Wenn das Geschäft endet –

geordneter Rückzug aus Ungarn

  • Auflösungsformen eines Wirtschaftsunternehmens

Alles was einen Anfang hat, hat auch ein Ende! " [Das Orakel aus Matrix Revolutions]

  • Auflösungsformen eines Wirtschaftsunternehmens
  • Freiwillige Liquidation und Insolvenz einer GmbH
  • Löschung einer Zweigniederlassung
  • Steuerliche und sonstige Aspekte/Tipps
  • Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers
  • Freiwillige Liquidation und Insolvenz einer GmbH

freiwillige Auflösung (Liquidation)

  • zahlungsfähige Gesellschaft
  • aufgrund einer Entscheidung der Gesellschafter
  • die Gläubigerforderungen müssen befriedigt werden
  • dient der geordneten wirtschaftlichen Abwicklung bei der Beendigung

Insolvenz

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Einleitung:
    • in der Regel auf Antrag von Gläubiger erfolglosen

Zahlungsaufforderung + 20 Tage

  • auf Antrag von der Gesellschaft selbst:

~ Konkursverfahren/Vergleichsverfahren

  • vom Amts wegen: z.B. bei Liquidation Zahlungsunfähigkeit
  • Gläubiger werden in niedrigen Quoten befriedigt
  • dient möglichst beste Befriedigung der Gläubiger, Versuch einer möglichst guten Betriebswirtschaft
  • Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers 1
  • Insolvenzantragspflicht des Geschäftsführers 2
  • Freiwillige Liquidation und Insolvenz einer GmbH

Die freiwillige Auflösung (Liquidation)

  • dient der geordneten wirtschaftlichen Abwicklung bei der Beendigung
  • einer zahlungsfähigen Gesellschaft
  • aufgrund einer Entscheidung der Gesellschafter.
  • Während einer solchen Liquidation begleicht die Gesellschaft ihre Forderungen,
  • schließt ihre Geschäfte ab und
  • teilt ihr Vermögen unter den Gesellschaftern auf. Im Folge des Verfahrens wird die Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger aufgelöst und aus dem Firmenbuch gelöscht.

! auch bei den für einen befristeten

Zeitraum gegründete Gesellschaften

  • Vorbereitung einer Liquidation
  • die Gesellschafter die Auflösung entscheiden
  • ist zu prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft die Gläubigerforderungen deckt  Ansonsten gilt die Gesellschaft als überschuldet und die Hauptvoraussetzung für eine Liquidation (nämlich die Zahlungsfähigkeit) ist nicht gegeben.  bleibt nur das Insolvenzverfahren übrig
  • daneben kann die Gesellschaft statt Auflösung ohne Rechtsnachfolger eine Auflösung mit Rechtsnachfolger, z.B. Umwandlung, Verschmelzung, bzw. Spaltung wählen
  • buchhalterischen, arbeitsrechtlichen und steuerlichen Aspekte der Liquidation vorbereitet werden

! relativ knappe Fristen 

! unerwartete Problemen

  • Eröffnung der Liquidation Eröffnungsbeschlüsse

Die Liquidation wird mit dem Eröffnungsbeschlüsse der Gesellschafter eingeleitet:

  • über die Auflösung der Gesellschaft ohne Rechtsnachfolger,
  • über den Zeitpunkt des Liquidationsbeginns,
  • über die Bestellung des Liquidators zur umfassenden Abwicklung der Auflösung,
  • über die weitere Vorgehensweise bezüglich den Firmen, an denen die aufzulösende Firma beteiligt ist.

! einfache Mehrheit,

sofern im Gesellschaftsvertrag

nicht anderes vorgesehen ist

  • Aufgaben des früheren Geschäftsführers

Aufgaben des früheren Geschäftsführer innerhalb von 30 Tagen nach Liquidationsbeginn:

  • einen Abschlussbericht zum Stichtag vor dem Liquidationsbeginn zu erstellen,
  • die abschließenden Steuererklärungen für das betroffene Geschäftsjahr beim Finanzamt einzureichen

! bei Liquidationsbeginn z.B. am 1. September, sind die tätigkeitsabschließenden Steuererklärungen für den Zeitraum zwischen 1.Januar - 31. August einzureichen),

  • die Geschäftsunterlagen dem Liquidator zu übergeben,
  • die Arbeitnehmer, die Gewerkschaften bzw. den Betriebsrat über die Einleitung der Liquidation zu informieren
  • Eröffnung der Liquidation - Liquidator

