Laut einer Mitteilung des russischen Bundeskartellamts (FAS) vom 23.09.2019 hat die Eurasische Wirtschaftskommission in Zusammenarbeit mit FAS erstmals ein Russland und Kasachstan umfassendes Kartell aufgedeckt und Bußgelder für die beteiligten Unternehmen und deren Geschäftsführer verhängt. Zwar sind die verhängten Bußgelder gering, jedoch bestätigt dieser Fall die Tendenz einer wachsenden Verfolgung von Kartellrechtsverstößen in der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).

Die kartellrechtlichen Regelungen der EAWU sind daher beim Vertrieb in den betreffenden Ländern verstärkt in Betracht zu ziehen. Das gilt insbesondere bei der exklusiven Zuweisung von Vertriebsgebieten für die einzelnen Länder oder der Festsetzung von unterschiedlichen Preisen in den einzelnen EAWU-Mitgliedsstaaten.

Die Mitgliedsstaaten der EAWU sind Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisien. Die Eurasische Wirtschaftskommission hat, ähnlich wie die EU-Kommission in der Europäischen Union, die Kompetenz, grenzüberschreitende Kartellrechtsverstöße im EAWU-Binnenmarkt zu verfolgen und zu ahnden. Bei der Ausübung dieser Kompetenz steht die Eurasische Wirtschaftskommission noch am Anfang, so dass die bisherige Praxis überschaubar ist. Bereits 2016 hatte Caterpillar nach einer Untersuchung durch die Eurasische Wirtschaftskommission seine Vertriebsverträge geändert, die vorher exklusive Vertriebsrechte für die einzelnen EAWU-Mitgliedsstaaten vorsahen. Im Jahr 2017 stellte die Eurasische Wirtschaftskommission in einem Verfahren bezüglich PAO NLMK und OOO VIZ Steel den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Festsetzung von unterschiedlichen Preisen für Händler in verschiedenen EAWU-Mitgliedsstaaten fest.

In dem jetzt vorliegenden Fall hatte das kasachische Wirtschaftsministerium Anfang 2018 bei der Eurasischen Wirtschaftskommission einen Antrag auf Überprüfung von möglichen Kartellrechtsverstößen unter dem EAWU-Kartellrechtsregime durch das russische Unternehmen ZAO Delrus" gestellt. Im Laufe der Ermittlungen wurde die Eurasische Wirtschaftskommission durch das russische Bundeskartellamt (FAS) unterstützt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die russische Delrus" und die kasachische Delrus RK" ihre Dominanz auf dem Markt der technischen Wartung von Medizintechnik für die geographische Aufteilung des Marktes ausgenutzt haben. So hatte sich die kasachische Gesellschaft Scuderia" an die russische Delrus" mit der Bitte um Leistungen zur Kalibrierung von Ultraschallgeräten Fibroskan gewandt. Delrus" lehnte einen Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen ab und verwies an die kasachische Delrus RK", bei der diese Leistung allerdings 2,5 mal mehr gekostet hätte.

Die Eurasische Wirtschaftskommission stellte zwischen diesen beiden Gesellschaften eine Kartellvereinbarung fest. Das Vorliegen einer solchen Vereinbarung werde unter anderem durch die Verweigerung des Vertragsabschlusses durch die russische Gesellschaft Delrus" mit dem kasachischem Besteller und Verweis an den Konkurrenten aus Kasachstan bestätigt, obwohl die russische Gesellschaft die Möglichkeit hatte, die Leistungen selbst zu erbringen. Die Konkurrenten hätten Kenntnis voneinander gehabt, hätten eine ständige Korrespondenz geführt und die Kunden aneinander entsprechend der geographischen Lage verwiesen und verteilt. Die Eurasische Wirtschaftskommission verhängte Bußgelder i.H.v. etwa RUB 500.000 für die beteiligten Unternehmen. Außerdem wurden den Geschäftsführern der ZAO Delrus" und der TOO Delrus RK" jeweils Bußgelder auferlegt.

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