Ab dem 1. Juli 2024 (und nicht bereits ab dem 1. Januar 2024) sind große Arbeitgeber verpflichtet, Daten über die Fahrten und den Geschäftsverkehr ihrer Mitarbeiter zu melden. Dies soll Arbeitgebern helfen, sich bewusst für eine nachhaltige Mobilität zu entscheiden und die CO2-Emissionen im Verkehr zu reduzieren. Die Initiative geht auf das Klimaabkommen zurück und wurde im Beschluss über die "CO2-Reduzierung bei der berufsbedingten Mobilität von Personen" ("Beschluss") (CO2-reductie werkgebonden personenmobiliteit” (Besluit)) näher ausgeführt. Was beinhaltet diese Meldepflicht und was bedeutet sie für die Arbeitgeber?
Klimaabkommen
Eines der Ziele des Klimaabkommens ist es, die Emission von
Treibhausgasen zu reduzieren. Arbeitgeber können einen Beitrag
dazu leisten, indem sie beispielsweise ihren Mitarbeitern die
Möglichkeit geben, im Homeoffice zu arbeiten oder sie mit
öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder einem
Elektroauto pendeln lassen. An dieser Stelle kommt die Meldepflicht
ins Spiel.
Was ist die Meldepflicht?
Die Meldepflicht bedeutet, dass große Arbeitgeber jedes Jahr
über die Gesamtzahl der von ihren Mitarbeitern für das
Unternehmen zurückgelegten Kilometer berichten müssen.
Mit anderen Worten: arbeitsgebundene Kilometer. Die
niederländische Unternehmensagentur (Rijksdienst voor
Ondernemend Nederland 'RVO') hat ein digitales
Formular entwickelt, das Arbeitgeber ausfüllen müssen. Zu
den zu erfassenden und zu registrierenden Daten gehören:
Pendel- und Geschäftsverkehr, gefahrene Kilometer, Art des
Transportmittels und Art des Kraftstoffs. Es ist zwischen Fahrten
mit dem Auto, dem Motorrad, dem Moped/Scooter, dem Fahrrad/zu
Fuß und den öffentlichen Verkehrsmitteln zu
unterscheiden. Es sollten nur Fahrten berücksichtigt werden,
die in den Niederlanden beginnen und/oder enden. Flug- und
Schiffsreisen müssen vom Arbeitgeber nicht gemeldet
werden.
Auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen berechnet die digitale Plattform der RVO automatisch die CO2-Emissionen. Nach Einreichung des Formulars erhalten die Arbeitgeber einen Bericht, aus dem hervorgeht, wie sie bei der nachhaltigen Gestaltung der berufsbedingten Mobilität abschneiden. Der Bericht enthält auch praktische Tipps, wie Pendler und Unternehmen ihre Mobilität (noch) nachhaltiger gestalten können.
Im Mai 2023 hat die Regierung einen Leitfaden (auf Niederländisch) für Arbeitgeber herausgegeben, wie sie sich auf die Meldepflicht vorbereiten können. Der Leitfaden enthält praktische Tipps und Ratschläge zum Sammeln der erforderlichen Informationen. Wir stellen gerne eine deutsche Übersetzung bereit.
Organisationen mit 100 oder mehr
Beschäftigten
Die Meldepflicht gilt für Organisationen (Unternehmen oder
juristische Personen) mit 100 oder mehr Beschäftigten, die
ihren Mitarbeitern Mobilitätsangebote machen (z. B. einen
finanziellen Zuschuss, Fahrkarten für öffentliche
Verkehrsmittel, Fahrräder, Mopeds, Autos, Motorräder oder
andere Angebote für den Arbeitsweg oder die berufliche
Mobilität). Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern keine
Mobilitätsangebote zur Verfügung stellen, sind nicht
meldepflichtig.
Der Stichtag für die Ermittlung der Zahl der Beschäftigten ist der 1. Januar des Berichtsjahres. Es macht keinen Unterschied, wenn sich die Zahl der Beschäftigten im Laufe des Jahres ändert. Um die Gesamtzahl der Beschäftigten einer Organisation zu ermitteln, müssen die Beschäftigten an allen Standorten, die bei der Handelskammer unter der gleichen Nummer geführt werden, addiert werden. Der Begriff "Arbeitnehmer" wird definiert als "die Person, die am 1. Januar des Jahres, über das der Arbeitgeber Bericht erstattet, aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer öffentlich-rechtlichen Anstellung verpflichtet ist, mindestens zwanzig Stunden bezahlte Arbeit pro Monat für ein Unternehmen oder eine juristische Person zu leisten". Der Begriff "Arbeitnehmer" umfasst z. B. keine entsendeten Mitarbeiter, Zeitarbeiter und Freiwillige.
Zeitpunkt des Inkrafttretens
Der Ministerrat hat kürzlich beschlossen, dass die Verordnung
nicht wie angekündigt am 1. Januar 2024, sondern erst am 1.
Juli 2024 in Kraft tritt. Großen Arbeitgebern wird geraten,
ihre Unterlagen in Ordnung zu bringen, da sie die geforderten
Informationen für 2024 bis spätestens 30. Juni 2025
einreichen müssen. Alle Unternehmen, auch solche mit weniger
als 100 Beschäftigten, können die Informationen bereits
jetzt auf freiwilliger Basis einreichen.
Standard
Im Jahr 2026 wird das Ministerium für Infrastruktur und
Wasserwirtschaft die in den Jahren 2024 und 2025 erreichte
CO2-Reduzierung bewerten. Wenn die Unternehmen auf dem richtigen
Weg sind, wird die Meldepflicht nicht verlängert. Falls nicht,
ist es möglich, dass ein gesetzlicher Standard eingeführt
wird, um intelligenteres und nachhaltigeres Reisen zu
erzwingen.
Stellen Sie Ihre Fragen gerne in eigener Sprache? Dann steht unsere Leiterin des German Desks Friederike Henke Ihnen zur Verfügung - nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Originally published 11 December 2023
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.