Der Liquidator tritt an die Stelle des Geschäftsführers

  • in der Regel der frühere Geschäftsführer oder Buchhalter, Wirtschaftsprüfer

Aufgaben des Liquidators:

  • das Liquidationsverfahren mit Rücksicht auf die Interessen der Gläubiger und der Gesellschafter abzuwickeln; insb.:
  • die laufenden Geschäfte abzuschließen,
  • offenen Forderungen einzutreiben,
  • die Befriedigung der Gläubigerforderungen sicherzustellen,
  • bei Bedarf das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft zu verwerten,
  • das verbliebene Vermögen der Gesellschaft unter den Gesellschaftern aufzuteilen,
  • Bewahrung der Firmenunterlagen zu organisieren.
  • Anmeldung beim Firmengericht

Beim Firmengericht zur Eintragung anzumelden:

  • die beschlossene Auflösung der GmbH
  • die Bestellung des Liquidators

Kosten:

  • Firmengerichtsgebühr i. H. v. 15.000 HUF (ca. 50 EUR)
  • Veröffentlichungsgebühr i. H. v. 3.000 HUF (ca. 10 EUR).

Während der Liquidation muss die Firma den Zusatz in Liquidation" (auf Ungarisch: végelszámolás alatt", abgekürzt v.a.") dem bisherigen Firmennamen beifügen.

  • Liquidationseröffnungsbilanz

Zu Liquidationsbeginn hat der Liquidator aus den Daten des oben erwähnten tätigkeitsabschließenden Abschlusses eine Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen.

Kosten: mit Kosten eines Buchhalters gerechnet werden

! Tipp um Buchhaltungs- und eventuell Wirtschaftsprüfungskosten zu sparen:

  • die Liquidationseröffnung auf den ersten Tag des neuen Geschäftsjahres zu legen.

 Dadurch

  • muss die Gesellschaft wegen der Liquidationseröffnung keinen zusätzlichen buchhalterischen Abschluss erstellen
  • und der Jahresabschluss des nächsten Jahres kann gleichzeitig als Abschlussbilanz dienen.
  • Gläubigeraufruf - offene Schulden
  • Firmengerichtsbeschluss über die Einleitung der Liquidation
  • Veröffentlichung einer Mitteilung an die Gläubiger im Firmenblatt:

gemäß welcher die Gläubiger ihre Forderungen innerhalb von 40 Tagen nach der Veröffentlichung der Mitteilung anmelden können (sog. Gläubigeraufruf").

  • Der Liquidator hat über diese Forderungen innerhalb von 15 Tagen ein Verzeichnis zu erstellen.
  • Bezüglich Forderungen, welche der Liquidator nicht anerkennt, kann der Gläubiger eine Klage einreichen. Für diese bestrittenen Forderungen hat der Liquidator eine Rücklage zu bilden.
  • Benachrichtigung von Banken, Behörden

Ferner hat der Liquidator innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Liquidation

  • die kontoführenden Banken und
  • gegebenenfalls das Grundbuchamt, das Arbeitsamt, die Behörden und Gerichte,

bei welchen die Gesellschaft laufende Angelegenheiten hat und weitere Gesellschaften, bei welchen die aufzulösende Gesellschaft eine Beteiligung hat,

über die Einleitung der Liquidation zu informieren.

  • Auflösung der Arbeitsverhältnisse 1

Abhängig von der Arbeitnehmerzahl zwei Wege für Auflösung der Arbeitsverhältnisse

1) Im einfacheren Fall: kann das wirtschaftliche Interesse (hier Auflösung der Firma) als Kündigungsgrund dienen.

2) Die hohe Anzahl der Kündigungen kann jedoch leicht zur sog. Massenentlassung führen.

Eine Massenentlassung liegt vor, wenn

  • bei einer Anzahl von 20-100 Arbeitnehmern mindestens 10 Beschäftigungsverhältnisse,
  • bei einer Anzahl von 100-300 Arbeitnehmern mindestens 10% der Beschäftigungsverhältnisse
  • durch Kündigung aus wirtschaftlichem Interesse (siehe oben) oder durch einvernehmliche Auflösung beendet werden.

In diesen Fällen muss der sog. Sozialplan über die Kündigungen dem Arbeitsamt zugesandt werden, ferner wirkt der Betriebsrat bzw. der Betriebsbeauftragte bei den Entscheidungen mit.

  • Auflösung der Arbeitsverhältnisse 2

Kosten: sämtliche abschließende Zahlungen an die Arbeitnehmer

! Tipp: regelmäßig prüfen, ob die besetzten Positionen tatsächlich ausgelastet sind oder eine Arbeitsverteilungsoptimierung möglich ist. Dies hat vor einer Liquidation erhebliche Bedeutung und sollte sobald wie möglich vorgenommen werden, um Kündigungsproblemen, insbesondere der Massenentlassung möglicherweise vorzubeugen.

