Einmal im Jahr können Unternehmen erklären, dass sie Körperschaftsteuerzahler werden möchten. Die Wahl dieser Form kann eine Reihe von Vorteilen haben, wie zum Beispiel Steuereinsparungen durch die Aufteilung von Verlusten innerhalb einer Gruppe und die Reduzierung der Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen. Zudem können in manchen Fällen Steuervorteile besser genutzt werden.

Wer kann einen Gruppensteuerpflichtigen gründen?

Als Steuersubjekt der Gruppenbesteuerung zu gelten, kann von verbundenen Unternehmen gewählt werden und wird mit Genehmigung der Steuerbehörde möglich. Alle zukünftigen Mitglieder der Gruppe müssen gemeinsam schriftlich die Bildung der Gruppe beantragen. Ein neues Gruppenmitglied kann zu einem späteren Zeitpunkt beitreten, wenn dies vom Gruppenvertreter und dem beitretenden Steuerpflichtigen schriftlich beantragt wird.

Die Eigentumskonzentration ist Voraussetzung für die Gruppenbesteuerung. Teilnehmende Gruppenmitglieder müssen eine Zugehörigkeit von mindestens 75 % der Stimmrechte aufweisen. Ihre Bilanzstichtage müssen übereinstimmen und sie müssen ihre Bücher in derselben Währung führen. Darüber hinaus muss jedes Gruppenmitglied seinen Abschluss entweder nach ungarischer Rechnungslegung oder nach IFRS erstellen.

Wie funktioniert die Gruppenbesteuerung?

Vor dem Finanzamt wird die Körperschaftsteuergruppe durch den Gruppenvertreter vertreten, der eine gesonderte Gruppenidentifikationsnummer erhält. Der Gruppenvertreter muss besondere Aufzeichnungen über die Einzelheiten der Gruppensteuerberechnung führen. Sowohl die Gruppenmitglieder als auch der Gruppenvertreter müssen sich beim Finanzamt registrieren. Jedes Gruppenmitglied muss weiterhin eine separate Steuererklärung erstellen, die in einer einer Steuererklärung gleichwertigen Erklärung an das Finanzamt zu übermitteln ist. Der Abzug der Steuerbemessungsgrundlage muss jedoch auch dem Konzernvertreter übergeben werden, der auf den so erhobenen Daten die Konzernsteuererklärung erstellt.

Warum lohnt es sich?

1. Die Verlustverwendung kann aufgeteilt werden - Die im Steuerjahr von der Gruppe zu entrichtende Körperschaftsteuer wird unter den Gruppenmitgliedern im Verhältnis zu den individuell ermittelten positiven Steuerbemessungsgrundlagen aufgeteilt. Liegt ein Gruppenmitglied mit negativer Bemessungsgrundlage vor, kann dieses negative die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage auf Gruppenebene und damit die auf jedes Gruppenmitglied zu zahlende Steuer unter gewissen Einschränkungen mindern. Der Gruppenvertreter gibt die an jedes Gruppenmitglied zu zahlende Steuer in der Gruppenkörperschaftsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt ab.

2. Für inländische Transaktionen zwischen Mitgliedern ist keine Verrechnungspreisaufzeichnung erforderlich.

3. Steueranreize, insbesondere Entwicklungssteueranreize, können viel besser genutzt werden. - Wenn der verlustbringende Entwicklungssteuerzahler Mitglied eines Gruppen-Körperschaftsteuerpflichtigen ist, dessen andere Tochtergesellschaften profitabel sind, können die gewinnbringenden Mitglieder den Verlust bis zu 50 % der positiven Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage des Konzerns verwenden. Somit muss das investierende Unternehmen keine Verluste aufschieben und hat in seinen gewinnbringenden Jahren keine aufgeschobenen Verluste mehr, die die Nutzung des Vorteils einschränken würden.

Es lohnt sich daher, den Aufbau und die Besteuerung der Gruppe mit Hilfe von Experten zu planen und darüber hinaus ist es sinnvoll, einen Steuerberater in die Erstellung und Prüfung der jährlichen Steuerschätzungen während der Geschäftstätigkeit des Konzerns einzubeziehen.

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