In den letzten Jahrzehnten ist es zu einer rasanten Weiterentwicklung der digitalen Welt gekommen. Informations- und Kommunikationstechnologien vereinfachen alltägliche Handlungen und Aufgaben. Jedoch geht der technologische Fortschritt auch mit zunehmender Kriminalität im Zusammenhang mit digitalen Mitteln einher, sodass nationale Vorschriften hierfür teilweise nicht mehr ausreichend waren bzw. sind.

Um Abhilfe zu schaffen, arbeitete der Europarat das Übereinkommen über Computerkriminalität (Cybercrime Convention) aus, welches am 01.07.2004 in Kraft getreten ist. Derzeit sind mehr als 60 Staaten Vertragsparteien des Übereinkommens – darunter die Vereinigten Staaten, Kanada, Japan, Australien, Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich, Liechtenstein, etc.

Beim Cybercrime Übereinkommen handelt es sich um das erste internationale Abkommen, welches einen Rechtsrahmen für die Bekämpfung von über das Internet oder andere Computernetze begangenen Straftaten bietet.

Das Übereinkommen enthält materielle Straftatbestände, die von den Vertragsparteien ins nationale Recht umzusetzen sind, sohin harmonisiert werden sollen. Hier ist insbesondere zu erwähnen, dass unter anderem Computerbetrug, Datendiebstahl, Hacking oder auch Urheberrechtsverstösse unter Strafe zu stellen sind.

Um diverse Verstösse verfolgen zu können, umfasst das Übereinkommen auch spezielle Befugnisse der zuständigen Behörden, bspw. Regelungen betreffend Fragen der Beweiserhebung und Beweissicherung von elektronischen Daten; dazu gehören die rasche Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten, ebenso die umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten.

Die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen wird ebenfalls in dem Übereinkommen geregelt, wodurch insbesondere der Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr zwischen den Vertragsparteien schnell und effizient gestaltet werden soll.

Das Cybercrime Übereinkommen ist – vor allem aufgrund seines innovativen Charakters, welcher an die Besonderheiten der digitalen Welt anknüpft – eines der bedeutendsten internationalen Strafrechtsübereinkommen. Ausgestaltet ist es in der Weise eines Rahmenübereinkommens, sodass es auch in Zukunft Weiterentwicklungen zulässt.

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