  • Steuererklärungen, Steuerzahlung während der Liquidation
  • Steuererklärungen

Der frühere Geschäftsführer hat für das laufende Geschäftsjahr die tätigkeitsabschließenden Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen. Die Gesellschaft hat ihren Steuererklärungspflichten und Steuerzahlungspflichten weiterhin nachzukommen.

! Tipp: Die Vorauszahlungen zur Körperschaft- und Gewerbesteuer müssen grundsätzlich aufgrund der Steuerzahlungspflicht der vergangenen Jahre auch während der Liquidation geleistet werden. Aus steuerlicher Sicht ist es ratsam, beim Finanzamt einen Antrag auf die Herabsetzung der Steuervorauszahlungen zu stellen, wenn laut Berechnungen die Höhe der tatsächlich anfallenden Steuerschuld während der Liquidation weniger beträgt als die festgesetzten Vorauszahlungen, um damit die Steuerlasten der Gesellschaft bzw. die Höhe von späteren Überzahlungen zu mindern.

  • Betriebsprüfung

Bei einer Liquidation ist auch mit einer Betriebsprüfung seitens des Steueramtes zu rechnen. Wurde die Gesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt vom Finanzamt als risikobehafteter Steuerzahler eingestuft, ist das Finanzamt sogar verpflichtet, eine Steuerprüfung durchzuführen.

  • Korrigierte Liquidationseröffnungsbilanz, Fall der Überschuldung

Erstellung der korrigierten Liquidationseröffnungsbilanz

Der Liquidator hat innerhalb von 75 Tagen nach Ablauf der Anmeldungsfrist der Gläubigerforderungen die sog. korrigierte Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen und diese der Gesellschafterversammlung vorzulegen.

Stellt der Liquidator aufgrund der korrigierten Liquidationseröffnungsbilanz fest,

  • dass das Vermögen der Gesellschaft selbst zur Deckung der bekannten Gläubigerforderungen nicht ausreicht und
  • die Gesellschafter die fehlende Summe innerhalb von 30 Tagen nicht zur Verfügung stellen,

muss er unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen und das Liquidationsverfahren wandelt sich in ein Insolvenzverfahren um.

  • Abschluss der Liquidation

Liquidationsabschlussbilanz:

Liquidator erstellt nach Beendigung der Liquidation

Abschlussbeschlüsse:

Gesellschafterbeschluss

  • zur endgültigen Beendigung der Gesellschaft,
  • der Liquidator entlasten,
  • das verbliebene Vermögen unter den Gesellschaftern aufteilen
  • der Bewahrungsort der Bücher und Geschäftsunterlagen bestimmen

Die Abschlussdokumentation beim Firmengericht einreichen.

! Das Firmengericht informiert das Finanzamt über seine Löschungsabsicht und wartet die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ab.

Damit kann die Gesellschaft aus dem Firmenregister gelöscht werden.

Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft ist der Tag des Firmengerichtsbeschlusses über die Löschung.

  • Dauer der Liquidation

Während der Liquidation sind sehr knappe Fristen einzuhalten.

Nichtdestotrotz dauert eine Liquidation gemäß Praxiserfahrungen 6-8 Monate.

! Es sollte im Auge behalten werden, dass das Liquidationsverfahren innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden muss, ansonsten wird das Firmengericht ein Zwangslöschungsverfahren von Amts wegen einleiten.

! Durchgedachte Vorbereitung

  • Löschung einer Zweigniederlassung

Die Auflösung der Zweigniederlassung verläuft in der Regel deutlich einfacher, weil in diesem Fall die ausländische Muttergesellschaft für die bestehenden Forderungen weiterhin haftet.

Schritte:

  • Die Löschung der Zweigniederlassung muss beim Firmengericht angemeldet werden.
  • Das Firmengericht erfragt beim Finanzamt, ob die Zweigniederlassung keine Steuerschulden bzw. öffentliche Schulden hat.
  • Falls das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt,
  • löscht das Firmengericht die Zweigniederlassung aus dem Firmenbuch.
  • Innerhalb von 45 Tagen nach der Löschung hat die Zweigniederlassung den Abschluss ihrer Tätigkeit auf dem Regierungsportal für elektronische Abschlüsse zu veröffentlichen.

Ende gut, Alles gut

Vielen Dank

für Ihre Aufmerksamkeit!

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