande wird darauf hingewiesen, dass die gesamten oben getätigten Ausführungen sich auf das liechtensteinische Markenrecht sowie die Eintragung im liechtensteinischen Markenregister beziehen. Dies ist abzugrenzen von einer internationalen Hinterlegung oder einer europaweiten Hinterlegung einer Marke. Um Markenschutz auch in anderen Ländern zu erlangen, stehen je nach Einzelfall und Wunsch verschiedene Wege offen.
Zusammenfassend ergibt sich aus dem Erwähnten, dass die Eintragung einer Marke sowohl Kosten als auch Mühe sparen kann. Nicht nur bringt dies die Freiheit unter der Marke zu handeln, sondern auch die Option mit der Marke effizient Profit zu schlagen. Um eine allfällige Eintragung ordnungsgemäss vorzunehmen sowie auch eventuelle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Marken fundiert und effizient zu lösen, empfiehlt sich jedenfalls der Beizug rechtlichen Rats.
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